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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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aufGaben GesetzLicher betreuerinnen<br />

und betreuer<br />

Für den Fall, dass eine Person die eigenen Angelegenheiten nicht mehr<br />

selbstständig regeln kann, hält der Staat die Möglichkeit einer Betreuerin<br />

oder eines Betreuers als Hilfe bereit. Nach einem rechtsstaatlich sorgfältig<br />

ausgestalteten Verfahren wird vom Betreuungsgericht für die betreuungsbedürftige<br />

Person eine rechtliche Vertreterin oder ein rechtlicher<br />

Vertreter als Betreuerin oder Betreuer bestellt. Sie oder er nimmt in einem<br />

genau vom Gericht festgelegten Aufgabenkreis die Angelegenheiten der<br />

betreuten Person wahr. Die Betreuung ist im Gegensatz zu der früheren<br />

Entmündigung keine Entrechtung, denn die betreute Person bleibt geschäftsfähig.<br />

Allerdings hat die Bestellung einer Betreuerin oder eines<br />

Betreuers zur Folge, dass sie oder er in einem festgelegten wirkungskreis<br />

für die zu betreuende Person handeln und Entscheidungen treffen kann.<br />

Daher wird das Betreuungsgericht genau prüfen, ob die Betreuung wirklich<br />

erforderlich ist.<br />

Bei der Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers bestellt das Gericht<br />

in der Regel eine einzelne Person. Das kann eine dem betroffenen Menschen<br />

nahe stehende Person, ein Mitglied eines Betreuungsvereins,<br />

ein selbstständiger Berufsbetreuer, aber auch eine bei einem Betreuungsverein<br />

angestellte oder bei der zuständigen Behörde beschäftigte Person<br />

sein. Die wünsche der betroffenen Person werden soweit wie möglich<br />

berücksichtigt, ebenso verwandtschaftliche und persönliche Beziehungen.<br />

Eine Person, die die Betreuung berufsmäßig durchführt, wird nur ausnahmsweise<br />

bestellt, sofern keine geeignete Person zur Verfügung steht,<br />

die die Betreuung ehrenamtlich durchführt. Sofern die Betroffenen mittellos<br />

sind und die Vergütung der Betreuerinnen und Betreuer nicht selbst<br />

aufbringen können, übernimmt der Staat die Kosten.<br />

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