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Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg

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6. Wirtschaft und Arbeit <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> <strong>Rahmenplan</strong> <strong>Neubrandenburg</strong><br />

Personen bzw. 19 % zurück. Betrachtet man dies im Verhältnis zur<br />

Bevölkerungsentwicklung, so ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

Einwohner des SUR um 3,2 % zurückgegangen. Davon entfällt der überwiegende Anteil der<br />

Rückgänge auf die Kernstadt <strong>Neubrandenburg</strong> (-4,4 %) sowie auf die drei Grundzentren<br />

Burg Stargard (-2,2 %), Altentreptow (-1,8 %) und Penzlin (-0,9 %).<br />

Demgegenüber stieg der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen<br />

Zeitraum in den anderen Gemeinden geringfügig, teilweise auch deutlich um bis zu 9 % an<br />

(Holldorf +7,2 %, Neddemin +9,0 %, Neverin +6,7 %, Trollenhagen +5,9 %, vgl. Tab. 10).<br />

Insgesamt ist davon auszugehen, dass ein hoher Anteil an sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten am Wohnort tendenziell auch eine stabile Bevölkerungsstruktur und unter<br />

Umständen eine höhere Kaufkraft abbilden kann. Bei den kleineren Gemeinden im SUR<br />

korrespondiert dies teilweise mit den Umzügen von der Kernstadt in das <strong>Umland</strong>, die zumeist<br />

durch einkommensstärkere und erwerbstätige Bevölkerungsgruppen getragen wurde.<br />

Insofern korrespondieren die hier beschriebenen Ergebnisse auch mit der kleinräumigen<br />

Einwohnerentwicklung im <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> (vgl. Kapitel 5.1). Die<br />

Tatsache, dass im Betrachtungszeitraum ab dem Jahr 1998 dieser Prozess bereits<br />

weitgehend abgeschlossen war, deutet darauf hin, dass auch bei ausgeglichenen<br />

Wanderungsbilanzen zwischen Kernstadt und <strong>Umland</strong>gemeinden in der Tendenz noch mehr<br />

sozialversicherungspflichtige Bevölkerungsgruppen in das <strong>Umland</strong> ziehen als umgekehrt.<br />

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der in der Gemeinde lebenden Bevölkerung an, die ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis am Ort selber oder anderswo haben.

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