27.10.2015 Aufrufe

2015-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“ Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“ Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen

Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw
c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“
Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“
Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beraterforum | Anzeige<br />

SOMMER, SONNE,<br />

STEUERN SPAREN?<br />

Oder: Ferienimmobilien als Renditeobjekte<br />

Immer wieder werden wir angesprochen, inwiefern sich eine Ferienwohnung zum Steuern sparen eignet. Grundsätzlich sind auch bei<br />

kurzfristig vermieteten Immobilien die dafür anfallenden Kosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung mit den Einnahmen zu<br />

verrechnen. Der hierbei entstehende Gewinn oder Verlust wirkt sich im Rahmen Ihrer steuerlichen Veranlagung aus.<br />

100 % Fremdnutzung – volle<br />

Abzugs fähigkeit der Aufwendungen<br />

Bei Ferienwohnungen ist zu beachten,<br />

dass die Kosten nur abzugsfähig sind,<br />

soweit sie mit der Vermietung zusammenhängen.<br />

Sofern Sie eine Immobilie zu<br />

100 % vermieten (ohne Eigennutzung),<br />

können selbstverständlich sämtliche<br />

Kosten geltend gemacht werden. Das<br />

bedeutet, dass Sie die Anschaffungskosten<br />

der Immobilie über 50 Jahre verteilt<br />

absetzen können, ebenso können<br />

die Instandhaltungskosten, Schuldzinsen,<br />

Geldbeschaffungskosten, Kosten<br />

für Vermittlung und Reinigung usw. mit<br />

den Mieteinnahmen verrechnet werden.<br />

Eigennutzung – anteilige<br />

Kürzung der Aufwendungen<br />

Sollte es allerdings Zeiten der Eigennutzung<br />

geben, müssen die vorgenannten<br />

Kosten entsprechend zeitanteilig gekürzt<br />

werden. Das bedeutet bei 12.000 EUR<br />

Kosten pro Jahr und 3 Monaten Eigennutzung<br />

pro Jahr, dass Sie 9.000 EUR Kosten<br />

steuerlich geltend machen können. Wichtig<br />

ist hierbei, dass Sie dem Finanzamt<br />

bei der Betrachtung eines Zeitraums von<br />

30 Jahren einen Totalgewinn im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung Ihrer Immobilie<br />

nachweisen können.<br />

Immobilie im Ausland<br />

Noch attraktiver ist es, wenn sich die<br />

vermietete Immobilie im Ausland befindet,<br />

denn hier ist die Eigennutzung<br />

sicherlich noch interessanter. Um einen<br />

etwaigen steuerlichen Verlust in Ihrer<br />

deutschen Steuererklärung nutzen zu<br />

können, muss sich Ihre Ferienimmobilie<br />

allerdings in Spanien oder in Finnland<br />

befinden. Nur mit diesen Ländern gibt<br />

es Doppelbesteuerungsabkommen, die<br />

nicht dem Land, in dem die Immobilie<br />

belegen ist das ausschließliche Besteuerungsrecht<br />

zusprechen, sondern auch<br />

Deutschland als Wohnsitzstaat. Hierbei<br />

wird dann die bereits im Ausland auf<br />

die Einkünfte gezahlte Steuer angerechnet<br />

(hierzu gibt es einige Ausnahmen).<br />

Die Ermittlung der im Ausland erzielten<br />

Einkünfte erfolgt dann für Ihre deutsche<br />

Steuererklärung nach den Grundsätzen<br />

der deutschen Steuergesetzgebung. Das<br />

kann zur Folge haben, dass Sie nach dem<br />

Steuerrecht des Auslands einen Gewinn<br />

erzielen, in Deutschland aber einen Verlust<br />

(oder umgekehrt).<br />

Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie<br />

sowohl in dem Land, in dem Ihre Immobilie<br />

belegen ist, als auch in Deutschland<br />

steuerliche Verpflichtungen zu<br />

80 <strong>TOP</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!