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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K4 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

In baulichen Anlagen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und in vom Land angemieteten baulichen Anlagen ist<br />

dem vorbeugenden Brandschutz besondere Beachtung zu schenken.<br />

Grundlage für die Anforderungen <strong>des</strong> vorbeugenden Brandschutzes bilden<br />

insbesondere die Hessische <strong>Bau</strong>ordnung, die Sonderbauvorschriften und die<br />

bauaufsichtlich eingeführten Technischen <strong>Bau</strong>bestimmungen.<br />

Können Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz aus zwingenden Gründen<br />

nicht erfüllt werden, so sind entsprechende Ersatzmaßnahmen, die das Schutzziel in<br />

gleichem Maße erfüllen, vorzusehen. Dies ist zu dokumentieren.<br />

Stand 03 / 2009 43

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