Familienpflegeratgeber fAMilien PfleGerAtGeBer
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Versuchen Sie dabei realistisch einzuschätzen, was für Ihren Angehörigen<br />
die beste Lösung ist und was Ihnen selbst gut tut. Sie helfen der pflegebedürftigen<br />
Person nicht, wenn Sie sich über Ihre Kräfte hinaus aufopfern.<br />
wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Pflegetätigkeit nicht mehr leisten<br />
können, setzen Sie sich mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden<br />
Arzt und mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Sprechen Sie auch<br />
mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, um die notwendigen Schritte<br />
für den umzug in eine wohngemeinschaft für demenziell erkrankte Per-<br />
sonen oder in eine Pflegeeinrichtung vorzubereiten. Die Pflegestützpunkte<br />
stehen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung<br />
mit praktischen Tipps und Entscheidungshilfen zur Seite. In der Beratungsstelle<br />
PflegeWohnen (siehe Seite 17) erfahren Sie alles, was bei der<br />
Gründung einer neuen wohngemeinschaft zu beachten ist.<br />
Im Kapitel 4 (siehe Seite 52) sind die Leistungen der Pflegeversicherung<br />
bei Pflege aufgeführt.<br />
Am 1. Januar 2010 ist das neue Landesgesetz für wohnformen und Teilhabe<br />
(LWTG) in Kraft getreten (siehe Kapitel 8). Das Gesetz stärkt die<br />
Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner und beschreibt die Anforderungen<br />
an Einrichtungen des gemeinschaftlichen wohnens für ältere,<br />
behinderte und pflegebedürftige Menschen. Das Gesetz regelt auch die<br />
Beratung und Überprüfung der Einrichtungen durch die Beratungs- und<br />
Prüfbehörde.<br />
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