Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 55 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
Auslandseinsätze/Auslandsverwendungen<br />
und Familie<br />
Auslandseinsätze der Soldatinnen und Soldaten<br />
betreffen stets deren gesamte Familie. Dies beginnt<br />
bei der ersten Ankündigung und setzt sich fort bis hin<br />
zu eventuellen langfristigen Einsatzfolgen. Insoweit<br />
ist es wichtig, dass den Familienangehörigen der Sinn<br />
des Einsatzes verständlich ist, dass die Planungen<br />
transparent und verlässlich sind, sie ehrliche Informationen<br />
erhalten und Unterstützung erfahren. Ein<br />
wesentliches Element ist die Kommunikation mit der<br />
Partnerin oder dem Partner beziehungsweise mit Mutter<br />
oder Vater während des Einsatzes.<br />
Bereits am 22. März 2012 hat der Deutsche <strong>Bundestag</strong><br />
unter anderem auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses<br />
für die Bundeswehrangehörigen im<br />
Einsatz eine moderne und umfassende Betreuungskommunikation<br />
beschlossen. Danach sollten Soldatinnen<br />
und Soldaten im Einsatz die Telefonie und<br />
Internetnutzung nach dem Ende der alten Rahmenvereinbarung<br />
ab dem 1. Juli 2015 auf der Grundlage von<br />
zwei neuen Rahmenverträgen für See und Land im<br />
Einsatz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der<br />
Vertrag für die Betreuungskommunikation auf See<br />
wurde Anfang 2015 unterzeichnet, erste Leistungen<br />
für seegehende Einheiten werden durch den Rahmenvertragspartner<br />
seit dem 1. Juli 2015 bereitgestellt.<br />
Die Zuschlagserteilung für die Betreuungskommunikation<br />
an Land wurde durch die Vergabekammer des<br />
Bundes im Zuge eines Nachprüfverfahrens untersagt,<br />
da das Angebot des unterlegenen Bieters nach Bewertung<br />
der Vergabekammer durch die Vergabestelle zu<br />
Unrecht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />
wurde. Dadurch verzögert sich die kostenfreie<br />
Betreuungskommunikation für Soldatinnen und Soldaten<br />
im Einsatz (Land) um voraussichtlich zwölf<br />
Monate. Seit dem 17. Juli 2015 sind allerdings die<br />
Telefonie und die Internetnutzung für die Bundeswehrangehörigen<br />
an allen Standorten des Deutschen<br />
Einsatzkontingentes KFOR kostenfrei. Im Hinblick<br />
auf die anderen Einsatzgebiete (unter anderem Afghanistan,<br />
Mali, Türkei) wurde unverständlicherweise<br />
bislang keine entsprechende Weisung erteilt. Dies<br />
sollte alsbald nachgeholt werden.<br />
Immer wieder beanstanden Soldatinnen und Soldaten,<br />
aufgrund ihrer häufigen Teilnahme an Auslandseinsätzen<br />
nicht mehr in der Lage zu sein, ihren familiären<br />
Verpflichtungen nachzukommen und ein geregeltes<br />
Familienleben zu führen. Dies betrifft vor allem<br />
Soldatinnen und Soldaten mit Spezialverwendungen<br />
und solche seegehender Einheiten, bei denen die<br />
Karenzzeiten von 20 Monaten zwischen den Einsätzen<br />
nicht eingehalten werden. Soldatinnen und Soldaten<br />
der Fregatte „Schleswig-Holstein“ beklagten, seit<br />
Jahren seien sie die Hälfte des Jahres auf hoher See.<br />
Das Marinekommando bestätigte die gestiegenen<br />
Einsatzanforderungen auch aufgrund der aktuellen<br />
Entwicklungen in den Krisengebieten. Knappe personelle<br />
und materielle Ressourcen seien verantwortlich<br />
für die hohe Belastung der Besatzung der Fregatte<br />
„Schleswig-Holstein“. Zwar hat der Inspekteur der<br />
Marine angewiesen, der Fregatte „Schleswig-Holstein“<br />
nach Rückkehr aus dem laufenden Einsatz<br />
EUNAVFOR MED keine neue Einsatzverpflichtung<br />
im Jahr 2016 zuzuweisen. Jedoch wurde vom Marinekommando<br />
eingeräumt, dass sich in Anbetracht der<br />
derzeitigen Unwägbarkeiten Besatzungen und Verbände<br />
auch zukünftig darauf einstellen müssen, kurzfristig<br />
für Einsatzaufgaben zur Verfügung zu stehen.<br />
Wie bereits dargelegt, müssen zur Bewältigung der<br />
Aufgaben in den Mangelbereichen ausreichend<br />
Dienstposten ausgeplant und auch besetzt sein.<br />
Andernfalls können bestimmte Einsatzverpflichtungen<br />
nur in dem Rahmen übernommen werden, den<br />
das vorhandene Personal zulässt.<br />
Kommt es im Rahmen eines Auslandseinsatzes<br />
infolge einer veränderten Sicherheitslage zu einem<br />
Kontaktverbot nach Hause, um den Einsatz durch<br />
gegnerische Abhörmaßnahmen nicht zu gefährden,<br />
stellen sich unweigerlich bei den Familienangehörigen<br />
Ängste ein. Damit Angehörige sich nicht ausschließlich<br />
über die Presse ein Bild der Lage machen<br />
müssen, wäre es wünschenswert, eine Möglichkeit zu<br />
schaffen, die Angehörigen seitens des Dienstherrn<br />
rasch in Kenntnis zu setzen.<br />
Einsatzrückkehrer und deren Angehörige waren immer<br />
wieder von kurzfristigen Umplanungen der<br />
Flugtermine aus den Einsatzgebieten betroffen. In<br />
einem besonders schweren Fall musste ein dreifacher<br />
Familienvater nach zwölf Wochen Abwesenheit insgesamt<br />
zehn Verschiebungen seines Rückfluges aus<br />
Afghanistan erdulden. Der Rückflug erfolgte schließlich<br />
sechs Tage nach dem eigentlich angekündigten<br />
Termin. Die familiären Belastungen, die dadurch insbesondere<br />
für die Kinder des Soldaten entstanden<br />
sind, sind kein Ruhmesblatt für den Anspruch der besseren<br />
Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise<br />
Privatleben und Dienst in der Bundeswehr. Der Wehrbeauftragte<br />
lässt prüfen, inwiefern die Personaltransporte<br />
aus Afghanistan zukünftig mit einer verbesserten<br />
Planbarkeit organisiert werden können.<br />
Grundsätzlich zu begrüßen ist die am 10. Juli 2015 in<br />
Kraft getretene „Verordnung über die Erstattung von<br />
Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen<br />
und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen“.<br />
Neben dem Auslandseinsatz werden<br />
auch die einsatzvorbereitende Ausbildung, einsatzgleiche<br />
Verwendungen und Dauereinsatzaufgaben<br />
erfasst. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Begrenzung<br />
der Kostenerstattung für die Familien- und<br />
Haushaltshilfe auf 50 Euro pro Tag und höchstens 10<br />
Euro pro Stunde in allen Fällen ausreichend sein wird.