Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 15 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
Bundeswehr bewegt sich die Auftragsdichte auf sehr<br />
hohem, weiter steigendem Niveau. Vor diesem Hintergrund<br />
ist es äußerst bedenklich, dass die Verfügbarkeit<br />
von ausgebildeten und auslandsdienstverwendungsfähigen<br />
Rettungsassistenten und Notfallsanitätern<br />
in allen Regimentern erschreckend niedrig ist.<br />
So teilte beispielsweise das Kommando Sanitätsdienstliche<br />
Einsatzunterstützung mit, dass derzeit im<br />
Lazarettregiment 21 kein einziger Sanitätsfeldwebel/Rettungsassistent<br />
zu hundert Prozent auslandsdienstverwendungsfähig<br />
sei, in den übrigen Regimentern<br />
sei die Lage ähnlich. Die Erhöhung der Anzahl<br />
der Dienstposten im Zuge der Neuausrichtung brachte<br />
keine wesentliche Verbesserung, da das für die Besetzung<br />
dieser Posten notwendige, qualifizierte Personal<br />
nicht zur Verfügung steht. Das Problem spitzt sich somit<br />
bei anhaltender Belastung weiter zu. Die Einsatzbelastung<br />
wird sich zunehmend auf die wenigen verbleibenden,<br />
einsatzverfügbaren Soldatinnen und Soldaten<br />
konzentrieren. Zudem erschweren neue gesetzliche<br />
Auflagen seit Beginn des Jahres 2015 die Besetzung<br />
der Dienstposten mit Rettungsassistenten und<br />
Notfallsanitätern. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter<br />
wird zukünftig drei statt bisher zwei Jahre in Anspruch<br />
nehmen, so dass der für 2016/2017 erwartete<br />
Ausbildungsjahrgang nicht zur Verfügung steht. Ob<br />
diese Lücke sich durch Weiterverpflichtungen und<br />
höhere Einstellungsquoten von Rettungsassistenten<br />
schließen oder zumindest verkleinern lässt, ist nicht<br />
absehbar. So ist mit einer kurzfristigen, nachhaltigen<br />
Verbesserung der Situation nicht zu rechnen. Die Gesundheit<br />
der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz<br />
zu schützen, ist eine der wesentlichen Aufgaben<br />
des Dienstherrn. Dazu gehört eine auch personell<br />
voll ausgestattete medizinische Versorgung.<br />
So wie sich im Jahr 2014 die Situation für die Pioniertruppe<br />
des Heeres hinsichtlich ihrer Einsatzbelastung<br />
verbesserte, konnten in diesem Berichtsjahr endlich<br />
auch die Belastungsspitzen im Spezialpionierverband<br />
der Streitkräftebasis abgebaut werden.<br />
Derzeit sind bei den Unteroffizieren und Feldwebeln<br />
71 beziehungsweise 79 Prozent der Dienstposten<br />
besetzt. Bei den Offizieren liegt die Besetzungsquote<br />
bei 81 Prozent. Für die zu besetzenden Einsatzdienstposten<br />
standen ausreichend Soldatinnen und Soldaten<br />
zur Verfügung. Mit der Umstrukturierung des<br />
Spezialpionierbataillons 164 zum Spezialpionierregiment<br />
164 werden zum 1. Januar 2016 sechs zusätzliche<br />
Feldlagerbau- und Feldlagerbetriebszüge<br />
mit 222 Dienstposten geschaffen. Das bedeutet eine<br />
weitere deutliche Verbesserung der Belastungssituation.<br />
Zu beachten bleibt, insbesondere im Hinblick<br />
auf zukünftige Einsätze der Bundeswehr, dass die tatsächliche<br />
Besetzung dieser Dienstposten auf Grund<br />
der hohen Spezialisierung und umfassenden Ausbildung<br />
wohl erst mittelfristig zu erreichen sein wird.<br />
Die Belastungen von Soldatinnen und Soldaten der<br />
Marine auf Grund von Auslandseinsätzen werden,<br />
wie bereits erwähnt, nach wie vor durch zusätzliche<br />
Werftliegezeiten und Wachdienste verschärft. Diese<br />
Problematik ist seit Langem bekannt. Die Notwendigkeit<br />
einer Wache an Bord von Booten und Schiffen<br />
ergibt sich im Wesentlichen aus der Sicherstellung<br />
des abwehrenden Brandschutzes zum Schutz von<br />
Leben und Gesundheit von an Bord arbeitendem und<br />
untergebrachtem Personal. Die Wachbelastungen aufgrund<br />
der Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten<br />
auf den Schiffen könnte reduziert werden, wenn<br />
in den Heimathäfen und Werften eine ausreichende<br />
Zahl geeigneter Unterkünfte für die Schiffsbesatzungen<br />
an Land zur Verfügung stünde.<br />
Die Umsetzung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie<br />
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und das<br />
Inkrafttreten der Arbeitszeitverordnung für Soldatinnen<br />
und Soldaten zum 1. Januar 2016 haben eine<br />
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden<br />
und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Jahresmittel<br />
von 48 Stunden im Grundbetrieb zur Folge.<br />
Zum Grundbetrieb zählt auch der Dienst im Heimathafen.<br />
Die Wachleistungen sind deshalb entsprechend<br />
anzupassen. Dies ist geplant.<br />
Infrastruktur<br />
Der dritte wesentliche Mangelbereich neben Material<br />
und Personal betrifft die Infrastruktur der Bundeswehr.<br />
Die Bundeswehrreformen der vergangenen<br />
Jahrzehnte haben dort deutliche Spuren hinterlassen.<br />
Aufgrund jahrelanger Versäumnisse beim Erhalt und<br />
der Modernisierung weisen zahlreiche Wohngebäude<br />
in Kasernen massive Mängel auf. Diese reichen von<br />
Schimmelbefall in Unterkünften und in Sanitäreinrichtungen<br />
über undichte Dächer bis hin zu Brandschutzversäumnissen.<br />
So bemängelte ein Soldat die Qualität des Trink- und<br />
Brauchwassers in der von ihm bewohnten Liegenschaft.<br />
Wegen zu hoher Belastung mit Legionellen<br />
müssten die sanitären Anlagen immer wieder<br />
geschlossen werden. Die Überprüfung ergab, dass die<br />
Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung<br />
bei der Warmwasserversorgung<br />
dieser Kaserne als problematisch einzustufen sei.<br />
Zwar führen engmaschige Kontrollen der Grenzwerte<br />
dazu, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit<br />
besteht. Dennoch ist ein derartiger Zustand nicht auf<br />
Dauer hinnehmbar. Insoweit ist zu begrüßen, dass das<br />
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und<br />
Dienstleistungen der Bundeswehr für das Jahr 2016<br />
plant, die Erneuerung des Wasserversorgungsnetzes<br />
in der Liegenschaft im Rahmen einer Baumaßnahme<br />
in Angriff zu nehmen. Der Wehrbeauftragte wird den<br />
Fortgang der Angelegenheit verfolgen.