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und Prozessmanagement in kollaborativen Arbeitsumgebungen

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Bewertungsmanagement an Hochschulen 47<br />

die geänderte Version des Endergebnisses an das Prüfungssekretariat gesendet <strong>und</strong> der<br />

Prozess ist abgeschlossen.<br />

Folgende Ausnahmefälle können auftreten:<br />

• Wegen Krankheit kann der Studierende an e<strong>in</strong>er Modulteilprüfung nicht<br />

teilnehmen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit e<strong>in</strong>en Antrag beim<br />

Prüfungssekretariat zu stellen <strong>und</strong> von dem Modul zurückzutreten, sofern ke<strong>in</strong><br />

Ersatz für die versäumte Teilprüfung angeboten wird. Die Anmeldung gilt dann<br />

als nicht vorgenommen. Des Weiteren kann der Prüfungsausschuss <strong>in</strong><br />

Absprache mit dem verantwortlichen Lehrenden im E<strong>in</strong>zelfall die Möglichkeit<br />

organisieren, das Modul abzuschließen. Diese Möglichkeit soll <strong>in</strong>sbesondere<br />

dann organisiert werden, wenn der Kandidat bereits die Hälfte oder mehr der <strong>in</strong><br />

dem Modul geforderten Leistungen erbracht hat. Die Gewichte der<br />

Modulteilprüfungen s<strong>in</strong>d dabei zu beachten. E<strong>in</strong> ärztliches Attest ist spätestens<br />

vom Tag der Prüfung vorzulegen, das die Angaben enthält, die der<br />

Prüfungsausschuss für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit benötigt. In<br />

begründeten Fällen kann e<strong>in</strong> Attest e<strong>in</strong>es Amtsarztes verlangt werden. Erkennt<br />

der Prüfungsausschuss die Gründe nicht an, wird dies dem Kandidaten<br />

schriftlich mitgeteilt.<br />

• Wegen Krankheit kann der Studierende die Klausure<strong>in</strong>sicht nicht wahrnehmen.<br />

In diesem Fall kann der Studierende mit dem Prüfer e<strong>in</strong>en persönlichen Term<strong>in</strong><br />

vere<strong>in</strong>baren.<br />

• Bei e<strong>in</strong>er nicht bestandenen Modulprüfung hat der Teilnehmer die Möglichkeit<br />

das gleiche Modul mit der dazugehörigen Modulprüfung e<strong>in</strong>mal zu wiederholen.<br />

Dafür ist e<strong>in</strong>e erneute Anmeldung zu diesem Modul erforderlich. Wird dasselbe<br />

Modul zum zweiten Mal nicht bestanden, so kann das Modul nicht mehr<br />

wiederholt werden. Als Alternative hat der Teilnehmer die Möglichkeit e<strong>in</strong><br />

anderes Modul zu belegen.<br />

• E<strong>in</strong>e Prüfungsleistung gilt als mit "ungenügend" (6,0) bewertet, wenn der<br />

Kandidat zu e<strong>in</strong>em Prüfungsterm<strong>in</strong> ohne triftige Gründe nicht ersche<strong>in</strong>t oder<br />

wenn er nach Beg<strong>in</strong>n der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung<br />

zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn e<strong>in</strong>e schriftliche Prüfungsleistung nicht<br />

<strong>in</strong>nerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

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