26.01.2016 Aufrufe

Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

1807250

1807250

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 70 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

wehr ist die Dauer der Verfahren zur Anerkennung<br />

einer Wehrdienstbeschädigung nach wie vor<br />

zu beanstanden. Die seit Jahren geforderte deutliche<br />

Verkürzung der Verfahrensdauer konnte bislang nicht<br />

erreicht werden. Im Bundesamt für das Personalmanagement<br />

der Bundeswehr bearbeiten derzeit rund<br />

30 Sachbearbeiter etwa 5.000 Versorgungsverfahren.<br />

Ein Verfahren dauert im Durchschnitt etwa<br />

15 Monate; nicht wenige Verfahren haben jedoch<br />

Bearbeitungszeiten von zwei Jahren und mehr. Dies<br />

gilt insbesondere für Verfahren, in denen es um die<br />

Anerkennung psychischer Einsatzschäden geht. Die<br />

langen Wartezeiten sind für psychisch Kranke eine<br />

besondere Belastung, die auch den Genesungsprozess<br />

negativ beeinflusst. Deshalb sollte gerade vor diesem<br />

Hintergrund eine schnellere Entscheidung herbeigeführt<br />

werden.<br />

In den bislang von den Versorgungsämtern der Bundesländer<br />

geführten Beschädigtenverfahren kam und<br />

kommt es infolge der Übergabe und Neuordnung der<br />

Akten im Bundesamt für das Personalmanagement<br />

der Bundeswehr teilweise zu längeren Phasen der<br />

Nichtbearbeitung. Diese der Übergangssituation<br />

geschuldete Verzögerung ist bedauerlich und für die<br />

Betroffenen mit zum Teil erheblichen Zahlungsverzögerungen<br />

verbunden, lässt sich jedoch nicht vollständig<br />

vermeiden. Um Transparenz herzustellen und das<br />

Vertrauen in die Verfahrensbearbeitung nicht zu<br />

beschädigen, sollten die Betroffenen während der<br />

gesamten Dauer des Verfahrens zumindest kontinuierlich<br />

über dessen Fortgang informiert werden und<br />

regelmäßig Zwischennachrichten erhalten.<br />

Die Erstellung der in Wehrdienstbeschädigungsverfahren<br />

notwendigen versorgungsmedizinischen Gutachten<br />

erfolgt zentral durch den Ärztlichen Dienst für<br />

Sozial- und Versorgungsmedizin im Bundesamt für<br />

das Personalmanagement der Bundeswehr. Positiv zu<br />

vermerken ist, dass hier zukünftig zwei Fachärzte<br />

„Psychiatrie“ mit der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“<br />

als Gutachter tätig sind. Dadurch muss in Verfahren<br />

zur Anerkennung einer psychischen Einsatzschädigung<br />

nicht mehr ausschließlich auf zivile, mit<br />

den Besonderheiten der Bundeswehr nicht vertraute<br />

Gutachter zurückgegriffen werden. Es ist zu wünschen,<br />

dass künftig Betroffene vermehrt persönlich<br />

angehört werden und nicht nur auf Gutachten nach<br />

Aktenlage zurückgegriffen wird.<br />

Erfolgreich bewährt hat sich die schon seit mehreren<br />

Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft Posttraumatische<br />

Belastungsstörungen. Darin werden unter der<br />

Leitung des Beauftragten des Verteidigungsministeriums<br />

für einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen<br />

und Einsatzgeschädigte gemeinsam<br />

mit Fachleuten des Ministeriums und des nachgeordneten<br />

Bereichs regelmäßig grundsätzliche Probleme<br />

und Fragestellungen im Zusammenhang mit Einsatzschädigungen<br />

– insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen<br />

–, aber auch Einzelfälle besprochen.<br />

Dieser Informationsaustausch ist wertvoll, um möglichen<br />

weiteren Handlungsbedarf zu erkennen und die<br />

Beschädigtenverfahren zu koordinieren und zu straffen.<br />

Einsatzversorgung<br />

Die vom Deutschen <strong>Bundestag</strong> verabschiedeten<br />

Gesetze zur Einsatzversorgung haben zu erheblichen<br />

Verbesserungen der sozialen Absicherung von im<br />

Auslandseinsatz versehrten Soldatinnen und Soldaten<br />

geführt.<br />

So wurde unter anderem der Stichtag zur Berücksichtigung<br />

der erhöhten Einmalentschädigung durch das<br />

Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes<br />

in der Bundeswehr auf den 1. November 1991 vorverlegt.<br />

Damit können jetzt auch die Einsatzunfälle aus<br />

den frühen UN-Missionen in Kambodscha, Somalia<br />

und im ehemaligen Jugoslawien berücksichtigt werden.<br />

Derzeit werden die Regelungen der Einsatzversorgung<br />

unter bestimmten Voraussetzungen auch auf<br />

nicht vom Deutschen <strong>Bundestag</strong> mandatierte Einsätze<br />

im Ausland angewandt. Das ist zu begrüßen. Es sollte<br />

der Grundsatz gelten: „Einsatzgleich“ ist „Einsatz“.<br />

Für einsatzgleiche Verpflichtungen, wie zum Beispiel<br />

für den nicht mandatierten Einsatz der Flottendienstboote<br />

im Mittelmeer oder das Air Policing in Estland,<br />

ist derzeit eine gesteigerte Gefährdungslage Anspruchsvoraussetzung.<br />

Eine solche wird im Fall einer<br />

Gesundheitsschädigung stets nachträglich durch das<br />

Bundesministerium der Verteidigung festgelegt, so<br />

dass von einem Unfall betroffenen Soldatinnen und<br />

Soldaten Versorgungsleistungen im Umfang der Einsatzversorgung<br />

zustehen.<br />

Eine Ausweitung der Einsatzversorgung auf Schädigungen<br />

im Rahmen der Einsatzvorbereitung ist dagegen<br />

mit den bestehenden Regelungen nicht möglich.<br />

Auch eine Gesetzesergänzung hält das Bundesministerium<br />

der Verteidigung für nicht durchsetzbar. Diese<br />

ablehnende Haltung sollte im Interesse geschädigter<br />

Soldatinnen und Soldaten überdacht werden, da in<br />

bekannt gewordenen Einzelfällen keine zufriedenstellenden<br />

Versorgungsleistungen gewährt werden konnten.<br />

Im letzten Jahresbericht wurde die „Vermutungsregelung“<br />

der Einsatzunfallverordnung zur Beschleunigung<br />

der Verfahren im Rahmen der Einsatzversorgung<br />

bei psychischen Einsatzschädigungen positiv<br />

hervorgehoben. Die Anwendung der Verordnung auf<br />

Soldatinnen und Soldaten, die nicht an bestimmten<br />

bewaffneten Auseinandersetzungen teilgenommen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!