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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K 12 VERGABE FREIBERUFLICHER LEISTUNGEN<br />

1. Allgemeines<br />

2. Vergabe<br />

3. Verträge<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Zur Erledigung von <strong>Bau</strong>aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> können Leistungen an freiberuflich Tätige<br />

vergeben werden. Bei der Vermessung baulicher Anlagen, bei <strong>Bau</strong>grundgutachten und<br />

der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen ist dabei im Vorfeld grundsätzlich zu<br />

prüfen, ob diese Leistungen von den technischen Fachbehörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> selbst<br />

erbracht werden können.<br />

Vor der Einschaltung freiberuflich Tätiger ist der Personalrat i. R. seiner<br />

Mitwirkungsrechte nach § 81 <strong>des</strong> Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) zu<br />

beteiligen.<br />

Art und Umfang der Beauftragung richtet sich nach der Struktur der gem.<br />

K 2 festzulegenden Projektorganisation. Bei großen komplexen <strong>Bau</strong>maßnahmen kann<br />

auch die Koordination der <strong>Bau</strong>maßnahme einem freiberuflich Tätigen (z. B. einem Büro<br />

für Projektsteuerung und Projektmanagement) übertragen werden.<br />

Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne<br />

Umsatzsteuer den in § 2 der Vergabeverordnung (VgV) genannten Wert<br />

(Schwellenwert)<br />

a. erreicht oder übersteigt, sind die einschlägigen Bestimmungen <strong>des</strong> Vergaberechts,<br />

insbesondere der VOF anzuwenden.<br />

b. nicht erreicht, sind die Verträge unter Beachtung der Regelungen <strong>des</strong><br />

Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen in der jeweils gültigen<br />

Fassung und nach den hierzu herausgegebenen Handlungsanweisungen zu<br />

vergeben. Ist danach ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, so kann<br />

der Auftragnehmer bei festgestellter Eignung ggf. auch durch Losentscheid ermittelt<br />

werden.<br />

Freiberufliche Leistungen, die vorab nach Art und Umfang eindeutig und erschöpfend<br />

beschrieben werden können, sind auf der Grundlage der VOL/A zu vergeben.<br />

Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung <strong>des</strong> konkreten Vergabeverfahrens den<br />

Auftraggeber beraten oder in sonstiger Weise unterstützt, so hat der Auftraggeber<br />

sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters oder<br />

Bewerbers nicht verfälscht wird.<br />

Verträge über freiberufliche Leistungen sind vor der Leistungserbringung schriftlich<br />

abzuschließen. Die eingeführten Vertragsmuster und die Allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen (AVB) der Richtlinien für die Durchführung von <strong>Bau</strong>aufgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (RB<strong>Bau</strong>) sind anzuwenden; die Hinweise hierzu sind zu beachten.<br />

Die Berücksichtigung besonderer Vergütungen wie z.B. ein Umbau- oder<br />

Modernisierungszuschlag oder der Umfang der Anrechnung mitzuverarbeitender<br />

<strong>Bau</strong>substanz ist vor der Beauftragung <strong>des</strong> freiberuflich Tätigen eindeutig schriftlich zu<br />

vereinbaren.<br />

Stand 03 / 2009 61

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