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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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H BAUÜBERGABE UND BAUBESTANDSDOKUMENTATION<br />

1. <strong>Bau</strong>übergabe<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

1.1 Das Hessische <strong>Bau</strong>management (hbm) übergibt das <strong>Bau</strong>werk / die bauliche Anlage<br />

dem <strong>Bau</strong>herrn. Die Übergabe soll stattfinden, sobald das <strong>Bau</strong>werk / die bauliche Anlage<br />

zweckentsprechend genutzt werden kann; eine Teil-Übergabe ist zulässig. Mit der<br />

Übergabe/Teil-Übergabe geht das <strong>Bau</strong>werk / die bauliche Anlage insgesamt bzw.<br />

teilweise in die Verantwortung <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>herrn über.<br />

1.2 Die Verantwortung geht ebenfalls auf den <strong>Bau</strong>herrn über, wenn das <strong>Bau</strong>werk / die<br />

bauliche Anlage zweckentsprechend genutzt wird, ohne dass eine förmliche Übergabe<br />

stattgefunden hat.<br />

1.3 Bei der Übergabe / Teil-Übergabe ist eine gemeinsame Niederschrift nach Muster 14<br />

anzufertigen, in der etwaige Beanstandungen zu vermerken sind.<br />

Die Form der mit der Niederschrift zu übergebenden Unterlagen – vorzugsweise in<br />

elektronischer Form – ist rechtzeitig vor Übergabe zwischen dem <strong>Bau</strong>herrn und dem<br />

hbm zu vereinbaren.<br />

Der <strong>Bau</strong>herr erhält eine Ausfertigung der Niederschrift.<br />

Zwei Ausfertigungen der Niederschrift verbleiben beim hbm, wobei eine Ausfertigung<br />

ohne Anlagen den Rechnungslegungsunterlagen beizufügen ist.<br />

Die Erledigung der in der Niederschrift vermerkten Restarbeiten ist allen an der<br />

Übergabe Beteiligten in einem abschließenden Schreiben anzuzeigen. Eine Durchschrift<br />

davon ist den Rechnungslegungsunterlagen beizufügen.<br />

In der Niederschrift ist zu vermerken, dass der vom <strong>Bau</strong>herrn benannte Betreiber<br />

(Bedienungspersonal) in die Funktion der Technischen Anlagen eingewiesen wurde<br />

(vgl. K 15).<br />

Der Niederschrift sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

- systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen der<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme,<br />

- Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,<br />

- öffentlich-rechtliche Abnahmebescheinigungen,<br />

- gesetzlich erforderliche Erlaubnis- und Genehmigungsbescheide,<br />

- Energieausweis,<br />

- Zusammenstellung über die dem Hessischen <strong>Bau</strong>management während der<br />

Durchführung der <strong>Bau</strong>maßnahme bekannt gewordenen Auflagen, Rechte und<br />

Pflichten. In diese Übersicht sind insbesondere aufzunehmen Angaben über:<br />

die Befristung oder Widerruflichkeit von wasserrechtlichen Bescheiden,<br />

Auflagen, Rechte und Pflichten für Zufahrtsstraßen, Wege,<br />

Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen,<br />

einmalige Erschließungsbeiträge für Straßen und Wege nach dem <strong>Bau</strong>GB,<br />

Anschlussgebühren für die Abwasserbeseitigung,<br />

Anschlussgebühren für eine öffentliche oder private Wasserversorgung und<br />

Rohrnetzkostenbeiträge,<br />

Anschlusskosten für Stromversorgung, Gasversorgung, usw.,<br />

Stand 03 / 2009 27

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