Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen
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Vorarbeitskosten<br />
Muster 104<br />
Vorarbeitskosten sind Kosten, die für die Vorbereitung von <strong>Bau</strong>maßnahme entstehen, bevor diese im<br />
Haushaltsplan ausgewiesen sind bzw. für <strong>Bau</strong>maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan etatisiert, aber noch nicht<br />
haushaltsrechtlich anerkannt sind.<br />
Erläuterungen zur Anwendung<br />
<strong>Bau</strong>kosten brutto (KGR 100 bis 600) eingeben<br />
Der Betrag der vorläufigen <strong>Bau</strong>nebenkosten errechnet sich.<br />
Entsprechend dem Auftrag den prozentualen Anteil der vorläufigen <strong>Bau</strong>nebenkosten je Phase eintragen.<br />
Zwischensumme errechnet sich.<br />
Zusätzlich erforderliche Kosten für KGR 713, 721, 724, 725, 739, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 747, 748, 749,<br />
771 und 779 eingeben. (Hierbei sind auch Beträge, die bereits abgerechnet wurden, aufzunehmen). Die zusätzlich<br />
erfoder-<br />
Zwischensumme errechnet sich.<br />
Aus den beiden vorgenannten Zwischensummen errechnet sich die Summe Vorarbeitskosten .<br />
Davon wird der Betrag der bereits in den Vorjahren verausgabten Mittel sowie der Betrag der im lfd.<br />
Haushaltsjahr erteilten Deckungszusagen abgezogen.<br />
Der Restbetrag Vorarbeitskosten errechnet sich.<br />
Die Beträge bisher erteilte Deckungszusagen aus Vorjahren und im lfd. Haushaltsjahr verausgabt sind<br />
zur Information einzutragen.<br />
Den im laufenden Haushaltsjahr kassenwirksamen Anteil eintragen.<br />
Verfahrensablauf<br />
Das Hessische <strong>Bau</strong>management (hbm) stellt vor Beginn seiner Tätigkeit einen Antrag auf Vorarbeitskosten.<br />
Die hbm Regionalniederlassung schickt den neuen Vordruck "Vorarbeitskostenantrag" 3-fach (2. Ausf. HMdF + 1<br />
Ausf. Ressort) über das entsprechende Ressort an das HMdF. Die Zentrale <strong>des</strong> hbm (und ggf. HI) erhält eine<br />
Durchschrift zur Kenntnis. Dem VAK-Antrag ist das Auftragsschreiben und die vom Nutzer definierte<br />
Bedarfsanmeldung beizufügen. Der Bedarf an Vorarbeitskosten wird für das gesamte Haushaltsjahr ermittelt<br />
(keine Aufteilung auf Quartale, Tertiale usw.), jedoch nicht über die beauftragten Leistungen hinaus.<br />
Es ist darauf zu achten, dass grundsätzlich im Antrag die exakte <strong>Bau</strong>maßnahmenbezeichnung und der<br />
entsprechende Haushaltstitel verwendet werden.<br />
Sollten im Einzelfall die entstehenden Kosten höher sein als die durch die Pauschalberechnung ermittelten,<br />
ist eine detaillierte Vorarbeitskostenberechnung auf Grundlage <strong>des</strong> Leistungs- und Entgeltverzeichnisses zu<br />
erstellen.<br />
Die Deckungszusagen über Vorarbeitskosten verfallen am 31.12. <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres. Sofern<br />
innerhalb <strong>des</strong> laufenden Haushaltsjahres die Vorarbeitskosten nicht in kompletter Höhe der erteilten<br />
Deckungszusage verausgabt werden, muss zu Beginn <strong>des</strong> neuen Haushaltsjahres ein neuer Antrag über den<br />
Restbetrag beim HMdF gestellt werden.<br />
Der Antrag ist vom zuständigen Regionalniederlassungsleiter zu unterschreiben.<br />
Stand V.01<br />
Stand 05 / 2009 87