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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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50<br />

Neben den Leistungen für die Tagespflege besteht auch ein Leistungs-<br />

anspruch für die häusliche Pflege. werden 100 Prozent des Betrags für<br />

Tagespflege ausgeschöpft, stehen für häusliche Pflege zusätzlich bis<br />

zu 50 Prozent der für Pflegesachleistungen oder Pflegegeld geltenden<br />

Beträge zur Verfügung. umgekehrt können auch Pflegesachleistungen<br />

oder Pflegegeld zu 100 Prozent in Anspruch genommen werden. Für die<br />

Tagespflege bleiben dann bis zu 50 Prozent der oben stehenden Beträge.<br />

Sogar die gleichzeitige Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen<br />

und Tagespflege ist möglich. Übersteigen die Kosten für die Gesamtversorgung<br />

den zur Verfügung stehenden Höchstbetrag der Pflegestufe,<br />

muss der Restbetrag selbst finanziert werden. Reichen Einkommen und<br />

Vermögen nicht aus, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe bei Ihrer<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung stellen. Über Details der Regelung informiert<br />

Sie gerne der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.<br />

Beispiel 1<br />

Herr Müller ist in Pflegestufe I eingestuft und verbringt mehrere Tage<br />

pro Monat in einer Tagespflegeeinrichtung. Die Pflegekasse vergütet<br />

dafür 352 Euro (= 80 Prozent von 440 Euro entsprechend der Pflegestufe<br />

I). Herr Müller kann zusätzlich noch für seine Pflege zu Hause für<br />

bis zu 308 Euro (= 70 Prozent entsprechend der Pflegestufe I) einen<br />

ambulanten Pflegedienst zur Hilfe nehmen.

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