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Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer

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LeistunGen für die PfLeGe<br />

in einer PfLeGeeinrichtunG<br />

wenn keine Pflegeperson zur Verfügung steht oder die häusliche Pflege<br />

aus anderen Gründen nicht mehr möglich ist, wird eine Betreuung außer<br />

Haus notwendig. In einer Pflegeeinrichtung werden pflegebedürftige<br />

Menschen professionell und rund um die uhr versorgt. In einer solchen<br />

Situation stehen Ihnen monatlich folgende Beträge aus der Pflegeversicherung<br />

zur Verfügung:<br />

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Pflegestufe I: 1.023 Euro<br />

Pflegestufe II: 1.279 Euro<br />

Pflegestufe III: 1.510 Euro ab 1. Januar 2010<br />

1.550 Euro ab 1. Januar 2012<br />

Pflegestufe III mit Härtefallregelung: 1.825 Euro ab 1. Januar 2010<br />

1.918 Euro ab 1. Januar 2012<br />

Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren. Sie sind aber meist deutlich<br />

höher als die genannten Beträge. Die Pflegeversicherung übernimmt nur<br />

die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die<br />

soziale Betreuung sowie Leistungen für medizinische Behandlungspflege.<br />

Nicht gedeckte Kosten, wie beispielsweise für unterkunft und Verpflegung,<br />

sowie die Allgemeinkosten (Investitionskosten) für die Pflegeeinrichtung<br />

fallen zusätzlich an. Stehen Ihnen keine entsprechenden Mittel<br />

zur Verfügung und gibt es zur Pflege in einer Pflegeeinrichtung keine<br />

Alternative, können die fehlenden Mittel beim Sozialhilfeträger beantragt<br />

werden.

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