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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 13 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

formgeänderte Verschlüsse konnte das Problem beseitigt<br />

werden. Es ist bisher kein weiterer Verschlussriss<br />

aufgetreten. Die noch in der Nutzung befindlichen<br />

nicht modifizierten Waffen werden nun sukzessive<br />

ausgetauscht.<br />

Beim Umgang mit Handwaffen kam es wie in den<br />

Jahren zuvor vereinzelt zu ungewollten Schussabgaben.<br />

In einem Fall wurde ein Soldat leicht verletzt.<br />

Die unbeabsichtigten Schussabgaben waren in der<br />

Regel auf die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen<br />

Sicherheitsüberprüfung der Waffe zurückzuführen.<br />

Unzureichende Ausbildung, Gedankenlosigkeit und<br />

Leichtfertigkeit können im praktischen Truppenalltag<br />

dazu führen, dass die Sicherheitsbestimmungen beim<br />

Umgang mit den Handwaffen nicht eingehalten oder<br />

vernachlässigt werden. Die Soldatinnen und Soldaten<br />

sollten daher bei geeigneter Gelegenheit immer wieder<br />

auf die ordnungsgemäß durchzuführende Sicherheitsüberprüfung<br />

der Waffe hingewiesen werden. Allerdings<br />

nicht in der Art und Weise, wie es in folgendem<br />

Fall geschehen ist:<br />

Ein Oberfeldwebel lud seine mit nicht schießfähiger<br />

Exerziermunition geladene Pistole P 8 durch, zielte<br />

auf einen vor ihm stehenden Soldaten und betätigte<br />

mehrfach den Abzug. Dies sollte den Soldaten des<br />

Ausbildungszuges „die Wichtigkeit der Sicherheitsbestimmungen<br />

im Umgang mit Handwaffen“ verdeutlichen.<br />

Der Kompaniechef wollte – ohne Einschaltung<br />

des zuständigen Rechtsberaters – wegen<br />

dieses Fehlverhaltens einen strengen Verweis verhängen.<br />

Erst im Zuge der Eingabebearbeitung beim<br />

Wehrbeauftragten wurde durch die Dienststelle ein<br />

Besonderes Vorkommnis gemeldet, die zuständige<br />

Wehrdisziplinaranwaltschaft eingeschaltet und der<br />

Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Zwischenzeitlich<br />

ist ein gerichtliches Disziplinarverfahren<br />

eingeleitet worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen<br />

wurden nach Zahlung eines Betrages von<br />

3.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung nach<br />

Paragraph 153a Strafprozessordnung eingestellt.<br />

Darüber hinaus sind fehlende und nicht einsatzbereite<br />

Waffen und damit verbundene Einschränkungen im<br />

Ausbildungsbetrieb ursächlich für ungewollte<br />

Schussabgaben. Besorgniserregend ist beispielsweise<br />

nach wie vor die begrenzte Anzahl der für den<br />

Einsatz tauglichen Maschinenpistolen MP 7 im<br />

Gebirgsjägerbataillon 233. Hier waren schon im November<br />

2014 lediglich 32 von eigentlich notwendigen<br />

119 MP 7 überhaupt vorhanden beziehungsweise einsatzbereit.<br />

Fehlende und nicht einsatzbereite Waffen<br />

schränken den Ausbildungsbetrieb an der MP 7 ein.<br />

Die nur mittelfristig geplante Beschaffung weiterer<br />

MP 7 ist nicht ausreichend.<br />

Erneut gab es in diesem Berichtsjahr Vorfälle bei der<br />

Schieß- und Gefechtsausbildung, die bei Soldatinnen<br />

und Soldaten zu lärmbedingten Gehörstörungen<br />

führten. Darüber hinaus beklagten einige Soldatinnen<br />

und Soldaten störende Ohrgeräusche, die durch<br />

explodierte Übungshandgranaten und Simulator-<br />

Bodensprengpunkte auf Übungsplätzen verursacht<br />

worden waren. Soweit festzustellen war, hatten die<br />

Soldatinnen und Soldaten nach vorheriger Einweisung<br />

in den Gebrauch des Gehörschutzes die Gehörstöpsel<br />

ordnungsgemäß eingesetzt. Es ist deshalb<br />

nicht ganz ausgeschlossen, dass der dienstlich bereitgestellte<br />

Gehörschutz nicht in allen Fällen ausreicht,<br />

um einen adäquaten Schutz zu erzielen. Dies wurde<br />

durch Soldaten bestätigt, die kritisch anmerkten, dass<br />

der dienstlich bereitgestellte Gehörschutz nicht in<br />

jedem Fall die Gehörgänge hinreichend verschließe.<br />

Mit Otoplastiken, die personalisiert angepasst werden,<br />

könnten Gesundheitsbeeinträchtigungen in diesem<br />

Bereich weitgehend ausgeschlossen werden.<br />

Diese sollten deshalb beschafft werden.<br />

Gewehr G 36<br />

Ein besonderer Fall im Rahmen der Ausrüstungsprobleme<br />

der Bundeswehr ist das Gewehr G 36. Nach<br />

den Abschlussuntersuchungen zum fehlerhaften<br />

Treffverhalten mit dem Gewehr G 36 kündigte die<br />

Bundesministerin der Verteidigung im April 2015 an,<br />

für die Einsatzkontingente im Ausland und für die<br />

Spezialkräfte einen Austausch der vorhandenen<br />

Gewehre G 36 durchzuführen. Um den Waffenmix zu<br />

erweitern und damit die bekannten Probleme mit dem<br />

Gewehr G 36 zu beschränken, wurden ab Ende<br />

November 2015 als Interimslösung 600 Gewehre G<br />

27P und 600 Maschinengewehre MG 4 beschafft.<br />

Diese sollten den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Der Wehrbeauftragte dankt in diesem Zusammenhang<br />

seinem Vorgänger Hellmut Königshaus für sein<br />

großes Engagement während seiner Amtszeit und danach<br />

in der Kommissionsarbeit zum Gewehr G 36.<br />

Die durch die Bundesministerin der Verteidigung eingesetzten<br />

Kommissionen zum Gewehr G 36 veröffentlichten<br />

ihre Untersuchungsergebnisse im Oktober<br />

2015. Sie bescheinigten, dass durch die festgestellten<br />

Präzisionsmängel kein deutscher Soldat im Gefecht<br />

gefährdet wurde oder gar zu Schaden kam. Allerdings<br />

wurde erhebliches Optimierungspotential bei den<br />

Prozessen zu Beschaffung und Nutzung von wehrtechnischem<br />

Material in der Bundeswehr deutlich.<br />

Der Wehrbeauftragte begrüßt die Entscheidung des<br />

Bundesministeriums der Verteidigung vom September<br />

2015, das Gewehr G 36 nach einer Nutzungsdauer<br />

von 20 Jahren durch ein neues Sturmgewehr zu ersetzen.<br />

Dieses soll laut Bundesministerium der Verteidigung<br />

ab 2019 in die Bundeswehr eingeführt werden.<br />

Nach langer und intensiver Befassung im politischparlamentarischen<br />

Raum mit dem Gewehr G 36 muss

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