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Partizipation in der Steirischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit

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- Advokatorische Schutz- <strong>und</strong> Grenzsetzung<br />

E<strong>in</strong>erseits muss <strong>Partizipation</strong>spädagogik Entschei-<br />

dungen wirklich offen- <strong>und</strong> freistellen, an<strong>der</strong>er-<br />

seits muss sie aber doch gewährleisten, dass ke<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam getroffenen Entscheidungen die<br />

Selbstentfaltungsrechte von E<strong>in</strong>zelnen o<strong>der</strong> Gruppen<br />

e<strong>in</strong>schränkt o<strong>der</strong> verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Obwohl K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen Mündigkeit unterstellt wird, kann<br />

es doch se<strong>in</strong>, dass sie entwicklungsbed<strong>in</strong>gt nicht<br />

alle Folgen ihrer Entscheidungen <strong>und</strong> Handlungen<br />

abschätzen können. Um sie vor den Folgen falscher<br />

Entscheidungen zu schützen, kann es pädagogisch<br />

notwendig se<strong>in</strong>, machtvoll e<strong>in</strong>zuschreiten <strong>und</strong> den<br />

demokratischen Entscheidungsprozess auszusetzen.<br />

Es kann nötig se<strong>in</strong>, E<strong>in</strong>zelne <strong>und</strong> Gruppen zu schützen<br />

<strong>und</strong> ihr Wohl <strong>und</strong> Wehe nicht von Geme<strong>in</strong>schaftsentscheidungen<br />

abhängig zu machen. Wenn allerd<strong>in</strong>gs<br />

solche advokatorischen Entscheidungen durch pädagogische<br />

MitarbeiterInnen gefällt werden, müssen<br />

sie begründet werden <strong>und</strong> ebenfalls muss Protest von<br />

Betroffenen dagegenmöglich se<strong>in</strong>.<br />

- Verantwortungsübernahme<br />

Demokratie lernt man nur, <strong>in</strong>dem sie echt zugemu-<br />

tet wird, deshalb lautet e<strong>in</strong> Prozessstandard, dass<br />

die Übernahme von Verantwortung durch K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche möglich gemacht werden muss. Das<br />

bedeutet auch immer wie<strong>der</strong> zu unterstellen, dass sie<br />

verantwortungsfähig s<strong>in</strong>d. An<strong>der</strong>erseits ist aber auch<br />

zu überlegen, welche Unterstützung sie brauchen, um<br />

die Verantwortung auch wirklich realisieren zu können.<br />

<strong>Partizipation</strong>spädagogik muss sich immer wie<strong>der</strong><br />

prüfen, ob den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen nicht<br />

mehr Verantwortung im Entscheidungsprozess <strong>und</strong><br />

im Jugendhaus allgeme<strong>in</strong> zugemutet werden kann.<br />

V.6.5.3 Strukturstandards<br />

Strukturstandards beschreiben die formalen Bed<strong>in</strong>-<br />

gungen, die gr<strong>und</strong>sätzlich gegeben se<strong>in</strong> müssen, als<br />

Basis von demokratischen Entscheidungsprozessen<br />

im Blick auf das Ergebnis zunehmen<strong>der</strong> Selbstbestimmung<br />

<strong>und</strong> Mitverantwortung.<br />

- Rechte<br />

Den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen muss völlig klar se<strong>in</strong>,<br />

welche pr<strong>in</strong>zipiellen Zugänge zur Beteiligung im<br />

Jugendhaus es gibt, welche <strong>Partizipation</strong>sstrukturen<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> wie sie funktionieren. Es muss<br />

ihnen klar se<strong>in</strong>, welche Rechte sie e<strong>in</strong>klagen <strong>und</strong> nutzen<br />

können. Damit ist auch <strong>der</strong> Ernstcharakter von<br />

<strong>Partizipation</strong> verb<strong>und</strong>en, sie muss möglichst durchgängig<br />

möglich gemacht werden <strong>und</strong> nicht nur für Ausnahmen<br />

<strong>und</strong> harmlose Probierprojekte (Sandkasten).<br />

- Öffentlichkeit<br />

Demokratie f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>-<br />

schaft o<strong>der</strong> Institution statt. Kungelei o<strong>der</strong> geheime<br />

Machtabsprachen wi<strong>der</strong>sprechen ihr. Deshalb muss<br />

<strong>der</strong> Strukturstandard „Öffentlichkeit“ immer wie<strong>der</strong><br />

genau beachtet werden mit <strong>der</strong> Frage, wie alle wichtigen<br />

Prozesse, Informationen <strong>und</strong> Entscheidungen<br />

für alle Beteiligten öffentlich zugänglich <strong>und</strong> bee<strong>in</strong>flussbar<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

- Information<br />

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle Informationen<br />

für alle Beteiligten gleichermaßen verfügbar<br />

se<strong>in</strong> müssen. Man muss über alles Bescheid wissen,<br />

was für Entscheidungen wichtig ist. Es ist zu klären,<br />

wie alle Beteiligten möglichst kurzfristig alle Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> neuen Informationen erhalten können.<br />

- Dokumentation <strong>und</strong> Publikation<br />

Darauf folgt, dass alle Geschehnisse im Entscheidungs-<br />

prozess <strong>und</strong> auch dessen Ergebnisse auf e<strong>in</strong>e Weise<br />

dokumentiert <strong>und</strong> publiziert werden müssen, die für<br />

alle verfügbar, verstehbar <strong>und</strong> bee<strong>in</strong>flussbar ist.<br />

DVJ: <strong>Partizipation</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Steirischen</strong> <strong>Offenen</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendarbeit</strong>, Jänner 2009 - 82 -

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