Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Leistungen der Grundpflege<br />
wenn Sie regelmäßig in einem bestimmten zeitlichen umfang Hilfe bei<br />
Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität benötigen, erhalten Sie hierfür<br />
Leistungen von Ihrer Pflegekasse. Diese Hilfen umfassen z. B. unterstützung<br />
beim waschen, Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden,<br />
beim Toilettengang, der Haar- und Mundpflege oder beim Verlassen<br />
des Bettes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist,<br />
dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorher<br />
eine Einstufung in die entsprechende Pflegestufe vorgenommen hat.<br />
ein neuer PfLeGebedürftiGKeitsbeGriff<br />
Aufgrund der Pflegereform im Jahr 2008 erhalten mehr Menschen mit<br />
eingeschränkter Alltagskompetenz und demenziellen Erkrankungen<br />
zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig wurde die<br />
Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und ein neues<br />
Begutachtungsverfahren auf den weg gebracht. Damit soll die Neuausrichtung<br />
der Pflegeversicherung untermauert werden.<br />
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren sollen<br />
sich nicht mehr wie bisher an den rein körperlichen Einschränkungen<br />
eines Menschen orientieren, sondern gleichermaßen alle körperlichen,<br />
geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfassen. Das hieße,<br />
auch Menschen mit Demenz erhielten einen Leistungsanspruch, weil sie<br />
beispielsweise verwirrt sind und ständig beaufsichtigt werden müssen.<br />
Heute wird die Pflegestufe nach dem zeitlichen Aufwand („Minutenpflege“)<br />
festgelegt. Die Vorschläge gehen dahin, dass künftig der Grad der Selbstständigkeit<br />
eines Menschen über die Höhe der Leistungen entscheiden<br />
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