2015-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR
Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“ Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“ Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen
Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw
c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“
Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“
Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen
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Beraterforum | Anzeige<br />
erfüllen haben. So kann z.B. in Spanien<br />
auch eine ausschließlich privat<br />
genutzte Immobilie zu steuerlichen<br />
Belastungen führen, da bei sog. Nicht-<br />
Residenten für die Eigennutzung Steuern<br />
erhoben werden.<br />
Beratung vor Ort<br />
Es ist unerlässlich, dass Sie sich bereits<br />
im Vorfeld eines Immobilien erwerbs im<br />
Ausland vor Ort entsprechend steuerlich<br />
beraten lassen, um zum einen Ihre dortigen<br />
steuerlichen Verpflichtungen zu kennen<br />
und zum anderen auch die Möglichkeit<br />
zu haben, günstigere Gestaltungen<br />
für den Kauf und die Vermietung (z.B.<br />
über eine Gesellschaft o.ä.) in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Immobilienerwerb im Ausland<br />
Bei dem Erwerb einer Immobilie im<br />
Ausland ist es entscheidend, dass<br />
Sie einen Profi an Ihrer Seite haben,<br />
der sowohl den Markt kennt als auch<br />
mit dem Recht des entsprechenden<br />
Landes im Detail vertraut ist. Nur so<br />
können Sie verhindern, dass Sie als<br />
Ortsunkundiger benachteiligt sind.<br />
Vielfach sind die rechtlichen Gegebenheiten<br />
nicht mit unserem Rechtssystem<br />
vergleichbar. So ist es zum Beispiel<br />
in Spanien möglich, dass Immobilien<br />
mehrfach verkauft werden, da der<br />
Erwerber nicht zwingend ins Grundbuch<br />
eingetragen werden muss, um<br />
eine wirksame Eigentumsübertragung<br />
vorzunehmen.<br />
Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten<br />
sich dagegen rechtlich wirksam<br />
zu schützen, aber dazu benötigen Sie<br />
die Hilfe eines Rechtsanwaltes, den Sie<br />
im Vorfeld eines Immobilienerwerbs<br />
neben einem Steuerberater ebenfalls<br />
konsultieren sollten.<br />
Fazit<br />
Gerade eine Immobilie im Ausland ist<br />
möglicherweise viel weniger aus steuerlicher<br />
Sicht (Verlustnutzung), sondern<br />
eher unter dem Aspekt der Renditeerzielung<br />
interessant. Das hat zur<br />
Folge, dass Sie sich möglicherweise<br />
gar nicht in Länder begeben, die mit<br />
Deutschland das steuerliche Anrechnungsverfahren<br />
praktizieren, sondern<br />
eher in Länder, in denen Ihre Gewinne<br />
niedriger als in Deutschland besteuert<br />
werden und der dort erzielte Gewinn<br />
nur Ihren Steuersatz hier in Deutschland<br />
erhöht (Progressionsvorbehalt).<br />
Sofern Sie sich derzeit schon im Spitzensteuersatz<br />
befinden, haben Sie<br />
dann durch diesen keine steuerliche<br />
Benachteiligung in Deutschland zu<br />
befürchten.<br />
Fragen?<br />
Sicherlich sind noch einige Fragen<br />
offen geblieben. Bitte sprechen Sie uns<br />
an! Wir freuen uns auf Sie! Auch wenn<br />
Sie Kontakt zu Juristen und Steuerberatern<br />
im Ausland aufnehmen möchten,<br />
können wir Ihnen möglicherweise<br />
weiterhelfen.<br />
Wir wünschen Ihnen einen wunderbaren,<br />
sonnigen Frühling. Ihr Team von bopa<br />
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