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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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2.5 Implementierung (mit Projektcontrolling)<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Mit Vertragsunterzeichnung <strong>des</strong> PPP-Vorhabens übernimmt der Private Partner einen<br />

Großteil der Verantwortung für Planung, <strong>Bau</strong>ausführung, Finanzierung, Betrieb und ggf.<br />

Verwertung <strong>des</strong> Vorhabens.<br />

Der <strong>Bau</strong>herr (öffentlicher Vertragspartner) überwacht die ordnungsgemäße Erfüllung der<br />

vertraglich zugesicherten Qualitäten und Quantitäten in allen Lebenszyklusphasen. Er<br />

wird dabei in der <strong>Bau</strong>phase vom Hessischen <strong>Bau</strong>management unterstützt. Die<br />

<strong>Bau</strong>herrschaft nach § 48 HBO obliegt bei PPP-Projekten dem privaten Partner.<br />

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung endet erst mit dem endgültigen Abschluss <strong>des</strong><br />

Projektes. Innerhalb dieser Zeit sind vom <strong>Bau</strong>herrn weitere Aufgaben zu erledigen:<br />

- Überwachung der Vertragseinhaltung durch den privaten Partner in allen<br />

Lebenszyklusphasen (z.B. <strong>Bau</strong>überwachung); Mängelmanagement im<br />

Zusammenhang mit etwaigen Bonus-Malus-Systemen, Ermittlung <strong>des</strong><br />

Vergütungsanspruchs <strong>des</strong> privaten Partners<br />

- Kontrolle der Projektrisiken, insbesondere Schadensregulierung der<br />

zurückbehaltenen Risiken<br />

- ggf. Vertragsänderungsmanagement und Abwicklung von Schiedsfragen<br />

- Umsetzung der vertraglich vereinbarten Endschaftsregelung<br />

- Dokumentation und Auswertung <strong>des</strong> Projektverlaufs; Evaluierung der PPP-<br />

Realisierungsvariante.<br />

Stand 03 / 2009 49

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