Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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LeistunGen für die PfLeGe<br />
in einer PfLeGeeinrichtunG<br />
wenn keine Pflegeperson zur Verfügung steht oder die häusliche Pflege<br />
aus anderen Gründen nicht mehr möglich ist, wird eine Betreuung außer<br />
Haus notwendig. In einer Pflegeeinrichtung werden pflegebedürftige<br />
Menschen professionell und rund um die uhr versorgt. In einer solchen<br />
Situation stehen Ihnen monatlich folgende Beträge aus der Pflegeversicherung<br />
zur Verfügung:<br />
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Pflegestufe I: 1.023 Euro<br />
Pflegestufe II: 1.279 Euro<br />
Pflegestufe III: 1.510 Euro ab 1. Januar 2010<br />
1.550 Euro ab 1. Januar 2012<br />
Pflegestufe III mit Härtefallregelung: 1.825 Euro ab 1. Januar 2010<br />
1.918 Euro ab 1. Januar 2012<br />
Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren. Sie sind aber meist deutlich<br />
höher als die genannten Beträge. Die Pflegeversicherung übernimmt nur<br />
die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die<br />
soziale Betreuung sowie Leistungen für medizinische Behandlungspflege.<br />
Nicht gedeckte Kosten, wie beispielsweise für unterkunft und Verpflegung,<br />
sowie die Allgemeinkosten (Investitionskosten) für die Pflegeeinrichtung<br />
fallen zusätzlich an. Stehen Ihnen keine entsprechenden Mittel<br />
zur Verfügung und gibt es zur Pflege in einer Pflegeeinrichtung keine<br />
Alternative, können die fehlenden Mittel beim Sozialhilfeträger beantragt<br />
werden.