Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 13 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
formgeänderte Verschlüsse konnte das Problem beseitigt<br />
werden. Es ist bisher kein weiterer Verschlussriss<br />
aufgetreten. Die noch in der Nutzung befindlichen<br />
nicht modifizierten Waffen werden nun sukzessive<br />
ausgetauscht.<br />
Beim Umgang mit Handwaffen kam es wie in den<br />
Jahren zuvor vereinzelt zu ungewollten Schussabgaben.<br />
In einem Fall wurde ein Soldat leicht verletzt.<br />
Die unbeabsichtigten Schussabgaben waren in der<br />
Regel auf die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen<br />
Sicherheitsüberprüfung der Waffe zurückzuführen.<br />
Unzureichende Ausbildung, Gedankenlosigkeit und<br />
Leichtfertigkeit können im praktischen Truppenalltag<br />
dazu führen, dass die Sicherheitsbestimmungen beim<br />
Umgang mit den Handwaffen nicht eingehalten oder<br />
vernachlässigt werden. Die Soldatinnen und Soldaten<br />
sollten daher bei geeigneter Gelegenheit immer wieder<br />
auf die ordnungsgemäß durchzuführende Sicherheitsüberprüfung<br />
der Waffe hingewiesen werden. Allerdings<br />
nicht in der Art und Weise, wie es in folgendem<br />
Fall geschehen ist:<br />
Ein Oberfeldwebel lud seine mit nicht schießfähiger<br />
Exerziermunition geladene Pistole P 8 durch, zielte<br />
auf einen vor ihm stehenden Soldaten und betätigte<br />
mehrfach den Abzug. Dies sollte den Soldaten des<br />
Ausbildungszuges „die Wichtigkeit der Sicherheitsbestimmungen<br />
im Umgang mit Handwaffen“ verdeutlichen.<br />
Der Kompaniechef wollte – ohne Einschaltung<br />
des zuständigen Rechtsberaters – wegen<br />
dieses Fehlverhaltens einen strengen Verweis verhängen.<br />
Erst im Zuge der Eingabebearbeitung beim<br />
Wehrbeauftragten wurde durch die Dienststelle ein<br />
Besonderes Vorkommnis gemeldet, die zuständige<br />
Wehrdisziplinaranwaltschaft eingeschaltet und der<br />
Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Zwischenzeitlich<br />
ist ein gerichtliches Disziplinarverfahren<br />
eingeleitet worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen<br />
wurden nach Zahlung eines Betrages von<br />
3.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung nach<br />
Paragraph 153a Strafprozessordnung eingestellt.<br />
Darüber hinaus sind fehlende und nicht einsatzbereite<br />
Waffen und damit verbundene Einschränkungen im<br />
Ausbildungsbetrieb ursächlich für ungewollte<br />
Schussabgaben. Besorgniserregend ist beispielsweise<br />
nach wie vor die begrenzte Anzahl der für den<br />
Einsatz tauglichen Maschinenpistolen MP 7 im<br />
Gebirgsjägerbataillon 233. Hier waren schon im November<br />
2014 lediglich 32 von eigentlich notwendigen<br />
119 MP 7 überhaupt vorhanden beziehungsweise einsatzbereit.<br />
Fehlende und nicht einsatzbereite Waffen<br />
schränken den Ausbildungsbetrieb an der MP 7 ein.<br />
Die nur mittelfristig geplante Beschaffung weiterer<br />
MP 7 ist nicht ausreichend.<br />
Erneut gab es in diesem Berichtsjahr Vorfälle bei der<br />
Schieß- und Gefechtsausbildung, die bei Soldatinnen<br />
und Soldaten zu lärmbedingten Gehörstörungen<br />
führten. Darüber hinaus beklagten einige Soldatinnen<br />
und Soldaten störende Ohrgeräusche, die durch<br />
explodierte Übungshandgranaten und Simulator-<br />
Bodensprengpunkte auf Übungsplätzen verursacht<br />
worden waren. Soweit festzustellen war, hatten die<br />
Soldatinnen und Soldaten nach vorheriger Einweisung<br />
in den Gebrauch des Gehörschutzes die Gehörstöpsel<br />
ordnungsgemäß eingesetzt. Es ist deshalb<br />
nicht ganz ausgeschlossen, dass der dienstlich bereitgestellte<br />
Gehörschutz nicht in allen Fällen ausreicht,<br />
um einen adäquaten Schutz zu erzielen. Dies wurde<br />
durch Soldaten bestätigt, die kritisch anmerkten, dass<br />
der dienstlich bereitgestellte Gehörschutz nicht in<br />
jedem Fall die Gehörgänge hinreichend verschließe.<br />
Mit Otoplastiken, die personalisiert angepasst werden,<br />
könnten Gesundheitsbeeinträchtigungen in diesem<br />
Bereich weitgehend ausgeschlossen werden.<br />
Diese sollten deshalb beschafft werden.<br />
Gewehr G 36<br />
Ein besonderer Fall im Rahmen der Ausrüstungsprobleme<br />
der Bundeswehr ist das Gewehr G 36. Nach<br />
den Abschlussuntersuchungen zum fehlerhaften<br />
Treffverhalten mit dem Gewehr G 36 kündigte die<br />
Bundesministerin der Verteidigung im April 2015 an,<br />
für die Einsatzkontingente im Ausland und für die<br />
Spezialkräfte einen Austausch der vorhandenen<br />
Gewehre G 36 durchzuführen. Um den Waffenmix zu<br />
erweitern und damit die bekannten Probleme mit dem<br />
Gewehr G 36 zu beschränken, wurden ab Ende<br />
November 2015 als Interimslösung 600 Gewehre G<br />
27P und 600 Maschinengewehre MG 4 beschafft.<br />
Diese sollten den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Der Wehrbeauftragte dankt in diesem Zusammenhang<br />
seinem Vorgänger Hellmut Königshaus für sein<br />
großes Engagement während seiner Amtszeit und danach<br />
in der Kommissionsarbeit zum Gewehr G 36.<br />
Die durch die Bundesministerin der Verteidigung eingesetzten<br />
Kommissionen zum Gewehr G 36 veröffentlichten<br />
ihre Untersuchungsergebnisse im Oktober<br />
2015. Sie bescheinigten, dass durch die festgestellten<br />
Präzisionsmängel kein deutscher Soldat im Gefecht<br />
gefährdet wurde oder gar zu Schaden kam. Allerdings<br />
wurde erhebliches Optimierungspotential bei den<br />
Prozessen zu Beschaffung und Nutzung von wehrtechnischem<br />
Material in der Bundeswehr deutlich.<br />
Der Wehrbeauftragte begrüßt die Entscheidung des<br />
Bundesministeriums der Verteidigung vom September<br />
2015, das Gewehr G 36 nach einer Nutzungsdauer<br />
von 20 Jahren durch ein neues Sturmgewehr zu ersetzen.<br />
Dieses soll laut Bundesministerium der Verteidigung<br />
ab 2019 in die Bundeswehr eingeführt werden.<br />
Nach langer und intensiver Befassung im politischparlamentarischen<br />
Raum mit dem Gewehr G 36 muss