Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen
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K8 BAUNEBENKOSTEN<br />
1. Veranschlagung<br />
GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Bei der Erstellung der Entscheidungsunterlage-<strong>Bau</strong> werden die <strong>Bau</strong>nebenkosten nach<br />
DIN 276 bei Kostengruppe 700 veranschlagt.<br />
Kosten für die in der HOAI beschriebenen Leistungen werden nach HOAI bzw. evtl.<br />
Nachfolgeregelungen veranschlagt.<br />
Kosten für die Leistungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs Hessisches <strong>Bau</strong>management (hbm)<br />
werden nach dem Leistungs- und Entgeltverzeichnis <strong>des</strong> hbm – LEV – veranschlagt.<br />
Kosten für sonstige Leistungen werden nach Gebührenordnungen und sonstigen<br />
vertraglichen Vereinbarungen veranschlagt.<br />
2. Deckungsfähigkeit<br />
Die für die <strong>Bau</strong>nebenkosten genehmigten Mittel sind zweckgebunden.<br />
Gegenseitig deckungsfähig sind folgende Kostengruppen der DIN 276:<br />
710 (<strong>Bau</strong>herrenaufgaben), 720 (Vorbereitung der Objektplanung), 730 (Architekten- und<br />
Ingenieurleistungen) und 740 (Gutachten und Beratung).<br />
Die Kostengruppen 750 (Kunst), 760 (Finanzierung), 770 (Allgemeine <strong>Bau</strong>nebenkosten)<br />
und 790 (Sonstige <strong>Bau</strong>nebenkosten) sind jeweils in sich deckungsfähig; ausgenommen<br />
sind die Kostengruppe 779 (Grundsteinlegung und Richtfest) und die Kostengruppe 774<br />
(Betriebskosten während der <strong>Bau</strong>zeit).<br />
3. Vorarbeitskosten<br />
Vorarbeitskosten sind die Kosten, die für die Vorbereitung einer <strong>Bau</strong>maßnahme<br />
entstehen, bevor die Entscheidungsunterlage-<strong>Bau</strong> haushaltsrechtlich anerkannt ist.<br />
Für <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Epl. 18 werden Vorarbeitskosten vom hbm beim Hessischen<br />
Ministerium der Finanzen vor Beginn der Arbeiten beantragt (Muster 104). Dieses<br />
entscheidet über den Antrag und erteilt ggfls. entsprechende Deckungs- und<br />
Zahlungszusagen.<br />
Für Maßnahmen, die nicht im Einzelplan 18 gezeigt werden, werden Vorarbeitskosten<br />
vom hbm beim jeweiligen Auftraggeber beantragt (Muster 104). Dieser entscheidet über<br />
den Antrag und erteilt entsprechende Deckungs- und Zahlungszusagen.<br />
Stand 03 / 2009 53