2015-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR
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c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“
Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“
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Oberlandesgericht Celle einem Vater, dessen<br />
10-jähriges Kind von einem Hund gebissen<br />
wurde. Er wollte einen Hund streicheln,<br />
den der Besitzer vor einem Laden<br />
angeleint hat. Auch ein 10-Jähriger sollte<br />
schon in der Lage sein zu erkennen, dass<br />
bei einem Tier immer etwas passieren<br />
kann. Grundsätzlich sollte man immer<br />
erst den Halter eines Hundes fragen, ob<br />
man das Tier streicheln darf oder nicht.<br />
Wie verhält es sich, wenn der Hund nur<br />
Leute anbellt?<br />
Dann kommt es darauf an, wie bedrohlich<br />
er bellt. Als ein Radfahrer vor Schreck<br />
hinfiel, weil ein Hund angestürmt kam und<br />
erst drei Meter vor ihm stoppte, musste<br />
der Halter Schmerzensgeld zahlen. Ähnlich<br />
entschied das Oberlandesgericht<br />
Nürnberg, als eine 86-Jährige stürzte.<br />
Ein Schäferhund kam schwanzwedelnd<br />
auf sie zugelaufen und hat an ihrem Stock<br />
geschnuppert. Das ältere Menschen erschrecken,<br />
damit musste der Halter rechnen:<br />
7.500,00 EUR Schmerzensgeld. Das<br />
Oberlandesgericht hielt es dagegen für<br />
überzogen, dass ein Radfahrer gleich eine<br />
Vollbremsung hinlegt und stürzte, weil<br />
ein Hund auf ihn zulief: Kein Schmerzensgeld.<br />
Hieran kann man erkennen, wie weit<br />
die Rechtsprechung auseinandergeht und<br />
was die Anforderungen in diesen Fällen<br />
an den jeweiligen Hundehalter bzw. anderen<br />
anderweitig Betroffenen stellt. Prinzipiell<br />
ist es immer ratsam, gegenseitige<br />
Rücksichtnahme walten zu lassen.<br />
Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung<br />
notwendig oder nicht?<br />
Diese Versicherung ist zwingend notwendig.<br />
Jeder Tierhalter sollte sie haben. Die<br />
Schäden, die ein Hund z. B. im Straßenverkehr<br />
anrichten kann, können für den Halter<br />
existenzgefährdend sein. Hierbei sollte die<br />
Versicherungssumme mindestens 3 Mio.<br />
Euro pauschal für Personen- und Sachschäden<br />
betragen. Günstige Verträge kosten<br />
meist 60,00 bis 90,00 Euro pro Jahr. Es<br />
ist ratsam darauf zu achten, dass folgende<br />
Leistungen mit umfasst sind:<br />
• Deckschäden: falls Ihr liebesdoller Vierbeiner<br />
eine Rassehündin schwängert<br />
• Mietsachschäden: versichert Schäden<br />
in Wohnungen, auch in gemieteten Ferienimmobilien<br />
• Welpenschutz: sichert Jungtiere in den<br />
ersten zwölf Monaten automatisch mit ab<br />
• Auslandsschutz: weltweit<br />
Ist der Halter gehalten, die Hinterlassenschaft<br />
seines Hundes einzusammeln, wenn<br />
dieser auf der Straße sein Geschäft macht?<br />
Viele Städte und Gemeinde verlangen<br />
das. Einige Kommunen, wie etwa<br />
Offenbach schreiben sogar vor, dass<br />
Hundehalter immer Plastiktüten bei<br />
sich haben. Die Bußgelder betragen<br />
35,00 Euro bis 100,00 Euro. Im Wiederholungsfall<br />
oft das Doppelte. Der Halter<br />
kann sich sogar strafbar machen<br />
wegen unweltgefährdender Abfallbeseitigung.<br />
Denn Hundekot kann eine<br />
Infektionsgefahr darstellen, vor allem<br />
auf Liegewiesen und Spielplätzen. Es<br />
sollte jedoch eigentlich selbstverständlich<br />
sein, dass jeder Hundehalter seine<br />
Hinterlassenschaften in der Öffentlichkeit<br />
