Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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8. DAS NEUE LANDESGESETZ ÜBER<br />
woHNFoRMEN uND TEILHABE (LwTG)<br />
Mit der Föderalismusreform Ende 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz<br />
für den öffentlich rechtlichen Teil des Heimrechts auf die Länder<br />
über. Am 9. Dezember 2009 beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz das<br />
Landesgesetz über wohnformen und Teilhabe, das vom 1. Januar 2010 an<br />
das Heimgesetz des Bundes in Rheinland-Pfalz ersetzt. Dieses Gesetz dient<br />
der Stärkung von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen.<br />
Daneben gibt es das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des<br />
Bundes, das die vertragsrechtlichen Vorschriften für unternehmerinnen,<br />
unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher enthält.<br />
zieLe des Gesetzes<br />
Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) gilt u.a. für<br />
Ältere, Pflegebedürftige und pflegebedürftige volljährige Menschen, die<br />
in einer im Gesetz genannten Einrichtung leben oder die Aufnahme in eine<br />
solche Einrichtung anstreben. Es will die Teilhabe und Selbstorganisation<br />
der Menschen in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen und in der<br />
Gesellschaft fördern, gemeinschaftliche selbstorganisierte wohnformen<br />
älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen unterstützen, die<br />
bürokratischen Anforderungen an die Einrichtungen reduzieren und die<br />
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