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2015-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“ Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“ Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen

Weltmeister! Welttrainer! – Interview mit Jogi Löw
c.t.c. – Mit Patrick Ovomoyela im „Carlos“
Tatort Dortmund zu negativ? Gespräch mit einem der „Macher“
Stöckeln will gelernt sein: Schule für High-Heel-Trägerinnen

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BERATERFORUM | ANZEIGE<br />

Oberlandesgericht Celle einem Vater, dessen<br />

10-jähriges Kind von einem Hund gebissen<br />

wurde. Er wollte einen Hund streicheln,<br />

den der Besitzer vor einem Laden<br />

angeleint hat. Auch ein 10-Jähriger sollte<br />

schon in der Lage sein zu erkennen, dass<br />

bei einem Tier immer etwas passieren<br />

kann. Grundsätzlich sollte man immer<br />

erst den Halter eines Hundes fragen, ob<br />

man das Tier streicheln darf oder nicht.<br />

Wie verhält es sich, wenn der Hund nur<br />

Leute anbellt?<br />

Dann kommt es darauf an, wie bedrohlich<br />

er bellt. Als ein Radfahrer vor Schreck<br />

hinfiel, weil ein Hund angestürmt kam und<br />

erst drei Meter vor ihm stoppte, musste<br />

der Halter Schmerzensgeld zahlen. Ähnlich<br />

entschied das Oberlandesgericht<br />

Nürnberg, als eine 86-Jährige stürzte.<br />

Ein Schäferhund kam schwanzwedelnd<br />

auf sie zugelaufen und hat an ihrem Stock<br />

geschnuppert. Das ältere Menschen erschrecken,<br />

damit musste der Halter rechnen:<br />

7.500,00 EUR Schmerzensgeld. Das<br />

Oberlandesgericht hielt es dagegen für<br />

überzogen, dass ein Radfahrer gleich eine<br />

Vollbremsung hinlegt und stürzte, weil<br />

ein Hund auf ihn zulief: Kein Schmerzensgeld.<br />

Hieran kann man erkennen, wie weit<br />

die Rechtsprechung auseinandergeht und<br />

was die Anforderungen in diesen Fällen<br />

an den jeweiligen Hundehalter bzw. anderen<br />

anderweitig Betroffenen stellt. Prinzipiell<br />

ist es immer ratsam, gegenseitige<br />

Rücksichtnahme walten zu lassen.<br />

Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung<br />

notwendig oder nicht?<br />

Diese Versicherung ist zwingend notwendig.<br />

Jeder Tierhalter sollte sie haben. Die<br />

Schäden, die ein Hund z. B. im Straßenverkehr<br />

anrichten kann, können für den Halter<br />

existenzgefährdend sein. Hierbei sollte die<br />

Versicherungssumme mindestens 3 Mio.<br />

Euro pauschal für Personen- und Sachschäden<br />

betragen. Günstige Verträge kosten<br />

meist 60,00 bis 90,00 Euro pro Jahr. Es<br />

ist ratsam darauf zu achten, dass folgende<br />

Leistungen mit umfasst sind:<br />

• Deckschäden: falls Ihr liebesdoller Vierbeiner<br />

eine Rassehündin schwängert<br />

• Mietsachschäden: versichert Schäden<br />

in Wohnungen, auch in gemieteten Ferienimmobilien<br />

• Welpenschutz: sichert Jungtiere in den<br />

ersten zwölf Monaten automatisch mit ab<br />

• Auslandsschutz: weltweit<br />

Ist der Halter gehalten, die Hinterlassenschaft<br />

seines Hundes einzusammeln, wenn<br />

dieser auf der Straße sein Geschäft macht?<br />

Viele Städte und Gemeinde verlangen<br />

das. Einige Kommunen, wie etwa<br />

Offenbach schreiben sogar vor, dass<br />

Hundehalter immer Plastiktüten bei<br />

sich haben. Die Bußgelder betragen<br />

35,00 Euro bis 100,00 Euro. Im Wiederholungsfall<br />

oft das Doppelte. Der Halter<br />

kann sich sogar strafbar machen<br />

wegen unweltgefährdender Abfallbeseitigung.<br />

Denn Hundekot kann eine<br />

Infektionsgefahr darstellen, vor allem<br />

auf Liegewiesen und Spielplätzen. Es<br />

