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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

5.2 Sobald erkennbar wird, dass die anerkannte Kostenobergrenze nicht eingehalten<br />

werden kann, ist der <strong>Bau</strong>herr zu unterrichten. Sollte von dort keine Eingriffsmöglichkeit<br />

zur Sicherstellung <strong>des</strong> vereinbarten Kostenrahmens bestehen, beauftragt er das hbm in<br />

Abstimmung mit dem ZBM mit der Aufstellung einer Nachtrags-Entscheidungsunterlage<br />

(NES-<strong>Bau</strong>).<br />

Sofern diese auf nachträgliche Forderungen <strong>des</strong> Bedarfsträgers zurückgeht, ist hierfür<br />

eine Nachtrags-Bedarfsbeschreibung zu erstellen. Für die Genehmigung ist analog E<br />

2.1 zu verfahren. Das hbm erstellt die NES-<strong>Bau</strong> und der <strong>Bau</strong>herr legt sie dem ZBM vor.<br />

Dabei sind in den einzelnen Abschnitten der Kostenberechnung nach Muster 6 die<br />

jeweils zu erwartenden Mehr- und Minderbeträge anzugeben und gegeneinander<br />

aufzurechnen. Eine eingehende Begründung ist der Kostenermittlung als Anlage<br />

beizufügen.<br />

Etwaige Einsparungsmöglichkeiten sind vom <strong>Bau</strong>herrn in Zusammenarbeit mit dem<br />

hbm darzulegen. Im Muster 6 sind jeweils diejenigen Spalten auszufüllen, auf die sich<br />

Änderungen auswirken. Dabei sind erforderlichenfalls auch Planungs- bzw.<br />

Ausführungsalternativen zu entwickeln. Gelingt es nicht, die Mehrkosten auszugleichen,<br />

ist die Bedarfsanmeldung hinsichtlich einer Anpassung der qualitativen und/oder<br />

quantitativen Nutzerforderungen zu überprüfen und erneut zur fachlichen Genehmigung<br />

der Obersten Instanz <strong>des</strong> Bedarfsträgers zuzuleiten. Diese Nachtrags-Bedarfsanmeldung<br />

ist der NES-<strong>Bau</strong> beizufügen, die dem HMdF zur haushaltsrechtlichen<br />

Anerkennung vorzulegen ist. Kosten und Einsparungen für Lohn- und<br />

Stoffpreissteigerungen bzw. Minderungen sind gesondert aufzuführen.<br />

5.3 Soweit ausschließlich Lohn- und Stoffpreissteigerungen die Kostenüberschreitung<br />

verursachen, übermittelt das hbm einen vereinfachten Nachweis (Muster 11) an das<br />

ZBM und nachrichtlich an den <strong>Bau</strong>herrn. In diesem Falle wird auf die Aufstellung <strong>des</strong><br />

Musters 6 verzichtet.<br />

Stand 03 / 2009 18

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