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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Auf diese weise kann die Pflege eines Familienangehörigen, einer Nachbarin<br />

oder eines Nachbarn, einer Freundin oder eines Freundes die eigenen<br />

Rentenanwartschaften verbessern. wie hoch die Absicherung in der<br />

Rentenversicherung ist, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und<br />

vom zeitlichen umfang der Pflege ab. Beispielsweise erhöht sich die<br />

monatliche Altersrente einer Frau nach heutigen werten um etwa 22<br />

Euro, wenn sie ihre schwerst pflegebedürftige Mutter für ein Jahr mindestens<br />

28 Stunden in der woche pflegt. Die Rentenbeiträge für die Pflegeperson<br />

übernimmt die Pflegeversicherung. Zuständig ist die Pflegekasse<br />

der pflegebedürftigen Person. Diese Kasse übernimmt auch die An- und<br />

Abmeldung bei der Rentenversicherung, so dass der Verwaltungsaufwand<br />

auf ein Mindestmaß begrenzt bleibt. Ist die pflegebedürftige Person Mitglied<br />

der privaten Pflegeversicherung, obliegen Beitragszahlung und technische<br />

Abwicklung den Versicherungsunternehmen. Bei Beamtinnen und<br />

Beamten ist zusätzlich die Beihilfestelle beteiligt.<br />

Voraussetzung für die Einbeziehung in die Rentenversicherung ist eine<br />

Pflegetätigkeit von mindestens 14 Stunden pro woche. Eine Berufstätigkeit<br />

von höchstens 30 Stunden pro woche ist zusätzlich zur Pflegetätigkeit<br />

möglich. Bezieht die Pflegeperson bereits eine volle Altersrente oder<br />

eine vergleichbare Leistung aus einem anderen Alterssicherungssystem,<br />

lässt sich die Versorgungssituation in der Rentenversicherung aufgrund<br />

der Pflegetätigkeit nicht mehr verbessern.<br />

Fragen zur Absicherung in der Rentenversicherung und zur ergänzenden<br />

Altersvorsorge (z.B. „Riester-Rente“) beantworten die Auskunfts- und<br />

Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Verbraucherzentrale<br />

Rheinland-Pfalz. Spezielle Kurse zur Alterssicherung bieten<br />

auch die Volkshochschulen an. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Pflegekassen,<br />

die Versicherungsunternehmen und Beihilfestellen bei Fragen zur<br />

Verfügung. Die Kontaktadressen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.<br />

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