Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg
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<strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> <strong>Rahmenplan</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> 1. Einführung<br />
1 Einführung<br />
Der <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> soll so gestärkt werden, dass er weiterhin einen<br />
wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Planungsregion Mecklenburgische<br />
Seenplatte und des Landes Mecklenburg-Vorpommern leistet. Diese zentrale Rolle für die<br />
Regional- und Landesentwicklung ist sowohl im Landesraumentwicklungsprogramm<br />
Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) 1 vom Mai 2005 als auch im Regionalen<br />
<strong>Raum</strong>entwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte 2 2011 als landes- und<br />
regionalplanerischer Grundsatz enthalten.<br />
Zum <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> (SUR) <strong>Neubrandenburg</strong> gehören gemäß LEP M-V die Kernstadt<br />
<strong>Neubrandenburg</strong> sowie die <strong>Umland</strong>gemeinden und Ortsteile Alt Rehse 3 , Blankenhof, Burg<br />
Stargard, Groß Nemerow, Groß Teetzleben, Holldorf, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin,<br />
Sponholz 4 , Trollenhagen, Woggersin, Wulkenzin und Zirzow. Diese Gemeinden unterliegen<br />
einem besonderen gegenseitigen Kooperations- und Abstimmungsgebot für Planungen,<br />
Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen auf die jeweils anderen Gemeinden im <strong>Stadt</strong>-<br />
<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong>.<br />
Entsprechend LEP M-V ist das Abstimmungsergebnis im <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong><br />
<strong>Neubrandenburg</strong> in Text und Karte zu dokumentieren und durch Selbstbindung der<br />
beteiligten Gemeinden als Entwicklungsrahmen für einen Zeithorizont von ca. zehn Jahren<br />
zur Verbindlichkeit zu bringen. Dieser Aufgabe kommen die Gemeinden im <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<br />
<strong>Raum</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> mit dem vorliegenden <strong>Rahmenplan</strong> nach. Dabei werden auch die<br />
Städte Altentreptow und Penzlin als direkt an den <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> angrenzende<br />
Zentrale Orte (Grundzentren) in die Betrachtungen mit einbezogen. Jedoch besteht für die<br />
<strong>Stadt</strong> Altentreptow keine Verpflichtung zur Selbstbindung. Für die <strong>Stadt</strong> Penzlin besteht<br />
bezüglich des Ortsteils Alt Rehse eine Verpflichtung zur Selbstbindung.<br />
Die Gemeinden des <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong>es <strong>Neubrandenburg</strong> werden sich zukünftig verstärkt<br />
mit der Problematik des Einwohnerrückgangs und mit bevölkerungsstrukturellen<br />
Veränderungen auseinandersetzen müssen.<br />
1 vgl. Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2005, Punkt 3.1.2 bzw. S. 19<br />
2 Regionales <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, 2011, Punkt 3.1.2 bzw. S. 34ff.<br />
3 Nach Inkrafttreten des LEP M-V wurde die ehemals eigenständige Gemeinde Alt Rehse in die <strong>Stadt</strong> Penzlin<br />
eingemeindet. Entsprechend LEP ist nur der Ortsteil Alt Rehse dem <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> zugeordnet.<br />
4 Ortsteil Sponholz der Gemeinde Sponholz<br />
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