26.01.2016 Aufrufe

Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

1807250

1807250

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 55 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Auslandseinsätze/Auslandsverwendungen<br />

und Familie<br />

Auslandseinsätze der Soldatinnen und Soldaten<br />

betreffen stets deren gesamte Familie. Dies beginnt<br />

bei der ersten Ankündigung und setzt sich fort bis hin<br />

zu eventuellen langfristigen Einsatzfolgen. Insoweit<br />

ist es wichtig, dass den Familienangehörigen der Sinn<br />

des Einsatzes verständlich ist, dass die Planungen<br />

transparent und verlässlich sind, sie ehrliche Informationen<br />

erhalten und Unterstützung erfahren. Ein<br />

wesentliches Element ist die Kommunikation mit der<br />

Partnerin oder dem Partner beziehungsweise mit Mutter<br />

oder Vater während des Einsatzes.<br />

Bereits am 22. März 2012 hat der Deutsche <strong>Bundestag</strong><br />

unter anderem auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses<br />

für die Bundeswehrangehörigen im<br />

Einsatz eine moderne und umfassende Betreuungskommunikation<br />

beschlossen. Danach sollten Soldatinnen<br />

und Soldaten im Einsatz die Telefonie und<br />

Internetnutzung nach dem Ende der alten Rahmenvereinbarung<br />

ab dem 1. Juli 2015 auf der Grundlage von<br />

zwei neuen Rahmenverträgen für See und Land im<br />

Einsatz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der<br />

Vertrag für die Betreuungskommunikation auf See<br />

wurde Anfang 2015 unterzeichnet, erste Leistungen<br />

für seegehende Einheiten werden durch den Rahmenvertragspartner<br />

seit dem 1. Juli 2015 bereitgestellt.<br />

Die Zuschlagserteilung für die Betreuungskommunikation<br />

an Land wurde durch die Vergabekammer des<br />

Bundes im Zuge eines Nachprüfverfahrens untersagt,<br />

da das Angebot des unterlegenen Bieters nach Bewertung<br />

der Vergabekammer durch die Vergabestelle zu<br />

Unrecht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />

wurde. Dadurch verzögert sich die kostenfreie<br />

Betreuungskommunikation für Soldatinnen und Soldaten<br />

im Einsatz (Land) um voraussichtlich zwölf<br />

Monate. Seit dem 17. Juli 2015 sind allerdings die<br />

Telefonie und die Internetnutzung für die Bundeswehrangehörigen<br />

an allen Standorten des Deutschen<br />

Einsatzkontingentes KFOR kostenfrei. Im Hinblick<br />

auf die anderen Einsatzgebiete (unter anderem Afghanistan,<br />

Mali, Türkei) wurde unverständlicherweise<br />

bislang keine entsprechende Weisung erteilt. Dies<br />

sollte alsbald nachgeholt werden.<br />

Immer wieder beanstanden Soldatinnen und Soldaten,<br />

aufgrund ihrer häufigen Teilnahme an Auslandseinsätzen<br />

nicht mehr in der Lage zu sein, ihren familiären<br />

Verpflichtungen nachzukommen und ein geregeltes<br />

Familienleben zu führen. Dies betrifft vor allem<br />

Soldatinnen und Soldaten mit Spezialverwendungen<br />

und solche seegehender Einheiten, bei denen die<br />

Karenzzeiten von 20 Monaten zwischen den Einsätzen<br />

nicht eingehalten werden. Soldatinnen und Soldaten<br />

der Fregatte „Schleswig-Holstein“ beklagten, seit<br />

Jahren seien sie die Hälfte des Jahres auf hoher See.<br />

Das Marinekommando bestätigte die gestiegenen<br />

Einsatzanforderungen auch aufgrund der aktuellen<br />

Entwicklungen in den Krisengebieten. Knappe personelle<br />

und materielle Ressourcen seien verantwortlich<br />

für die hohe Belastung der Besatzung der Fregatte<br />

„Schleswig-Holstein“. Zwar hat der Inspekteur der<br />

Marine angewiesen, der Fregatte „Schleswig-Holstein“<br />

nach Rückkehr aus dem laufenden Einsatz<br />

EUNAVFOR MED keine neue Einsatzverpflichtung<br />

im Jahr 2016 zuzuweisen. Jedoch wurde vom Marinekommando<br />

eingeräumt, dass sich in Anbetracht der<br />

derzeitigen Unwägbarkeiten Besatzungen und Verbände<br />

auch zukünftig darauf einstellen müssen, kurzfristig<br />

für Einsatzaufgaben zur Verfügung zu stehen.<br />

Wie bereits dargelegt, müssen zur Bewältigung der<br />

Aufgaben in den Mangelbereichen ausreichend<br />

Dienstposten ausgeplant und auch besetzt sein.<br />

Andernfalls können bestimmte Einsatzverpflichtungen<br />

nur in dem Rahmen übernommen werden, den<br />

das vorhandene Personal zulässt.<br />

Kommt es im Rahmen eines Auslandseinsatzes<br />

infolge einer veränderten Sicherheitslage zu einem<br />

Kontaktverbot nach Hause, um den Einsatz durch<br />

gegnerische Abhörmaßnahmen nicht zu gefährden,<br />

stellen sich unweigerlich bei den Familienangehörigen<br />

Ängste ein. Damit Angehörige sich nicht ausschließlich<br />

über die Presse ein Bild der Lage machen<br />

müssen, wäre es wünschenswert, eine Möglichkeit zu<br />

schaffen, die Angehörigen seitens des Dienstherrn<br />

rasch in Kenntnis zu setzen.<br />

Einsatzrückkehrer und deren Angehörige waren immer<br />

wieder von kurzfristigen Umplanungen der<br />

Flugtermine aus den Einsatzgebieten betroffen. In<br />

einem besonders schweren Fall musste ein dreifacher<br />

Familienvater nach zwölf Wochen Abwesenheit insgesamt<br />

zehn Verschiebungen seines Rückfluges aus<br />

Afghanistan erdulden. Der Rückflug erfolgte schließlich<br />

sechs Tage nach dem eigentlich angekündigten<br />

Termin. Die familiären Belastungen, die dadurch insbesondere<br />

für die Kinder des Soldaten entstanden<br />

sind, sind kein Ruhmesblatt für den Anspruch der besseren<br />

Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise<br />

Privatleben und Dienst in der Bundeswehr. Der Wehrbeauftragte<br />

lässt prüfen, inwiefern die Personaltransporte<br />

aus Afghanistan zukünftig mit einer verbesserten<br />

Planbarkeit organisiert werden können.<br />

Grundsätzlich zu begrüßen ist die am 10. Juli 2015 in<br />

Kraft getretene „Verordnung über die Erstattung von<br />

Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen<br />

und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen“.<br />

Neben dem Auslandseinsatz werden<br />

auch die einsatzvorbereitende Ausbildung, einsatzgleiche<br />

Verwendungen und Dauereinsatzaufgaben<br />

erfasst. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Begrenzung<br />

der Kostenerstattung für die Familien- und<br />

Haushaltshilfe auf 50 Euro pro Tag und höchstens 10<br />

Euro pro Stunde in allen Fällen ausreichend sein wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!