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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K5 WIRTSCHAFTLICHKEITSUNTERSUCHUNGEN<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Die Verpflichtung, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten, ergibt sich aus § 7<br />

(1) LHO. Für das <strong>Bau</strong>wesen folgt daraus, dass bei der Planung von Maßnahmen<br />

alternative Lösungsmöglichkeiten der Bedarfsdeckung und die Kosten einschließlich der<br />

Folgekosten zu untersuchen sind.<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind Hilfsmittel bei der Entscheidung über Planungs-<br />

und Finanzierungsalternativen, dienen als Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die<br />

gewählte Lösung und sind während der Planung und Durchführung abzugleichen<br />

(Erfolgskontrolle).<br />

Bei der Beurteilung von Planungsalternativen müssen auch die Faktoren berücksichtigt<br />

werden, die nicht in Kosten anzugeben sind, wie z.B. Gestaltung, Umweltschutz,<br />

Erschließung und Funktion.<br />

Der <strong>Bau</strong>herr bestimmt Gegenstand und Umfang der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.<br />

Er trägt die Verantwortung für die Angemessenheit und Richtigkeit.<br />

Das zentrale <strong>Bau</strong>management gibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur<br />

Beauftragung frei.<br />

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind der ES-<strong>Bau</strong> hinzuzufügen.<br />

Bei PPP-Projekten ist der Leitfaden zur „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in PPP-<br />

Projekten“ zu beachten.<br />

Stand 03 / 2009 45

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