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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

B EINGLIEDERUNG DER BAUAUSGABEN IN DEN LANDESHAUSHALTSPLAN<br />

UND BEWIRTSCHAFTUNG DER BAUAUSGABEN<br />

1. Eingliederung in den Lan<strong>des</strong>haushaltsplan<br />

Im Lan<strong>des</strong>haushaltsplan werden die Ausgaben für Große und Kleine Neu- Um- und<br />

Erweiterungsbauten sowie für Einmalige Instandsetzungen im Einzelplan 18<br />

veranschlagt, mit Ausnahme Kleiner <strong>Bau</strong>maßnahmen der Hochschulen, die in deren<br />

Wirtschaftsplänen im Einzelplan 15 veranschlagt werden.<br />

Die Ausgaben für die <strong>Bau</strong>unterhaltung werden beim wirtschaftlichen Eigentümer<br />

Hessisches Immobilienmanagement (HI), Hochschulen oder den Ressorts veranschlagt.<br />

Maßnahmen zur Verminderung von CO2-Emissionen in Liegenschaften <strong>des</strong> HI sind im<br />

dortigen Wirtschaftsplan veranschlagt.<br />

Veranschlagt wird nach den Festlegungen der Gruppierungs- und Funktionsübersicht<br />

<strong>des</strong> Haushaltsplans <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong> und, soweit die Veranschlagung in den<br />

Wirtschaftsplänen erfolgt, nach dem Bun<strong>des</strong> - Verwaltungskontenrahmen (BVKR).<br />

2. Bewirtschaftung der <strong>Bau</strong>ausgaben<br />

2.1 Zuweisung der Ausgabemittel<br />

Die Ausgabemittel für den <strong>Bau</strong>unterhalt werden von der obersten Lan<strong>des</strong>behörde,<br />

sofern diese nicht selbst die Bewirtschaftung der Mittel vornimmt, den nachgeordneten<br />

Dienststellen zugewiesen. Diese verteilen die Ausgabemittel an die mit der Ausführung<br />

der <strong>Bau</strong>unterhaltungsarbeiten beauftragten Dienststellen zur Bewirtschaftung.<br />

Bei Liegenschaften im wirtschaftlichen Eigentum <strong>des</strong> HI und im Hochschulbereich<br />

werden die <strong>Bau</strong>unterhaltungsarbeiten direkt aus deren Wirtschaftsplänen finanziert.<br />

Die hausverwaltenden Dienststellen bewirtschaften die Mittel für die<br />

hauswirtschaftlichen Instandsetzungsarbeiten sowie für die Wartung und Inspektion<br />

betriebstechnischer Anlagen und erteilen dem Hessischen <strong>Bau</strong>management (hbm) die<br />

erforderlichen Deckungs- und Zahlungszusagen zur Ausführung der baufachlichen<br />

Instandsetzungsarbeiten.<br />

Die Ausgabemittel für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Einzelplan 18<br />

werden dem Zentralen <strong>Bau</strong>management (ZBM) <strong>des</strong> Hessischen Ministeriums der<br />

Finanzen (HMdF) zur Bewirtschaftung zugewiesen. Dieses erteilt dem hbm auf der<br />

Basis von Mittelanforderungen die Deckungszusagen zur Bewirtschaftung der<br />

Ausgabemittel. Näheres regelt ein Bewirtschaftungserlass.<br />

Bei Liegenschaften der Hochschulen erteilen diese dem hbm zu Lasten der<br />

entsprechenden Wirtschaftspläne die erforderlichen Deckungs- und Zahlungszusagen.<br />

Die Ausgabemittel für Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und für Einmalige<br />

Instandsetzungen im Einzelplan 18 werden dem ZBM <strong>des</strong> HMdF zur Bewirtschaftung<br />

zugewiesen. Dieses erteilt dem hbm auf der Basis von Mittelanforderungen die<br />

Deckungszusagen zur Bewirtschaftung der Ausgabemittel. Näheres regelt ein jährlicher<br />

Bewirtschaftungserlass.<br />

Die Ausgabemittel für die Erstausstattung mit Gerät bewirtschaftet die oberste<br />

Lan<strong>des</strong>behörde oder die von ihr bestimmten nachgeordneten Behörden.<br />

Für die Bereiche der Hochschulen, <strong>des</strong> Historischen Erbes und der Staatstheater<br />

Stand 03 / 2009 5

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