sollte jedoch eigentlich selbstverständlich<br />

sein, dass jeder Hundehalter seine<br />

Hinterlassenschaften in der Öffentlichkeit<br />

beseitigt. Es gibt in den jeweiligen<br />

Fachgeschäften für ganz geringfügige<br />

Beträge jeweilige Hundetüten, welche<br />

der Hundehalter bei seinem Spaziergang<br />

mit sich führen kann, ohne unnötigen<br />

Ballast mit sich zu schleppen.<br />

Auch dies ist eigentlich ein Gebot der<br />

gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn<br />

ein Hundebesitzer seinen Dreck nicht<br />

wegmacht, sind meist die Ordnungsämter<br />

zuständig. Allerdings sind sie teils<br />

schwer erreichbar. Wer in so einem<br />

Fall die 110 anruft, muss damit rechnen,<br />

dass der Polizeibeamte ungehalten<br />

reagiert. Die Notrufnummer ist für<br />

den Fall reserviert, dass jemand dringend<br />

Hilfe braucht.<br />

Wie verhält es sich beim Bellen des Hundes?<br />

In erster Linie sollte mit dem Halter<br />

geredet werden. Wenn er nichts ändert,<br />

kann das Ordnungsamt festlegen, dass<br />

das Tier mittags und nachts nur unter<br />

Aufsicht ins Freie darf. Machen Sie<br />

ein Lärmprotokoll. In Unna schrieben<br />

Nachbarn wochenlang Tage und Uhrzeiten<br />

auf. Das reichte dem Richter als<br />

Beweis. Der Hund durfte von 22:00 Uhr<br />

bis 6:00 Uhr und an Sonntagen nicht<br />

mehr ins Freie.<br />

Darf ein Vermieter Hunde verbieten?<br />

Ein generelles Verbot im Mietvertrag<br />

ist unwirksam. Aber der Vermieter darf<br />

verlangen, dass Sie eine Zustimmung einholen.<br />

Pauschal verweigern darf er sie<br />

nicht. Er muss jeden Einzelfall prüfen:<br />

Rasse, Größe und Verhalten des Vierbeiners.<br />

Gibt es andere Hunde im Haus,<br />

fühlen Nachbarn sich gestört? Stellt sich<br />

später heraus, dass der Hund Nachbarn<br />

belästigt, zum Beispiel durch ständiges<br />

Bellen, kann der Vermieter die Erlaubnis<br />

wieder entziehen.<br />

Wie viele Hunde kann ich halten, wenn im<br />

Mietvertrag nichts zu Tieren steht?<br />

Nicht mehr als einen, entschied das Amtsgericht<br />

München. Die Mieter hielten fünf<br />

kleine Taschenhunde in einer 2,5 Zimmerwohnung<br />

mit 98 m². In Hamburg hingegen<br />

erlaubte das Amtsgericht Rheinberg einer<br />

Mieterin einen zweiten Labrador-Retriver<br />

in einer 50 m² Wohnung. Der Vermieter<br />

hatte den ersten Hund genehmigt, wollte<br />

den zweiten aber nicht. Als Faustregel<br />

kann gelten, zwei Hunde sind gerade<br />

noch möglich, mehr aber kaum. In einer<br />

Eigentumswohnungsanlage kann die Gemeinschaft<br />

wie jede Wohnung maximal<br />

ein Tier festlegen. Aber vorliegend sollte<br />

sich jeder Hundehalter fragen, wie viele<br />

Hunde überhaupt noch artgerecht in einer<br />

Wohnung gehalten werden können, wobei<br />

insbesondere die Größe und die Dauer des<br />

Auslaufes berücksichtigt werden sollten.<br />

In allen bislang aufgeführten Fällen ist es<br />

jedoch so, dass die gegenseitige Rücksichtnahme<br />

größtenteils die meisten Probleme<br />

vermeidet.<br />

Des Weiteren gilt jedoch in altbewährter<br />

Manier: „Wenn Sie unsicher sind, fragen<br />

Sie Ihren Anwalt – nicht Ihren Apotheker,<br />

Ihre Stammtischfreunde und schon gar<br />

keine Facebook-Freunde“.<br />

Rechtsanwalt Dirk Niehaus<br />

Schwanenwall 17 · 44135 <strong>Dortmund</strong><br />

Telefon: 0231- 58 44 87-0<br />

Telefax: 0231- 58 44 87-29<br />

niehaus@schwanenwall-17.de<br />

Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Vertragsrecht,<br />

Verkehrsrecht, Familienrecht<br />

Foto: Isabella Thiel<br />

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