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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K3 ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN<br />

1. Allgemeine Hinweise für die Planung<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Bei der Planung von <strong>Bau</strong>maßnahmen sind die Zusammenhänge von Investitionskosten<br />

und <strong>Bau</strong>nutzungskosten und das Zusammenwirken von Wärmespeichervermögen,<br />

Sonnenschutz, Wärmedämmung, Lage und Ausrichtung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> und technisch<br />

einwandfreier Ausführung (ohne Kältebrücken, günstige Reflexion der Oberflächen etc.)<br />

zu beachten. Die Möglichkeit der Nutzung erneuerbarer Energien ist zu prüfen.<br />

Der Energieeffizienz, dem Klimaschutz und der CO2 Minimierung ist besondere<br />

Bedeutung beizumessen.<br />

Der Entwurf und die konstruktive Ausbildung von <strong>Bau</strong>werken sowie die Planung der<br />

betriebstechnischen Anlagen sind im Rahmen der nutzungsbedingten Anforderungen so<br />

aufeinander abzustimmen, dass sich ein niedriger Energiebedarf ergibt.<br />

Die Notwendigkeit von Lüftungs- oder Klimaanlagen ist unter Anlegung strenger<br />

Maßstäbe zu prüfen. Es sind alle planerischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die solche<br />

Anlagen vermeidbar machen oder ihren Umfang reduzieren.<br />

Bei der Auslobung von Architektenwettwerben (K 13) sind die energiesparenden<br />

Kriterien zu benennen und die Bewertungsmaßstäbe zu konkretisieren.<br />

Die Competence Center Energie <strong>des</strong> Hessischen <strong>Bau</strong>managements (hbm) halten<br />

Kennwerte aus ihrem Gebäudearchiv für <strong>Bau</strong>werkzuordnungen und Nutzungen vor. Die<br />

Kennwerte können Grundlagen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Varianten der<br />

Energiebereitstellung und -verteilung sein.<br />

2. Energiespar-Contracting<br />

Energiespar-Contracting ist ein vergabetechnisches Verfahren zur Bereitstellung von<br />

gebäu<strong>des</strong>pezifischen Leistungen mittels eines Einspar-Garantievertrags. Ziele <strong>des</strong><br />

Energiespar-Contracting sind die Energieeinsparung und Kostensenkung durch<br />

Investitionen in die Modernisierung und Optimierung haustechnischer Anlagen.<br />

Kommt ein Energiespar-Contracting in Betracht, beauftragt die hausverwaltende<br />

Dienststelle das Competence Center Energie und Betriebstechnik <strong>des</strong> hbm mit der<br />

Durchführung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens. Vertragsunterzeichner ist die hausverwaltende<br />

Dienststelle.<br />

3. Energieausweis<br />

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt vor, dass Energieausweise bei der<br />

Errichtung von Neubauten und bei umfassenden Änderungen an bestehenden<br />

Gebäuden auszustellen sind. Der Energieausweis ist Bestandteil der <strong>Bau</strong>unterlagen<br />

nach H.<br />

Energieausweise können als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden.<br />

Für die Gebäude <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> besteht - mit Ausnahme von Wohngebäuden -<br />

Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.<br />

Die Erstellung der Energieausweise ist in den Hinweisen zum Energiemanagement in<br />

den Dienststellen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> (EMA-<strong>Hessen</strong>) geregelt.<br />

Stand 03 / 2009 41

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