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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Leistungen der Grundpflege<br />

wenn Sie regelmäßig in einem bestimmten zeitlichen umfang Hilfe bei<br />

Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität benötigen, erhalten Sie hierfür<br />

Leistungen von Ihrer Pflegekasse. Diese Hilfen umfassen z. B. unterstützung<br />

beim waschen, Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden,<br />

beim Toilettengang, der Haar- und Mundpflege oder beim Verlassen<br />

des Bettes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist,<br />

dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorher<br />

eine Einstufung in die entsprechende Pflegestufe vorgenommen hat.<br />

ein neuer PfLeGebedürftiGKeitsbeGriff<br />

Aufgrund der Pflegereform im Jahr 2008 erhalten mehr Menschen mit<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz und demenziellen Erkrankungen<br />

zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig wurde die<br />

Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und ein neues<br />

Begutachtungsverfahren auf den weg gebracht. Damit soll die Neuausrichtung<br />

der Pflegeversicherung untermauert werden.<br />

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren sollen<br />

sich nicht mehr wie bisher an den rein körperlichen Einschränkungen<br />

eines Menschen orientieren, sondern gleichermaßen alle körperlichen,<br />

geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfassen. Das hieße,<br />

auch Menschen mit Demenz erhielten einen Leistungsanspruch, weil sie<br />

beispielsweise verwirrt sind und ständig beaufsichtigt werden müssen.<br />

Heute wird die Pflegestufe nach dem zeitlichen Aufwand („Minutenpflege“)<br />

festgelegt. Die Vorschläge gehen dahin, dass künftig der Grad der Selbstständigkeit<br />

eines Menschen über die Höhe der Leistungen entscheiden<br />

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