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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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8. DAS NEUE LANDESGESETZ ÜBER<br />

woHNFoRMEN uND TEILHABE (LwTG)<br />

Mit der Föderalismusreform Ende 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz<br />

für den öffentlich rechtlichen Teil des Heimrechts auf die Länder<br />

über. Am 9. Dezember 2009 beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz das<br />

Landesgesetz über wohnformen und Teilhabe, das vom 1. Januar 2010 an<br />

das Heimgesetz des Bundes in Rheinland-Pfalz ersetzt. Dieses Gesetz dient<br />

der Stärkung von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen.<br />

Daneben gibt es das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des<br />

Bundes, das die vertragsrechtlichen Vorschriften für unternehmerinnen,<br />

unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher enthält.<br />

zieLe des Gesetzes<br />

Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) gilt u.a. für<br />

Ältere, Pflegebedürftige und pflegebedürftige volljährige Menschen, die<br />

in einer im Gesetz genannten Einrichtung leben oder die Aufnahme in eine<br />

solche Einrichtung anstreben. Es will die Teilhabe und Selbstorganisation<br />

der Menschen in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen und in der<br />

Gesellschaft fördern, gemeinschaftliche selbstorganisierte wohnformen<br />

älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen unterstützen, die<br />

bürokratischen Anforderungen an die Einrichtungen reduzieren und die<br />

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