Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Auf diese weise kann die Pflege eines Familienangehörigen, einer Nachbarin<br />
oder eines Nachbarn, einer Freundin oder eines Freundes die eigenen<br />
Rentenanwartschaften verbessern. wie hoch die Absicherung in der<br />
Rentenversicherung ist, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und<br />
vom zeitlichen umfang der Pflege ab. Beispielsweise erhöht sich die<br />
monatliche Altersrente einer Frau nach heutigen werten um etwa 22<br />
Euro, wenn sie ihre schwerst pflegebedürftige Mutter für ein Jahr mindestens<br />
28 Stunden in der woche pflegt. Die Rentenbeiträge für die Pflegeperson<br />
übernimmt die Pflegeversicherung. Zuständig ist die Pflegekasse<br />
der pflegebedürftigen Person. Diese Kasse übernimmt auch die An- und<br />
Abmeldung bei der Rentenversicherung, so dass der Verwaltungsaufwand<br />
auf ein Mindestmaß begrenzt bleibt. Ist die pflegebedürftige Person Mitglied<br />
der privaten Pflegeversicherung, obliegen Beitragszahlung und technische<br />
Abwicklung den Versicherungsunternehmen. Bei Beamtinnen und<br />
Beamten ist zusätzlich die Beihilfestelle beteiligt.<br />
Voraussetzung für die Einbeziehung in die Rentenversicherung ist eine<br />
Pflegetätigkeit von mindestens 14 Stunden pro woche. Eine Berufstätigkeit<br />
von höchstens 30 Stunden pro woche ist zusätzlich zur Pflegetätigkeit<br />
möglich. Bezieht die Pflegeperson bereits eine volle Altersrente oder<br />
eine vergleichbare Leistung aus einem anderen Alterssicherungssystem,<br />
lässt sich die Versorgungssituation in der Rentenversicherung aufgrund<br />
der Pflegetätigkeit nicht mehr verbessern.<br />
Fragen zur Absicherung in der Rentenversicherung und zur ergänzenden<br />
Altersvorsorge (z.B. „Riester-Rente“) beantworten die Auskunfts- und<br />
Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Verbraucherzentrale<br />
Rheinland-Pfalz. Spezielle Kurse zur Alterssicherung bieten<br />
auch die Volkshochschulen an. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Pflegekassen,<br />
die Versicherungsunternehmen und Beihilfestellen bei Fragen zur<br />
Verfügung. Die Kontaktadressen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.<br />
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