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2015-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“ Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“ Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen

Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw
c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“
Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“
Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen

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erfüllen haben. So kann z.B. in Spanien<br />

auch eine ausschließlich privat<br />

genutzte Immobilie zu steuerlichen<br />

Belastungen führen, da bei sog. Nicht-<br />

Residenten für die Eigennutzung Steuern<br />

erhoben werden.<br />

Beratung vor Ort<br />

Es ist unerlässlich, dass Sie sich bereits<br />

im Vorfeld eines Immobilien erwerbs im<br />

Ausland vor Ort entsprechend steuerlich<br />

beraten lassen, um zum einen Ihre dortigen<br />

steuerlichen Verpflichtungen zu kennen<br />

und zum anderen auch die Möglichkeit<br />

zu haben, günstigere Gestaltungen<br />

für den Kauf und die Vermietung (z.B.<br />

über eine Gesellschaft o.ä.) in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Immobilienerwerb im Ausland<br />

Bei dem Erwerb einer Immobilie im<br />

Ausland ist es entscheidend, dass<br />

Sie einen Profi an Ihrer Seite haben,<br />

der sowohl den Markt kennt als auch<br />

mit dem Recht des entsprechenden<br />

Landes im Detail vertraut ist. Nur so<br />

können Sie verhindern, dass Sie als<br />

Ortsunkundiger benachteiligt sind.<br />

Vielfach sind die rechtlichen Gegebenheiten<br />

nicht mit unserem Rechtssystem<br />

vergleichbar. So ist es zum Beispiel<br />

in Spanien möglich, dass Immobilien<br />

mehrfach verkauft werden, da der<br />

Erwerber nicht zwingend ins Grundbuch<br />

eingetragen werden muss, um<br />

eine wirksame Eigentumsübertragung<br />

vorzunehmen.<br />

Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten<br />

sich dagegen rechtlich wirksam<br />

zu schützen, aber dazu benötigen Sie<br />

die Hilfe eines Rechtsanwaltes, den Sie<br />

im Vorfeld eines Immobilienerwerbs<br />

neben einem Steuerberater ebenfalls<br />

konsultieren sollten.<br />

Fazit<br />

Gerade eine Immobilie im Ausland ist<br />

möglicherweise viel weniger aus steuerlicher<br />

Sicht (Verlustnutzung), sondern<br />

eher unter dem Aspekt der Renditeerzielung<br />

interessant. Das hat zur<br />

Folge, dass Sie sich möglicherweise<br />

gar nicht in Länder begeben, die mit<br />

Deutschland das steuerliche Anrechnungsverfahren<br />

praktizieren, sondern<br />

eher in Länder, in denen Ihre Gewinne<br />

niedriger als in Deutschland besteuert<br />

werden und der dort erzielte Gewinn<br />

nur Ihren Steuersatz hier in Deutschland<br />

erhöht (Progressionsvorbehalt).<br />

Sofern Sie sich derzeit schon im Spitzensteuersatz<br />

befinden, haben Sie<br />

dann durch diesen keine steuerliche<br />

Benachteiligung in Deutschland zu<br />

befürchten.<br />

Fragen?<br />

Sicherlich sind noch einige Fragen<br />

offen geblieben. Bitte sprechen Sie uns<br />

an! Wir freuen uns auf Sie! Auch wenn<br />

Sie Kontakt zu Juristen und Steuerberatern<br />

im Ausland aufnehmen möchten,<br />

können wir Ihnen möglicherweise<br />

weiterhelfen.<br />

Wir wünschen Ihnen einen wunderbaren,<br />

sonnigen Frühling. Ihr Team von bopa<br />

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