Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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50<br />
Neben den Leistungen für die Tagespflege besteht auch ein Leistungs-<br />
anspruch für die häusliche Pflege. werden 100 Prozent des Betrags für<br />
Tagespflege ausgeschöpft, stehen für häusliche Pflege zusätzlich bis<br />
zu 50 Prozent der für Pflegesachleistungen oder Pflegegeld geltenden<br />
Beträge zur Verfügung. umgekehrt können auch Pflegesachleistungen<br />
oder Pflegegeld zu 100 Prozent in Anspruch genommen werden. Für die<br />
Tagespflege bleiben dann bis zu 50 Prozent der oben stehenden Beträge.<br />
Sogar die gleichzeitige Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen<br />
und Tagespflege ist möglich. Übersteigen die Kosten für die Gesamtversorgung<br />
den zur Verfügung stehenden Höchstbetrag der Pflegestufe,<br />
muss der Restbetrag selbst finanziert werden. Reichen Einkommen und<br />
Vermögen nicht aus, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe bei Ihrer<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung stellen. Über Details der Regelung informiert<br />
Sie gerne der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.<br />
Beispiel 1<br />
Herr Müller ist in Pflegestufe I eingestuft und verbringt mehrere Tage<br />
pro Monat in einer Tagespflegeeinrichtung. Die Pflegekasse vergütet<br />
dafür 352 Euro (= 80 Prozent von 440 Euro entsprechend der Pflegestufe<br />
I). Herr Müller kann zusätzlich noch für seine Pflege zu Hause für<br />
bis zu 308 Euro (= 70 Prozent entsprechend der Pflegestufe I) einen<br />
ambulanten Pflegedienst zur Hilfe nehmen.