Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg
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7. Siedlungsentwicklung <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> <strong>Rahmenplan</strong> <strong>Neubrandenburg</strong><br />
7.3.2 Strategieansätze im Handlungsfeld „Einzelhandelsentwicklung“<br />
92<br />
� Als Versorgungs- und Dienstleistungszentrum der Region ist das<br />
Einzelhandelsangebot der <strong>Stadt</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> zu sichern und qualitativ<br />
weiterzuentwickeln.<br />
� An dem Entwicklungstrend einer Konzentration der Angebote in der Kernstadt ist<br />
entsprechend der oberzentralen Funktion auch weiterhin festzuhalten: Dabei ist auch<br />
dort großflächiger Einzelhandel außerhalb integrierter Lagen auszuschließen.<br />
� Die Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion für das <strong>Umland</strong> sowie die<br />
gesamte Region ist aufrechtzuerhalten sowie weiterhin zu stärken. Um dieser<br />
Funktion gerecht zu werden – besonders vor dem Hintergrund des<br />
Bevölkerungsrückgangs und der hierdurch sinkenden Gesamtkaufkraft – sind<br />
innerstädtische Verdrängungswettbewerbe verschiedener Anbieter, die letztendlich<br />
die Attraktivität des Versorgungszentrums zu gefährden drohen, zu unterbinden bzw.<br />
nicht weiter zu fördern. Hierbei könnte die Fortschreibung/Überarbeitung eines<br />
regionalen Einzelhandelskonzepts, welches unter Beteiligung aller betroffenen<br />
Gemeinden einschließlich der drei Grundzentren erarbeitet werden sollte, nützliche<br />
Entwicklungsrichtungen aufzeigen, um die Kernstadt zu stärken und die<br />
Nahversorgung in den Gemeinden des Randbereichs des SUR zu verbessern.<br />
� Die ortsnahe Grundversorgung ist in einem Großteil der <strong>Umland</strong>gemeinden nicht<br />
ausreichend gesichert (Ausnahmen: Burg Stargard, bedingt auch Neverin und Groß<br />
Nemerow). Auf Grund der fehlenden Tragfähigkeit in den einzelnen Gemeinden wird<br />
sich die Ausgangssituation nicht verbessern. Eine Alternative können auch vor dem<br />
Hintergrund der zunehmenden Alterung der Wohnbevölkerung in den Gemeinden<br />
mobile und alternative Versorgungsangebote sein, sofern hier ein Bedarf besteht.<br />
Hierzu ergeben sich u. U. weitere Abstimmungserfordernisse mit den betroffenen<br />
Gemeinden, auch in Abhängigkeit zur Qualität der ÖPNV-Anbindung an die<br />
Kernstadt.<br />
� Bei unterschrittenen Tragfähigkeitsgrenzen sind im Bereich des grundversorgenden<br />
Einzelhandels alternative Versorgungsmodelle je nach Situation zu berücksichtigen.<br />
Neben Kleinflächenkonzepten von Filialketten und multifunktionalen Lösungen<br />
kommen hier auch mobile Angebotsformen in Betracht.<br />
� Die Sicherung einer fußläufigen Nahversorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs<br />
ist sowohl in der Kernstadt als auch in den <strong>Umland</strong>gemeinden zu verfolgen. Dabei ist<br />
neben der integrierten Lage der Einzelhändler auch für eine angemessene<br />
Anbindung der Standorte an den innerstädtischen sowie regionalen ÖPNV Sorge zu<br />
tragen. Nicht integrierte Lagen sollen ausgeschlossen werden. Neben der fußläufigen<br />
Erreichbarkeit der Versorgungsstandorte ist verstärkt auch die Barrierefreiheit<br />
herzustellen und zu sichern.