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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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übersicht über PfLeGestufen und<br />

voraussetzunGen der einstufunG<br />

Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig<br />

90 Minuten Hilfe täglich, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege.<br />

1x täglich Hilfe bei mindestens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren<br />

Bereichen der Grundpflege. Mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche<br />

Versorgung.<br />

Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig<br />

3 Stunden Hilfe täglich, davon 2 Stunden Grundpflege.<br />

3x täglich Grundpflege zu verschiedenen Zeiten.<br />

Mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung.<br />

Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftig<br />

5 Stunden Hilfe täglich, davon 4 Stunden Grundpflege.<br />

Hilfestellung rund um die uhr, auch nachts.<br />

Mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung.<br />

Härtefallregelung<br />

Zur Abmilderung von besonderen Härten kann ein Mehrbedarf geltend<br />

gemacht werden. Das ist zum Beispiel bei Krebserkrankungen im Endstadium<br />

mit mehrfachem nächtlichen Hilfebedarf möglich. In der Regel<br />

müssen bei der Härtefallregelung 6 Stunden Grundpflege geleistet<br />

werden, wobei mindestens dreimal pro Nacht Hilfe erfolgen muss.

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