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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K 1 BAUFACHLICHES GUTACHTEN ÜBER DAS BAUGRUNDSTÜCK<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Bei der Auswahl von Grundstücken, die bebaut werden sollen, ist das Hessische<br />

<strong>Bau</strong>management zu beteiligen.<br />

1. Das Hessische <strong>Bau</strong>management (hbm) erstellt nach Beauftragung durch den <strong>Bau</strong>herrn<br />

ein baufachliches Gutachten über das Grundstück, das i. d. R. folgende Angaben<br />

enthält:<br />

1.1 Lage<br />

Allgemein<br />

Ort, Katasterbezeichnung, Landschaftscharakter, Lage im bzw. zum Ort,<br />

Himmelsrichtung, Nachbarschaft und Umgebung, etwa störende Anlagen, Ausbau und<br />

Belastbarkeit angrenzender Verkehrsflächen, Beeinträchtigung durch unterirdische<br />

Hohlräume (Bergbau-Zivilschutz-Stollen o. ä.), öffentliche Verkehrseinrichtungen und<br />

Verbindungen, derzeitige Nutzung <strong>des</strong> Grundstückes, klimatische Verhältnisse.<br />

Insbesondere Tal-, Hang- oder Höhenlage, Höhen innerhalb <strong>des</strong> Grundstücks, Straßen-<br />

bzw. Wege-, evtl. auch Wasserstraßen-, Bahnanschlüsse usw.<br />

1.2 Grundbuchliche Eintragungen<br />

Grundstücksgröße, Eigentümer, dingliche Belastungen, <strong>Bau</strong>- und<br />

Nutzungsbeschränkungen.<br />

1.3 <strong>Bau</strong>grundverhältnisse<br />

- Schichtenfolge, Beschaffenheit und Tragfähigkeit <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>grun<strong>des</strong>,<br />

- Grundwasserverhältnisse mit Angabe der wichtigsten Wasserstände (langfristige<br />

Grenz- und Mittelwerte), Grundwasserstockwerke, Hangwasser,<br />

- evtl. baustoffschädigende Bestandteile im <strong>Bau</strong>grund und Grundwasser,<br />

- Besonderheiten <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>grun<strong>des</strong> (z. B. Bergsenkungen, Standsicherheit von<br />

Böschungen, vorhandene <strong>Bau</strong>werke, Leitungen und kulturhistorische Funde)<br />

- frühere Nutzung <strong>des</strong> Grundstücks und ggf. Art der hieraus vorhandenen, das<br />

Grundwasser oder die künftige Nutzung gefährdenden Stoffe (Altlasten),<br />

Kampfmittel.<br />

Bei der Beschreibung und Beurteilung der <strong>Bau</strong>grundverhältnisse sind, soweit möglich,<br />

bereits vorhandene Unterlagen und Erfahrungen auszuwerten, insbesondere:<br />

- Karten (z. B. topographische, geologische und hydrogeologische Karten,<br />

<strong>Bau</strong>grundkarten),<br />

- Unterlagen der Wasserwirtschaftsverwaltung und der Hessischen Verwaltung für<br />

Bodenmanagement und Geoinformation,<br />

- örtliche Erfahrungen.<br />

Stand 03 / 2009 37

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