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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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K 16 VERGABE<br />

1. Allgemeine Vorschriften<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Bei allen Beschaffungen von <strong>Bau</strong>leistungen, Dienstleistungen und Lieferleistungen sind<br />

die Regeln <strong>des</strong> Vergaberechts zu beachten.<br />

1.1 EU-Vergaberecht<br />

Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind folgende Vorschriften zu beachten:<br />

- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil,<br />

- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV),<br />

- Vergabe- und Vertragsordnung für <strong>Bau</strong>leistungen Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A<br />

Abschnitt 2),<br />

- Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A Abschnitt 2),<br />

- Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).<br />

1.2 Haushaltsrecht<br />

Bei der Vergabe von Liefer- und <strong>Bau</strong>aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind<br />

nach § 55 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung und den VV zu § 55 LHO<br />

- die Vergabe- und Vertragsordnung für <strong>Bau</strong>aufträge Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A<br />

Abschnitt 1) und<br />

- die Verdingungsordnung für Leistungen Teil A Abschnitt 1 (VOL/A Abschnitt 1)<br />

zu beachten.<br />

Bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, wie z.B. Verträgen mit freiberuflich<br />

Tätigen, unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die Verträge in offenen, transparenten<br />

und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben und bestmöglich unter<br />

verschiedenen Auftragnehmern zu streuen.<br />

1.3 Vergabehandbuch <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (VHB)<br />

Bei der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist<br />

das VHB anzuwenden.<br />

Die jeweils gültige Fassung der Formulare für die Verdingungsunterlagen werden in<br />

elektronischer Form bereitgestellt.<br />

1.4 Gemeinsamer Runderlass zum Öffentlichen Auftragswesen<br />

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>des</strong>entwicklung regelt die<br />

Einführung der jeweils aktuellen Fassung der VOB/A, Abschnitt 1, und der VOL/A,<br />

Abschnitt 1 mit dem Gemeinsamen Runderlass zum Öffentlichen Auftragswesen.<br />

Er enthält insbesondere Regelungen zur Inanspruchnahme von Freigrenzen.<br />

Ferner sind hier u.a. die Pflichtbekanntmachung bei der Hessischen<br />

Ausschreibungsdatenbank (HAD), die Anerkennung von Präqualifikationsregistern und<br />

die Beachtung <strong>des</strong> EU-Primärrechtes geregelt.<br />

Die Internetadresse, unter der die Ausschreibungen zu veröffentlichen sind, lautet:<br />

www.had.de. Zusätzlich ist immer von der in der HAD angebotenen Verknüpfung zur<br />

Stand 03 / 2009 69

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