05.12.2012 Aufrufe

Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Gegebenenfalls ist für eine umfassende, zuverlässige Beurteilung <strong>des</strong> Vorhabens eine<br />

Machbarkeitsstudie erforderlich. Der Aufwand dafür richtet sich im Einzelfall nach den<br />

Erfordernissen einer verlässlichen Kostenermittlung. Die Machbarkeitsstudie hat zum<br />

Ziel, noch vor dem ersten Planungsschritt die alternativen Möglichkeiten der<br />

Bedarfsdeckung unter Beachtung aller baulichen, planungs- und baurechtlichen<br />

Gegebenheiten quantitativ, qualitativ und kostenmäßig zu erfassen und zu bewerten.<br />

Zeichnerische Darstellungen eines Planungskonzeptes entsprechen in der Regel den<br />

Leistungsphasen 1 und teilweise 2 <strong>des</strong> § 15 und 55 HOAI.<br />

Die Ergebnisse der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden gem. E 2.2 in<br />

der <strong>Bau</strong>verfahrensgruppe abgestimmt. Der <strong>Bau</strong>herr erteilt nach Freigabe durch das<br />

Zentrale <strong>Bau</strong>management den Planungsauftrag für die Entscheidungsunterlage-<strong>Bau</strong> für<br />

die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante. Im Falle der PPP-Variante wird die<br />

Entscheidungsunterlage-PPP durch den <strong>Bau</strong>herrn erstellt. Des Weiteren wird gem. E<br />

2.3 – 2.4 verfahren.<br />

2.4 Vergabe (mit Wirtschaftlichkeitsnachweis)<br />

Aufbauend auf den Erkenntnissen und Vorarbeiten aus den vorherigen Arbeitsschritten<br />

folgt in der dritten Phase die Vorbereitung und Durchführung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens.<br />

Ziel ist die Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebotes.<br />

Bei PPP-Projekten werden in einem Gesamtpaket Planung, <strong>Bau</strong>, Finanzierung, Betrieb<br />

und ggf. die Verwertung nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen (i. d. R.<br />

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb)<br />

ausgeschrieben.<br />

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabe trägt der<br />

<strong>Bau</strong>herr. Er bedient sich für die Begleitung <strong>des</strong> Vergabeprozesses <strong>des</strong> Hessischen<br />

<strong>Bau</strong>managements. Darüber hinaus stellt er durch ein interdisziplinäres Projektteam, z.<br />

B. aus Rechtsberatern, technischen Beratern (<strong>Bau</strong>- und Betrieb) und wirtschaftlichen<br />

Beratern, die zügige Durchführung <strong>des</strong> PPP-Verfahrens sicher.<br />

Eine anschließende Beauftragung der PPP-Variante erfolgt nur für den Fall, dass der<br />

abschließende Wirtschaftlichkeitsnachweis einen Effizienzvorteil für die PPP-Variante im<br />

Vergleich zu der konventionellen Beschaffungsvariante ergibt. Die Erstellung <strong>des</strong><br />

Wirtschaftlichkeitsnachweises richtet sich nach K 5 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

(Leitfaden der Finanzministerkonferenz „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-<br />

Projekten“).<br />

Eine Erstellung der Entwurfsunterlage-<strong>Bau</strong> gem. E 3 entfällt, da die Entwurfsplanung<br />

durch den privaten Partner erfolgt und mit dem Angebot vorgelegt wird.<br />

Die Entwurfsunterlage-<strong>Bau</strong> wird ersetzt durch die Vorlage eines Abschlussberichtes<br />

über das endverhandelte Vertragswerk mit Gesamtkostenaussagen und geprüftem<br />

Wirtschaftlichkeitsnachweis an das Hessische Ministerium der Finanzen.<br />

Die Prüfung erfolgt durch den <strong>Bau</strong>herren bzw. das HI.<br />

Der Vertrag darf erst durch den <strong>Bau</strong>herrn abschlossen werden, wenn über die<br />

Gesamtkosten und das Vertragswerk Einvernehmen zwischen dem <strong>Bau</strong>herrn, der<br />

obersten Instanz <strong>des</strong> Bedarfsträgers und dem Hessischen Ministerium der Finanzen<br />

besteht.<br />

Stand 03 / 2009 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!