beseitigt. Es gibt in den jeweiligen<br />
Fachgeschäften für ganz geringfügige<br />
Beträge jeweilige Hundetüten, welche<br />
der Hundehalter bei seinem Spaziergang<br />
mit sich führen kann, ohne unnötigen<br />
Ballast mit sich zu schleppen.<br />
Auch dies ist eigentlich ein Gebot der<br />
gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn<br />
ein Hundebesitzer seinen Dreck nicht<br />
wegmacht, sind meist die Ordnungsämter<br />
zuständig. Allerdings sind sie teils<br />
schwer erreichbar. Wer in so einem<br />
Fall die 110 anruft, muss damit rechnen,<br />
dass der Polizeibeamte ungehalten<br />
reagiert. Die Notrufnummer ist für<br />
den Fall reserviert, dass jemand dringend<br />
Hilfe braucht.<br />
Wie verhält es sich beim Bellen des Hundes?<br />
In erster Linie sollte mit dem Halter<br />
geredet werden. Wenn er nichts ändert,<br />
kann das Ordnungsamt festlegen, dass<br />
das Tier mittags und nachts nur unter<br />
Aufsicht ins Freie darf. Machen Sie<br />
ein Lärmprotokoll. In Unna schrieben<br />
Nachbarn wochenlang Tage und Uhrzeiten<br />
auf. Das reichte dem Richter als<br />
Beweis. Der Hund durfte von 22:00 Uhr<br />
bis 6:00 Uhr und an Sonntagen nicht<br />
mehr ins Freie.<br />
Darf ein Vermieter Hunde verbieten?<br />
Ein generelles Verbot im Mietvertrag<br />
ist unwirksam. Aber der Vermieter darf<br />
verlangen, dass Sie eine Zustimmung einholen.<br />
Pauschal verweigern darf er sie<br />
nicht. Er muss jeden Einzelfall prüfen:<br />
Rasse, Größe und Verhalten des Vierbeiners.<br />
Gibt es andere Hunde im Haus,<br />
fühlen Nachbarn sich gestört? Stellt sich<br />
später heraus, dass der Hund Nachbarn<br />
belästigt, zum Beispiel durch ständiges<br />
Bellen, kann der Vermieter die Erlaubnis<br />
wieder entziehen.<br />
Wie viele Hunde kann ich halten, wenn im<br />
Mietvertrag nichts zu Tieren steht?<br />
Nicht mehr als einen, entschied das Amtsgericht<br />
München. Die Mieter hielten fünf<br />
kleine Taschenhunde in einer 2,5 Zimmerwohnung<br />
mit 98 m². In Hamburg hingegen<br />
erlaubte das Amtsgericht Rheinberg einer<br />
Mieterin einen zweiten Labrador-Retriver<br />
in einer 50 m² Wohnung. Der Vermieter<br />
hatte den ersten Hund genehmigt, wollte<br />
den zweiten aber nicht. Als Faustregel<br />
kann gelten, zwei Hunde sind gerade<br />
noch möglich, mehr aber kaum. In einer<br />
Eigentumswohnungsanlage kann die Gemeinschaft<br />
wie jede Wohnung maximal<br />
ein Tier festlegen. Aber vorliegend sollte<br />
sich jeder Hundehalter fragen, wie viele<br />
Hunde überhaupt noch artgerecht in einer<br />
Wohnung gehalten werden können, wobei<br />
insbesondere die Größe und die Dauer des<br />
Auslaufes berücksichtigt werden sollten.<br />
In allen bislang aufgeführten Fällen ist es<br />
jedoch so, dass die gegenseitige Rücksichtnahme<br />
größtenteils die meisten Probleme<br />
vermeidet.<br />
Des Weiteren gilt jedoch in altbewährter<br />
Manier: „Wenn Sie unsicher sind, fragen<br />
Sie Ihren Anwalt – nicht Ihren Apotheker,<br />
Ihre Stammtischfreunde und schon gar<br />
keine Facebook-Freunde“.<br />
Rechtsanwalt Dirk Niehaus<br />
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Telefax: 0231- 58 44 87-29<br />
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Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Vertragsrecht,<br />
Verkehrsrecht, Familienrecht<br />
Foto: Isabella Thiel<br />
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