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Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg

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7. Siedlungsentwicklung <strong>Stadt</strong>-<strong>Umland</strong>-<strong>Raum</strong> <strong>Rahmenplan</strong> <strong>Neubrandenburg</strong><br />

7.3.2 Strategieansätze im Handlungsfeld „Einzelhandelsentwicklung“<br />

92<br />

� Als Versorgungs- und Dienstleistungszentrum der Region ist das<br />

Einzelhandelsangebot der <strong>Stadt</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> zu sichern und qualitativ<br />

weiterzuentwickeln.<br />

� An dem Entwicklungstrend einer Konzentration der Angebote in der Kernstadt ist<br />

entsprechend der oberzentralen Funktion auch weiterhin festzuhalten: Dabei ist auch<br />

dort großflächiger Einzelhandel außerhalb integrierter Lagen auszuschließen.<br />

� Die Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion für das <strong>Umland</strong> sowie die<br />

gesamte Region ist aufrechtzuerhalten sowie weiterhin zu stärken. Um dieser<br />

Funktion gerecht zu werden – besonders vor dem Hintergrund des<br />

Bevölkerungsrückgangs und der hierdurch sinkenden Gesamtkaufkraft – sind<br />

innerstädtische Verdrängungswettbewerbe verschiedener Anbieter, die letztendlich<br />

die Attraktivität des Versorgungszentrums zu gefährden drohen, zu unterbinden bzw.<br />

nicht weiter zu fördern. Hierbei könnte die Fortschreibung/Überarbeitung eines<br />

regionalen Einzelhandelskonzepts, welches unter Beteiligung aller betroffenen<br />

Gemeinden einschließlich der drei Grundzentren erarbeitet werden sollte, nützliche<br />

Entwicklungsrichtungen aufzeigen, um die Kernstadt zu stärken und die<br />

Nahversorgung in den Gemeinden des Randbereichs des SUR zu verbessern.<br />

� Die ortsnahe Grundversorgung ist in einem Großteil der <strong>Umland</strong>gemeinden nicht<br />

ausreichend gesichert (Ausnahmen: Burg Stargard, bedingt auch Neverin und Groß<br />

Nemerow). Auf Grund der fehlenden Tragfähigkeit in den einzelnen Gemeinden wird<br />

sich die Ausgangssituation nicht verbessern. Eine Alternative können auch vor dem<br />

Hintergrund der zunehmenden Alterung der Wohnbevölkerung in den Gemeinden<br />

mobile und alternative Versorgungsangebote sein, sofern hier ein Bedarf besteht.<br />

Hierzu ergeben sich u. U. weitere Abstimmungserfordernisse mit den betroffenen<br />

Gemeinden, auch in Abhängigkeit zur Qualität der ÖPNV-Anbindung an die<br />

Kernstadt.<br />

� Bei unterschrittenen Tragfähigkeitsgrenzen sind im Bereich des grundversorgenden<br />

Einzelhandels alternative Versorgungsmodelle je nach Situation zu berücksichtigen.<br />

Neben Kleinflächenkonzepten von Filialketten und multifunktionalen Lösungen<br />

kommen hier auch mobile Angebotsformen in Betracht.<br />

� Die Sicherung einer fußläufigen Nahversorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs<br />

ist sowohl in der Kernstadt als auch in den <strong>Umland</strong>gemeinden zu verfolgen. Dabei ist<br />

neben der integrierten Lage der Einzelhändler auch für eine angemessene<br />

Anbindung der Standorte an den innerstädtischen sowie regionalen ÖPNV Sorge zu<br />

tragen. Nicht integrierte Lagen sollen ausgeschlossen werden. Neben der fußläufigen<br />

Erreichbarkeit der Versorgungsstandorte ist verstärkt auch die Barrierefreiheit<br />

herzustellen und zu sichern.

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