Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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die nach dem LwtG zuständiGe<br />
beratunGs- und Prüfbehörde<br />
Zur weiteren unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
wurden die Beratungsleistungen gegenüber dem Heimgesetz erweitert.<br />
Die zuständige Behörde wird künftig beratend zur Verfügung stehen:<br />
■ für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen und ihre<br />
Angehörigen,<br />
■ für die Bewohnervertretungen,<br />
■ für die Träger und<br />
■ für die Initiatoren selbstbestimmter wohngemeinschaften.<br />
Die Behörde ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in<br />
den Zweigstellen Koblenz, Landau, Mainz und Trier angesiedelt und steht<br />
Ihnen für alle Fragen rund um Heime zur Verfügung. Informationen zu<br />
den Aufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde finden Sie im Internet<br />
unter www.lsjv.de >Soziales>Qualitätssicherung in Einrichtungen.<br />
unter den Downloads finden Sie die organigramme der Beratungs- und<br />
Prüfbehörde nach dem LwTG. Sie können nachlesen, wer für bestimmte<br />
Einrichtungen zuständig ist und finden auch die entsprechenden Rufnummern<br />
und E-Mail-Adressen.<br />
Landesamt für Soziales, Landesamt für Soziales,<br />
Jugend und Versorgung Jugend und Versorgung<br />
– Zweigstelle Koblenz<br />
Beratungs- und Prüfbehörde (LWTG) Beratungs- und Prüfbehörde (LWTG)<br />
Referat 61 Referat 28<br />
Rheinallee 97–101 Baedekerstraße 12–20<br />
55118 Mainz 56073 Koblenz<br />
Telefon 06131/967 0 Telefon 0261/40411<br />
Telefax 06131/967 510 Telefax 0261/47115