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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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Finanzielle Absicherung von Pflegepersonen<br />

Damit nach dem Verlust eines geliebten Menschen keine materielle Not<br />

eintritt, sollten Sie rechtzeitig für Ihren unterhalt Sorge tragen. wenn Ihre<br />

Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

bezogen hat, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine witwen-<br />

oder witwerrente. Da der Renten-Service der Deutschen Post AG<br />

für die Auszahlung der Renten zuständig ist, sollten Sie diesen umgehend<br />

vom Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners unterrichten. wenden Sie sich<br />

hierzu an eine Filiale der Deutschen Post AG. Dort erhalten Sie auch das<br />

Formular für einen Antrag auf Vorschusszahlung an witwen und witwer.<br />

Damit können Sie sicherstellen, dass sich die Zahlung der witwen- beziehungsweise<br />

witwerrente nahtlos an die Zahlung der Rente Ihres verstorbenen<br />

Ehepartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin anschließt.<br />

Sie sollten zudem umgehend einen Antrag auf Hinterbliebenenrente<br />

stellen. Hilfestellung leisten Ihnen dabei die Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versicherungsämter in<br />

den kreisfreien Städten, den Kreisverwaltungen sowie den Gemeindeverwaltungen<br />

stehen ebenfalls unterstützend zur Verfügung. Ansprüche auf<br />

Hinterbliebenenleistung für witwen oder witwer bestehen auch, wenn<br />

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner Beamtin oder Beamter gewesen<br />

ist und meistens ebenfalls, wenn sie oder er eine Betriebsrente bezogen<br />

hat. Hierfür müssen gesonderte Anträge gestellt werden. wenden Sie sich<br />

dazu an den Dienstherrn oder Arbeitgeber ihrer Ehepartnerin oder ihres<br />

Ehepartners.<br />

Sie sollten außerdem prüfen, ob Sie Ansprüche aus einer privaten Altersvorsorge,<br />

z. B. einer Lebensversicherung, besitzen. Die Regelungen für<br />

Ehepartnerinnen und Ehepartner gelten in gleicher weise für eingetragene<br />

Lebenspartnerschaften.

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