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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K8 BAUNEBENKOSTEN<br />

1. Veranschlagung<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Bei der Erstellung der Entscheidungsunterlage-<strong>Bau</strong> werden die <strong>Bau</strong>nebenkosten nach<br />

DIN 276 bei Kostengruppe 700 veranschlagt.<br />

Kosten für die in der HOAI beschriebenen Leistungen werden nach HOAI bzw. evtl.<br />

Nachfolgeregelungen veranschlagt.<br />

Kosten für die Leistungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs Hessisches <strong>Bau</strong>management (hbm)<br />

werden nach dem Leistungs- und Entgeltverzeichnis <strong>des</strong> hbm – LEV – veranschlagt.<br />

Kosten für sonstige Leistungen werden nach Gebührenordnungen und sonstigen<br />

vertraglichen Vereinbarungen veranschlagt.<br />

2. Deckungsfähigkeit<br />

Die für die <strong>Bau</strong>nebenkosten genehmigten Mittel sind zweckgebunden.<br />

Gegenseitig deckungsfähig sind folgende Kostengruppen der DIN 276:<br />

710 (<strong>Bau</strong>herrenaufgaben), 720 (Vorbereitung der Objektplanung), 730 (Architekten- und<br />

Ingenieurleistungen) und 740 (Gutachten und Beratung).<br />

Die Kostengruppen 750 (Kunst), 760 (Finanzierung), 770 (Allgemeine <strong>Bau</strong>nebenkosten)<br />

und 790 (Sonstige <strong>Bau</strong>nebenkosten) sind jeweils in sich deckungsfähig; ausgenommen<br />

sind die Kostengruppe 779 (Grundsteinlegung und Richtfest) und die Kostengruppe 774<br />

(Betriebskosten während der <strong>Bau</strong>zeit).<br />

3. Vorarbeitskosten<br />

Vorarbeitskosten sind die Kosten, die für die Vorbereitung einer <strong>Bau</strong>maßnahme<br />

entstehen, bevor die Entscheidungsunterlage-<strong>Bau</strong> haushaltsrechtlich anerkannt ist.<br />

Für <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Epl. 18 werden Vorarbeitskosten vom hbm beim Hessischen<br />

Ministerium der Finanzen vor Beginn der Arbeiten beantragt (Muster 104). Dieses<br />

entscheidet über den Antrag und erteilt ggfls. entsprechende Deckungs- und<br />

Zahlungszusagen.<br />

Für Maßnahmen, die nicht im Einzelplan 18 gezeigt werden, werden Vorarbeitskosten<br />

vom hbm beim jeweiligen Auftraggeber beantragt (Muster 104). Dieser entscheidet über<br />

den Antrag und erteilt entsprechende Deckungs- und Zahlungszusagen.<br />

Stand 03 / 2009 53

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