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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

4.5 Die Rechnungsoriginale einschließlich aller zahlungsbegründenden Unterlagen mit<br />

Feststellungsvermerken, sowie die Zweitausfertigungen, werden dem Geschäftsbereich<br />

Finanzen- und Controlling der zuständigen Regionalniederlassung <strong>des</strong> Hessischen<br />

<strong>Bau</strong>managements zur Buchung zugeleitet. Im Hochschulbereich werden die<br />

Originalunterlagen zur <strong>Bau</strong>unterhaltung und Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />

an die Hochschulen weitergeleitet.<br />

Die Rechnungserstschriften einschließlich aller zahlungsbegründenden Unterlagen (VV<br />

Nr. 10 zu § 70 LHO), z.B. Angebot, Verdingungsniederschrift, Vergabevorschlag,<br />

Auftragsschreiben, Auftragsbestätigung, Bestellschein, Abnahmebescheinigung,<br />

Mengenberechnung, Abrechnungsskizzen, Stundenlohnzettel,<br />

Nachtragsvereinbarungen usw. sind sicher zu verwahren.<br />

Bei Abschlagsauszahlungen über <strong>Bau</strong>stoffe oder <strong>Bau</strong>teile, die noch nicht fest mit dem<br />

<strong>Bau</strong> verbunden sind, und bei Vorauszahlungen muss auf dem Rechnungsbeleg<br />

bescheinigt sein, dass ausreichende Sicherheiten vorliegen.<br />

4.6 Bei Abtretungen und Pfändungen ist nach Abschnitt I zu verfahren.<br />

5. Rechnungslegung<br />

5.1 Die Buchungsbelege einschließlich aller begründenden Unterlagen werden<br />

projektbezogen nach aufsteigenden Belegnummern abgelegt. Entsprechende<br />

Belegübersichten werden im System vorgehalten.<br />

Die Originalbelege verbleiben für Zwecke der Rechnungslegung bei der Stelle, die die<br />

kreditorische bzw. debitorische Rechnung erfasst und damit die Zahlung veranlasst.<br />

5.2 Für die Rechnungslegung sind, soweit bei der Maßnahmenart erforderlich, außerdem<br />

folgende Unterlagen für die Rechnungsprüfung in der Regionalniederlassung<br />

vorzuhalten:<br />

- ES-<strong>Bau</strong> einschließlich aller Nachträge<br />

- Niederschrift der Übergabeverhandlung (ohne Anlagen)<br />

- <strong>Bau</strong>beendigungsmitteilung mit Ergebnisfeststellung<br />

Die Deckungs- und Zahlungszusagen sind so lange aufzubewahren, bis die hieraus<br />

benötigten Beträge in Anspruch genommen wurden und die ausgezahlten Beträge im<br />

Rahmen der nachschüssigen Verrechnung ausgeglichen sind.<br />

5.3 Nach Abschluss einer <strong>Bau</strong>maßnahme - bei mehrjährigen Maßnahmen zum Jahresende<br />

zur Erstellung der Jahresabschlussbuchungen - werden dem Auftraggeber (operativer<br />

Buchungskreis) anlagengenau die Herstellungskosten oder die Kosten der<br />

<strong>Bau</strong>unterhaltung mitgeteilt.<br />

5.4 Im März je<strong>des</strong> Jahres ist dem Rechnungshof eine Gesamtliste der im Laufe <strong>des</strong><br />

Vorjahres abgeschlossenen <strong>Bau</strong>projekte vorzulegen.<br />

Die Rechnungslegungsunterlagen werden archiviert.<br />

6. Aufbewahrungsvorschriften<br />

6.1 Die Behandlung und Dauer der Aufbewahrung von <strong>Bau</strong>akten ist in Abschnitt K 10<br />

geregelt.<br />

Stand 03 / 2009 36

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