Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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werden, das heißt während der ganzen woche oder nur für einzelne Tage.<br />
Eine Betreuung am wochenende wird selten angeboten. Die teilstationäre<br />
Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der pflegebedürftigen<br />
Menschen von deren wohnung zur Einrichtung und zurück. Viele<br />
Einrichtungen verfügen daher über einen Fahrdienst, der die Betroffenen<br />
morgens abholt und am späten Nachmittag wieder nach Hause bringt.<br />
Andere haben mit Anbietern von Fahrdiensten einen entsprechenden<br />
Vertrag geschlossen.<br />
Da viele demenziell erkrankte Menschen dieses Angebot nutzen, sind die<br />
Anbieter in der Regel auf die spezielle Betreuung dieser Personengruppe<br />
eingerichtet. Die Besucherinnen und Besucher erhalten in der Tagespflege<br />
die notwendige Versorgung und ein Beschäftigungsangebot. Eine pflegerische<br />
Versorgung morgens und abends wird jedoch nicht angeboten. Sie<br />
muss zu Hause geleistet werden.<br />
Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist, dass die Pflegekasse<br />
die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Die Höhe des monatlichen<br />
Zuschusses orientiert sich an der Pflegestufe. Der Anspruch auf Leistungen<br />
für Tagespflege umfasst je Kalendermonat folgende Beträge:<br />
bei Pflegestufe I:<br />
bis zu 440 Euro ab 1. Januar 2010<br />
bis zu 450 Euro ab 1. Januar 2012<br />
bei Pflegestufe III:<br />
bis zu 1.510 Euro ab 1. Januar 2010<br />
bis zu 1.550 Euro ab 1. Januar 2012<br />
bei Pflegestufe II:<br />
bis zu 1.040 Euro ab 1. Januar 2010<br />
bis zu 1.100 Euro ab 1. Januar 2012<br />
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