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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K2 PROJEKTMANAGEMENT<br />

1. Allgemeines<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

„Projektmanagement ist die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -<br />

techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes.“ (DIN 69 901)<br />

Teile <strong>des</strong> Projektmanagements können an freiberuflich Tätige delegiert werden. Die<br />

Projektleitung ist nicht delegierbar.<br />

Bestandteile <strong>des</strong> Projektmanagements sind die Projektorganisation und die Qualitäts-,<br />

Termin- und Kostenplanung.<br />

2. Projektorganisation<br />

Zur Bearbeitung eines Projektes ist eine geeignete Projektorganisation festzulegen.<br />

Damit werden folgende Ziele verfolgt:<br />

- Sicherstellung der Einleitung und Durchsetzung von Maßnahmen und<br />

Entscheidungen zur Einhaltung genehmigter Planziele, rechtzeitige Beteiligung der<br />

genehmigenden Behörden,<br />

- Eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen, d. h. Vermeidung unklarer<br />

Führungsverhältnisse und Verantwortungsbereiche,<br />

- Förderung der Zusammenarbeit der Projektbeteiligten,<br />

- Festlegung von zweckmäßigen, rationellen Arbeits-, Informations- und<br />

Entscheidungsabläufen,<br />

- Koordination aller Projektbeteiligten in den Entscheidungsprozessen,<br />

- Früherkennung und Anzeige abweichender Tendenzen zur Einhaltung von<br />

Terminen, Kosten und Qualitätsstandards,<br />

- Einhaltung der vereinbarten Organisationsformen.<br />

- Die Projektorganisation ist in einem Organigramm darzustellen, ggf. in einem<br />

Projekthandbuch.<br />

3. Qualitäts-, Termin- und Kostenplanung<br />

Zur Sicherung von Qualitäts-, Termin- und Kostenzielen sind auf der Grundlage <strong>des</strong><br />

Haushaltsrechts bei allen <strong>Bau</strong>maßnahmen Qualitäts-, Termin- und Kostenplanungen<br />

durchzuführen.<br />

Die Qualitäts-, Termin-, Kostenplanung und -kontrolle beginnt mit der Aufstellung der<br />

Bedarfsbeschreibung und setzt sich bis zum Betrieb und Unterhalt der Gebäude fort.<br />

Bei der Beteiligung von freiberuflich Tätigen ist sicherzustellen, dass deren<br />

Arbeitsergebnisse vom Hessischen <strong>Bau</strong>management (hbm), dem Hessischen<br />

Immobilienmanagement und ggf. dem <strong>Bau</strong>herrn im elektronischen<br />

Datenaustauschverfahren übernommen werden können.<br />

Stand 03 / 2009 39

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