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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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3. Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Spätestens ein Vierteljahr vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche hat das<br />

hbm unter Beteiligung der hausverwaltenden Dienststelle die Liegenschaft zu begehen.<br />

Hierüber ist eine Niederschrift anzufertigen; festgestellte Mängel sind darin zu<br />

vermerken. Die Mängelbeseitigung ist durch das Hessische <strong>Bau</strong>management<br />

unverzüglich zu veranlassen.<br />

Treten in der Verjährungsfrist Mängel auf, hat die hausverwaltende Dienststelle das hbm<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

Stand 03 / 2009 30

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