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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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Folgende Wertgrenzen sind zu beachten:<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

- <strong>Bau</strong>- und Lieferleistungen<br />

bis 1.000 € netto: vereinfachtes Bestellscheinverfahren ohne zwingenden<br />

Wettbewerb,<br />

bis 7.500 € netto: Bestellscheinverfahren mit 2-3 Vergleichsangeboten.<br />

- Freiberufliche Leistungen<br />

bis 5.000 € netto: vereinfachtes Vertragsverfahren ohne zwingenden<br />

Wettbewerb.<br />

Dem Auftragnehmer ist in jedem Fall eine detaillierte Leistungsbeschreibung vom<br />

Auftraggeber vorzugeben.<br />

5. Vergabeunterlagen<br />

Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch auf der Vergabeplattform <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

<strong>Hessen</strong> abgebildet. Die Verdingungsunterlagen werden elektronisch bereitgestellt. Aus<br />

den Vergabeunterlagen darf kein Rückschluss auf den baufachlich zuständigen<br />

Bearbeiter möglich sein. Dies gilt auch für Unterlagen, die durch ein Architektur-/<br />

Ingenieurbüro erstellt wurden.<br />

6. <strong>Bau</strong>tagebuch/<strong>Bau</strong>dokumentation<br />

Der <strong>Bau</strong>dokumentation kommt bei Rechtsstreitigkeiten für die Beweisführung große<br />

Bedeutung zu. Sie ist sorgfältig zu führen, so dass in Zweifelsfällen mit ihrer Hilfe der<br />

Sachverhalt zweifelsfrei dargelegt werden kann.<br />

7. Zuständigkeiten bei Streitigkeiten<br />

Für Verfahren nach § 31 VOB/A und § 18 Nr. 2 VOB/B sowie nach § 11 der Allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen (AVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen der RB<strong>Bau</strong> im<br />

Zusammenhang mit <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist das für Vergabe-<br />

und Vertragsangelegenheiten verantwortliche Referat der Oberfinanzdirektion Frankfurt<br />

zuständig.<br />

Die Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten aus <strong>Bau</strong>- bzw. Liefer- und<br />

Dienstleistungsverträgen wird bei <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> dem hbm übertragen<br />

(Justiziariat) und ist im Übrigen in der „Anordnung über die Vertretung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

<strong>Hessen</strong> im Geschäftsbereich <strong>des</strong> Hessischen Ministeriums der Finanzen“ in der jeweils<br />

gültigen Fassung geregelt.<br />

Stand 03 / 2009 71

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