Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen
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K 12 VERGABE FREIBERUFLICHER LEISTUNGEN<br />
1. Allgemeines<br />
2. Vergabe<br />
3. Verträge<br />
GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Zur Erledigung von <strong>Bau</strong>aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> können Leistungen an freiberuflich Tätige<br />
vergeben werden. Bei der Vermessung baulicher Anlagen, bei <strong>Bau</strong>grundgutachten und<br />
der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen ist dabei im Vorfeld grundsätzlich zu<br />
prüfen, ob diese Leistungen von den technischen Fachbehörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> selbst<br />
erbracht werden können.<br />
Vor der Einschaltung freiberuflich Tätiger ist der Personalrat i. R. seiner<br />
Mitwirkungsrechte nach § 81 <strong>des</strong> Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) zu<br />
beteiligen.<br />
Art und Umfang der Beauftragung richtet sich nach der Struktur der gem.<br />
K 2 festzulegenden Projektorganisation. Bei großen komplexen <strong>Bau</strong>maßnahmen kann<br />
auch die Koordination der <strong>Bau</strong>maßnahme einem freiberuflich Tätigen (z. B. einem Büro<br />
für Projektsteuerung und Projektmanagement) übertragen werden.<br />
Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne<br />
Umsatzsteuer den in § 2 der Vergabeverordnung (VgV) genannten Wert<br />
(Schwellenwert)<br />
a. erreicht oder übersteigt, sind die einschlägigen Bestimmungen <strong>des</strong> Vergaberechts,<br />
insbesondere der VOF anzuwenden.<br />
b. nicht erreicht, sind die Verträge unter Beachtung der Regelungen <strong>des</strong><br />
Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen in der jeweils gültigen<br />
Fassung und nach den hierzu herausgegebenen Handlungsanweisungen zu<br />
vergeben. Ist danach ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, so kann<br />
der Auftragnehmer bei festgestellter Eignung ggf. auch durch Losentscheid ermittelt<br />
werden.<br />
Freiberufliche Leistungen, die vorab nach Art und Umfang eindeutig und erschöpfend<br />
beschrieben werden können, sind auf der Grundlage der VOL/A zu vergeben.<br />
Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung <strong>des</strong> konkreten Vergabeverfahrens den<br />
Auftraggeber beraten oder in sonstiger Weise unterstützt, so hat der Auftraggeber<br />
sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters oder<br />
Bewerbers nicht verfälscht wird.<br />
Verträge über freiberufliche Leistungen sind vor der Leistungserbringung schriftlich<br />
abzuschließen. Die eingeführten Vertragsmuster und die Allgemeinen<br />
Vertragsbestimmungen (AVB) der Richtlinien für die Durchführung von <strong>Bau</strong>aufgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (RB<strong>Bau</strong>) sind anzuwenden; die Hinweise hierzu sind zu beachten.<br />
Die Berücksichtigung besonderer Vergütungen wie z.B. ein Umbau- oder<br />
Modernisierungszuschlag oder der Umfang der Anrechnung mitzuverarbeitender<br />
<strong>Bau</strong>substanz ist vor der Beauftragung <strong>des</strong> freiberuflich Tätigen eindeutig schriftlich zu<br />
vereinbaren.<br />
Stand 03 / 2009 61