PARTNERSUCHE IM SOZIALEN WANDEL - ElitePartner-Akademie
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2.04 DIE FAMILIE <strong>IM</strong> BÜRGERTUM<br />
KAPITEL 3 – PARTNERSCHAFT, FAMILIE UND EHE <strong>IM</strong> <strong>WANDEL</strong> DER ZEIT<br />
Die weitgehend ständisch geprägte Gesellschaft des 18.Jahrhunderts sorgte für ein<br />
neues Ideal der Familie. Diese war eng an die Existenzbedingungen des Bürgertums<br />
gebunden, an die soziale Lage innerhalb der Gesellschaft und die zunehmende<br />
Distanzierung zwischen Erwerbs- und Wohnbereich. Anfänglich nur auf das<br />
Bürgertum beschränkt, wurde dieses Familienideal im Laufe des 19. und<br />
20.Jahrhunderts auch für andere Bevölkerungsklassen immer attraktiver.<br />
Diese neue Familienform entwickelte sich in Deutschland in der zweiten Hälfte des<br />
18.Jahrhunderts durch Großkaufleute und Unternehmer, höhere Beamte und<br />
Vertreter der freien Berufe - dem so genannten Mittelstand. Arbeits- und<br />
Wohnbereich wurden getrennt, nur wenige waren sehr reich; viele lebten<br />
bescheiden, aber unter relativ sicheren materiellen Verhältnissen. Frauen und Kinder<br />
hatten mit der Erwerbsarbeit nichts mehr zu tun; den Frauen verblieb –<br />
ausgenommen in den sehr reichen bürgerlichen Familien – die Haus- und<br />
Gartenarbeit.<br />
HEIRAT UND EHE<br />
Als Kernstück des neuen bürgerlichen Lebensideals kann die veränderte Auffassung<br />
von Liebe und Ehe bezeichnet werden. Erst dieser Wandel in den Beziehungen<br />
zwischen den Eheleuten veränderte auch die Familienbeziehungen, besonders jene<br />
der Eltern zu den Kindern. Bis zur Mitte des 18.Jahrhunderts dominierte im<br />
deutschen Bürgertum eine sehr sachliche Einstellung zur Ehe. Das Gefühl<br />
zueinander wurde eindeutig der Vernunft (in Bezug auf materielle Aspekte) und der<br />
Ehrbarkeit untergeordnet. Ein Minimum an Gefühl wurde zugebilligt und war<br />
notwendig für eine glückliche Ehe. Jedoch wurde eine Ehe, die aus rein sachlichen<br />
Erwägungen geschlossen wurde, von der Gesellschaft abgelehnt. Weiters hatten die<br />
Kinder nun ein Vetorecht gegen eine vorgeschlagene Verbindung – sie konnten<br />
gegen ihren Willen nicht mehr verheiratet werden (wobei bei gesicherter Position und<br />
gutem Charakter ohnehin kein Einwand gegen eine Ehe bestand). Die Ehe wurde<br />
somit zur Gefühls- und Geistesgemeinschaft, begünstigt natürlich durch Zuneigung<br />
und gegenseitige Achtung, einem gemütvollen Familienleben, schlichter Häuslichkeit,<br />
innigem Zusammenleben, Zufriedenheit und Glückseligkeit.<br />
ANDREA LEIDINGER-GRUBER SEITE 41 VON 123