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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Ausschreibungsplattform <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (www.bund.de) Gebrauch zu machen. In den<br />

Fällen, in denen eine EU-weite Bekanntmachung erforderlich ist, ist zusätzlich der<br />

Versand an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zu bestätigen.<br />

1.5 Vergabesperren<br />

Bei der Vergabe von Aufträgen sind die geltenden Regelungen zum Ausschluss von<br />

unzuverlässigen Bewerbern und Bietern von der Vergabe zu beachten.<br />

2. Competence-Center Vergabe und Vertragswesen (CCVuV)<br />

Die Vergabeverfahren im Zusammenhang mit <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> werden von<br />

den CCVuV Friedberg und Fulda <strong>des</strong> Hessischen <strong>Bau</strong>managements (hbm) zentral<br />

durchgeführt. Die CCVuV prüfen insbesondere die Einhaltung der Vergabevorschriften,<br />

die gewählte Vergabeart und entscheiden hierüber in eigener Zuständigkeit. Bei<br />

Beschränkten Ausschreibungen können sie die Bieterlisten ergänzen oder nach<br />

Rücksprache mit dem Projektleiter auch einzelne Unternehmen streichen. Darüber<br />

hinaus bearbeiten sie Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern nach §§ 107 ff.<br />

GWB und sofortige Beschwerden nach §§ 116 ff. GWB in Verbindung mit dem<br />

<strong>Bau</strong>bereich und dem Justiziariat <strong>des</strong> hbm.<br />

Die Vergabeverfahren werden grundsätzlich elektronisch unterstützt durchgeführt. Alle<br />

Arbeits- und Prüfschritte werden dokumentiert und sind in Erfüllung <strong>des</strong><br />

Transparenzgebots einer/einem bestimmten Bearbeiter/in zuzuordnen.<br />

Bei der Durchführung der Vergabeverfahren ist das Vier-Augen-Prinzip strikt<br />

einzuhalten. Es ist ein detaillierter Vergabevermerk, der jeden Schritt <strong>des</strong><br />

Vergabeverfahrens dokumentiert, zu erstellen. Wegen der erheblichen Bedeutung <strong>des</strong><br />

Vergabevermerks wird auf die „Arbeitshilfe zu Erstellen von Vergabevermerken“ <strong>des</strong><br />

VHB verwiesen.<br />

Bei Anhaltspunkten für wettbewerbsbeschränken<strong>des</strong> Verhalten und/oder schwere<br />

Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit <strong>des</strong> Bewerbers oder Bieters bzw. Auftragnehmers<br />

in Frage stellen, ist die zuständige Stelle in der OFD zu informieren.<br />

3. Vertretungsformel<br />

Bei <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> lautet die Vertretungsformel abweichend von den<br />

Richtlinien zu § 10 Nr. 1.4. VOB/A VHB:<br />

„............Land <strong>Hessen</strong>, vertreten durch ...........“<br />

4. Bestellscheinverfahren<br />

Das Bestellscheinverfahren wird elektronisch unterstützt durchgeführt und dokumentiert.<br />

Bestellscheinaufträge werden von den <strong>Bau</strong>bereichen in eigener Zuständigkeit erteilt.<br />

Aus dem DV-Programm werden in regelmäßigen Abständen Übersichtslisten generiert,<br />

die vom CCVuV zu überprüfen sind. Das Vier-Augen-Prinzip ist auch hier einzuhalten.<br />

Stand 03 / 2009 70

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