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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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die nach dem LwtG zuständiGe<br />

beratunGs- und Prüfbehörde<br />

Zur weiteren unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

wurden die Beratungsleistungen gegenüber dem Heimgesetz erweitert.<br />

Die zuständige Behörde wird künftig beratend zur Verfügung stehen:<br />

■ für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen und ihre<br />

Angehörigen,<br />

■ für die Bewohnervertretungen,<br />

■ für die Träger und<br />

■ für die Initiatoren selbstbestimmter wohngemeinschaften.<br />

Die Behörde ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in<br />

den Zweigstellen Koblenz, Landau, Mainz und Trier angesiedelt und steht<br />

Ihnen für alle Fragen rund um Heime zur Verfügung. Informationen zu<br />

den Aufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde finden Sie im Internet<br />

unter www.lsjv.de >Soziales>Qualitätssicherung in Einrichtungen.<br />

unter den Downloads finden Sie die organigramme der Beratungs- und<br />

Prüfbehörde nach dem LwTG. Sie können nachlesen, wer für bestimmte<br />

Einrichtungen zuständig ist und finden auch die entsprechenden Rufnummern<br />

und E-Mail-Adressen.<br />

Landesamt für Soziales, Landesamt für Soziales,<br />

Jugend und Versorgung Jugend und Versorgung<br />

– Zweigstelle Koblenz<br />

Beratungs- und Prüfbehörde (LWTG) Beratungs- und Prüfbehörde (LWTG)<br />

Referat 61 Referat 28<br />

Rheinallee 97–101 Baedekerstraße 12–20<br />

55118 Mainz 56073 Koblenz<br />

Telefon 06131/967 0 Telefon 0261/40411<br />

Telefax 06131/967 510 Telefax 0261/47115

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