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Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen

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5. Hessisches <strong>Bau</strong>management<br />

GA<strong>Bau</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Mit der operativen Abwicklung der <strong>Bau</strong>maßnahmen wird das hbm beauftragt. Es erbringt<br />

Dienstleistungen zur technischen, finanziellen und administrativen Vorbereitung und<br />

Abwicklung der <strong>Bau</strong>maßnahmen sowie für sonstige baufachliche Aufgaben.<br />

Das hbm setzt im Auftrag der <strong>Bau</strong>herren deren <strong>Bau</strong>vorhaben unter Beachtung der LHO<br />

und der für die Abwicklung von <strong>Bau</strong>maßnahmen außerdem zu beachtenden<br />

Vorschriften um. Es führt das Berichtswesen zur Termin- und Kostenentwicklung der<br />

laufenden <strong>Bau</strong>maßnahmen und stellt nach der Beendigung die Planungs- und<br />

Kostendaten zusammen. Das hbm erbringt Fach- und Beratungsleistungen der<br />

Architekten und Ingenieure und <strong>Bau</strong>herrenaufgaben, wie z.B. den Abschluss, die<br />

Überwachung und die Abrechnung von Ingenieur- und <strong>Bau</strong>verträgen. Es berechnet<br />

seine Leistungen nach dem Leistungs- und Entgeltverzeichnis (LEV).<br />

6. Hausverwaltende Dienststellen<br />

Hausverwaltende Dienststellen für Lan<strong>des</strong>liegenschaften sind z.B. die Niederlassungen<br />

<strong>des</strong> HI, die Hochschulen, die Justizvollzugsanstalten und andere.<br />

Die hausverwaltenden Dienststellen sind zur <strong>Bau</strong>unterhaltung und zum<br />

ordnungsgemäßen Betrieb der Liegenschaften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verpflichtet. Sie tragen die<br />

Zustandsverantwortung nach der Hessischen <strong>Bau</strong>ordnung (HBO) und die<br />

Verkehrssicherungspflicht.<br />

Die <strong>Bau</strong>unterhaltungspflicht beginnt mit dem Tag der Übernahme <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>werks/der<br />

baulichen Anlage durch den <strong>Bau</strong>herrn.<br />

Bei regelmäßig durchzuführenden <strong>Bau</strong>begehungen stellen die hausverwaltenden<br />

Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem hbm den Instandsetzungsbedarf fest. Sie<br />

beantragen bzw. stellen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung und leiten<br />

nach deren Bereitstellung die Ausführung der Arbeiten ein.<br />

Stand 03 / 2009 4

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