Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 57 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
Die Kritik an Dauer und Inhalt der Lehrgänge, die<br />
in einigen Eingaben geäußert wurde, nahm das Bundesamt<br />
für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />
im Einzelfall zum Anlass, die Planungen auf ihre<br />
Erforderlichkeit hin zu überprüfen. So konnte einem<br />
Soldaten, der eine achtmonatige Abwesenheit von<br />
Partnerin und Tochter beklagt hatte, die erfreuliche<br />
Mitteilung gemacht werden, dass der Ausbildungsverlauf<br />
durch eine vorgeschaltete Ausbildung am<br />
Arbeitsplatz gestrafft worden sei und die lehrgangsbezogene<br />
Abwesenheit damit auf sechs Wochen verkürzt<br />
werde. Im Sinne einer familienfreundlichen<br />
Lehrgangsplanung sollten alle länger dauernden<br />
Lehrgänge auf den Prüfstand gestellt und Möglichkeiten<br />
einer Verkürzung beispielsweise durch vorgeschaltete<br />
Ausbildung am Arbeitsplatz untersucht werden.<br />
Daneben sollte die Notwendigkeit bestimmter Lehrgänge<br />
hinterfragt werden. So wurde berichtet, dass<br />
die Ausbildung der Prüfer für die C 160 TRANSALL<br />
monatelang dauern würde und häufig weit entfernt<br />
vom Standort liege. Bei diesem Lehrgang würden<br />
lediglich Grundfähigkeiten vermittelt, die den entsandten<br />
Soldatinnen und Soldaten als Experten auf<br />
ihrem Gebiet bereits bekannt seien.<br />
Im Zusammenhang mit einer gescheiterten Lehrgangsplanung<br />
empfand sich die Ehefrau eines Soldaten<br />
als „Spielball“ der Personalführung. Der Soldat<br />
war für einen sechsmonatigen Lehrgang eingeplant.<br />
Die Ehefrau hatte für diesen Zeitraum den flexiblen<br />
Teil der Elternzeit genommen, um das gemeinsame<br />
Kind zu betreuen. Nachdem der Lehrgang abgesagt<br />
wurde, konnte die Entscheidung über die Elternzeit<br />
nicht zurückgenommen werden. Grund für die<br />
Umplanung des Lehrgangs war der krankheitsbedingte<br />
Ausfall eines anderen Soldaten und die<br />
daraus resultierende Unterschreitung der für eine<br />
wirtschaftliche Durchführung des Lehrgangs<br />
erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. Auch wenn<br />
das Bundesamt für das Personalmanagement der<br />
Bundeswehr wegen der sonst entstandenen<br />
erheblichen Kosten keine andere Entscheidung<br />
treffen konnte, blieb bei den Betroffenen der Eindruck<br />
zurück, auf persönliche und familiäre Umstände<br />
werde zu wenig Rücksicht genommen. Dieses<br />
Empfinden ist verständlich. Dennoch stößt gerade in<br />
derartigen Fällen das Bemühen um eine umfassende<br />
Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise<br />
Privatleben und Dienst an seine Grenzen.<br />
Zu einer familienfreundlichen Verwendungsplanung<br />
gehört es, bei Soldatenpaaren beziehungsweise Soldatenehepaaren<br />
die Verwendungen, Ausbildungen<br />
und Lehrgänge des Partners oder der Partnerin mit zu<br />
berücksichtigen, sie im besten Fall aufeinander abzustimmen.<br />
Eine solche Abstimmung ist jedoch nur<br />
dann möglich, wenn dem Bundesamt für das Personalmanagement<br />
der Bundeswehr als Personal bearbeitende<br />
Stelle der Familienstatus bekannt ist. Nicht<br />
selten erfährt es von der persönlichen Beziehung der<br />
Soldatinnen und Soldaten erst im Rahmen der Eingabebearbeitung.<br />
In diesen Fällen wird den Soldaten<br />
häufig mangelnde Informations- beziehungsweise<br />
Kommunikationsbereitschaft unterstellt. Gleichzeitig<br />
wird dargelegt, dass die zu einem früheren Zeitpunkt<br />
übermittelte Information über das Bestehen einer<br />
Partnerschaft durchaus Abhilfemöglichkeiten geboten<br />
hätte.<br />
Der Wehrbeauftragte hat deshalb immer wieder angeregt,<br />
diese Daten in die Personalakten der Soldatinnen<br />
und Soldaten aufzunehmen. Das Bundesministerium<br />
der Verteidigung erhob dagegen datenschutzrechtliche<br />
Bedenken. Es erachtete außerdem einen automatischen,<br />
gegenseitigen Austausch von Personaldaten<br />
bei Soldatenpaaren im Datenbestand des Personalwirtschaftssystems<br />
mit Blick auf vergleichsweise<br />
geringe Fallzahlen und einen nicht unerheblichen<br />
kostenintensiven Programmieraufwand für nicht<br />
erforderlich. Die Hinweise des Wehrbeauftragten zur<br />
Prüfung kostenneutraler Möglichkeiten zur Verbesserung<br />
des Datenbestandes durch eine Sensibilisierung<br />
der Vorgesetzten und der Personalführung sowie<br />
einen regelmäßigen Hinweis an die Soldatinnen und<br />
Soldaten wurden jedoch erfreulicherweise aufgenommen.<br />
In einer Dienstvorschrift wurde geregelt, dass<br />
Bundeswehrangehörige (militärisches und ziviles<br />
Personal) die Möglichkeit haben, der Personalführung<br />
anzuzeigen, wenn sie mit einem Bundeswehrangehörigen<br />
verheiratet sind, in eingetragener Lebenspartnerschaft<br />
oder in eheähnlicher beziehungsweise<br />
lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft leben. Diese<br />
freiwillige Information bedarf der schriftlichen<br />
Zustimmung des jeweils anderen Partners und wird<br />
dessen Personalführung ebenfalls übermittelt. Die<br />
Personalführung hat nach dieser Vorschrift die<br />
gewonnenen Erkenntnisse bei Verwendungsentscheidungen<br />
beider Partner zu berücksichtigen, sofern<br />
dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen.<br />
Kinderbetreuung<br />
Damit sich Familie und Dienst bei der Bundeswehr<br />
im Alltag mit Kindern nicht ausschließen, ist es unerlässlich,<br />
dass die Soldatinnen und Soldaten bei der<br />
Kinderbetreuung durch den Dienstherrn unterstützt<br />
werden. Eine lückenlose Kinderbetreuung zu gewährleisten,<br />
ist daher auch ein Ziel der Attraktivitätsoffensive.<br />
Über das Kinderbetreuungsportal der Bundeswehr<br />
(www.bundeswehr-kinderbetreuung.de) kann sich<br />
jede Soldatin und jeder Soldat über bestehende Angebote,<br />
Ansprechstellen am Standort, Formulare zum<br />
Download und Gesetze sowie Verordnungen rund um