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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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150<br />

in Pflegestufe II von zuvor 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III<br />

von zuvor 1.432 auf 1.550 Euro.<br />

Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären<br />

Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert.<br />

Die Stufe III und die Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 ebenfalls<br />

stufenweise abgehoben.<br />

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab dem Jahr 2015 in einem<br />

dreijährigen Rhythmus dynamisiert und an die Preisentwicklung angepasst<br />

werden.<br />

Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz (an Demenz erkrankte Menschen und Menschen<br />

mit Behinderungen) wird auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.<br />

Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.<br />

Verbessert werden weiterhin die Prävention und Rehabilitation in der<br />

Pflege.<br />

Das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege soll unterstützt und<br />

künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden werden.<br />

Selbsthilfe und Ehrenamt werden in die Förderung von niedrigschwelligen<br />

Angeboten einbezogen. Niedrigschwellige Angebote sind beispielsweise<br />

Betreuungsgruppen, eine Tagesbetreuung oder Helferinnenkreise zur<br />

stundenweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen.<br />

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, wird<br />

eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit)<br />

mit anschließender Rückkehrmöglichkeit eingeführt. Die bereits heute<br />

existierende soziale Absicherung bei der Rente wird für die Freigestellten

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