Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 36 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />
heit für viele Verwaltungsangelegenheiten, wie beispielsweise<br />
Fragen zur Umzugskostenvergütung oder<br />
zum Trennungsgeld, die Truppenverwaltung zuständig<br />
war, müssen diese Aufgaben nun durch die<br />
Truppe selbst bearbeitet werden. Die Betroffenen<br />
berichten in diesem Zusammenhang von erheblicher<br />
Mehrarbeit aufgrund einer Fülle neuer Vorschriften.<br />
Diese könnten kaum handlungssicher angewandt werden,<br />
da die notwendige Ausbildung hierfür fehle. Verstärkt<br />
wird diese Entwicklung durch den Wegfall von<br />
Dienstposten für Mannschaftssoldaten, die die Büroarbeit<br />
unterstützen könnten. In vielen Fällen wird beklagt,<br />
dass für die Personalbearbeitung teilweise drei<br />
Viertel der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit aufgewendet<br />
werden müsse. Dieses Tätigkeitsbild steht<br />
im Widerspruch zu den Kernaufgaben der Kompaniefeldwebel.<br />
Dem Bundesministerium der Verteidigung<br />
ist die Problematik grundsätzlich bekannt. Es sucht<br />
derzeit auf unterschiedlichen Wegen nach Möglichkeiten,<br />
Kompaniefeldwebel von administrativen Tätigkeiten<br />
zu entlasten. Dies wird ausdrücklich begrüßt,<br />
denn eine Entlastung muss hier dringend erfolgen.<br />
Auch im Bereich des Meldewesens sieht sich die<br />
Truppe einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt.<br />
Von Dienststellen der Bundeswehr sind in der<br />
Regel mehrere verschiedene Meldeverpflichtungen<br />
und Meldeverfahren zu beachten. Im Vordergrund<br />
stehen dabei das Einsatzmeldewesen der Bundeswehr,<br />
das Meldewesen „Sofortinformation der Leitung<br />
des Bundesministeriums der Verteidigung“<br />
sowie das fach- und aufgabenbezogene Meldewesen<br />
nach Maßgabe der sachlich zuständigen Stellen des<br />
Bundesministeriums der Verteidigung. Im Zusammenhang<br />
mit den zum 1. Mai 2015 umfassend neu gefassten<br />
komplexen Regelungen A-200/5 „Meldewesen<br />
der Bundeswehr“ und A-2640/34 „Meldewesen<br />
innere und soziale Lage der Bundeswehr“ treten in der<br />
Umsetzung Schwierigkeiten bei Dienststellen auf, die<br />
in der Vergangenheit eher selten mit meldepflichtigen<br />
Verfahren konfrontiert waren. Nach Auskunft des<br />
Bundesministeriums der Verteidigung kann dort die<br />
Klage, die Neufassung des „Meldewesens der Bundeswehr“<br />
führe insgesamt zu einer weiteren Bürokratisierung,<br />
weder nachvollzogen noch sachlich oder<br />
inhaltlich bestätigt werden. Gleichwohl wird eine<br />
Evaluierung der neuen Regelungen durchgeführt, um<br />
die Handlungssicherheit zu erhöhen. Anlässlich einer<br />
Informationsveranstaltung der mit der Bewertung und<br />
Weitergabe der Meldungen befassten Stellen der<br />
Kommandobehörden und Bundesämter im Oktober<br />
2015 konnte nach Angaben des Bundesministeriums<br />
der Verteidigung festgestellt werden, dass sich die<br />
Handlungssicherheit im Umgang mit Regelungen<br />
zum Meldewesen stetig verbessere.<br />
In den Bereichen Beschaffung von Material und<br />
Bestellung von Ersatzteilen werden die nach der<br />
Gesetzes- und Erlasslage einzuhaltenden Verfahren<br />
von den Bedarfsträgern vor Ort als langwierig und als<br />
mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden<br />
beschrieben.<br />
So ordne beispielsweise das Materialverwaltungsprogramm<br />
SAP Verbrauchsmaterial wie Nägel oder<br />
Dichtungen einer Teilstreitkraft zu. Ein für das Heer<br />
codierter Nagel könne nicht an die Marine herausgegeben<br />
werden. Das Bundesministerium der Verteidigung<br />
erläuterte hierzu zum Ende des Berichtsjahrs,<br />
dass derzeit die IT-Unterstützung für die Materialbewirtschaftung<br />
von Versorgungsartikeln umgestellt<br />
werde. Die im Altsystem festgelegte Codierung des<br />
Materials führe dazu, dass ein Artikel nur angefordert<br />
werden könne, wenn der jeweilige Organisationsbereich<br />
eine Mitnutzungsregistrierung für den betreffenden<br />
Versorgungsartikel habe. Eine vollständige<br />
Anpassung der Materialinformation aller Artikel in<br />
den Altsystemen sei angesichts des hierfür erforderlichen<br />
zeitlichen und finanziellen Aufwands sowie der<br />
bereits begonnenen Umstellung nicht wirtschaftlich.<br />
Der jeweilige Organisationsbereich oder die entsprechende<br />
Teilstreitkraft könnten bis zum Abschluss der<br />
Umstellung bei konkretem Bedarf für die betroffenen<br />
Artikel eine Mitbenutzungsregistrierung im Altsystem<br />
über bekannte Verfahrensweisen beantragen.<br />
Es ist erfreulich, dass das bisherige umständliche Verfahren<br />
durch ein benutzerfreundlicheres ersetzt wird.<br />
Ein weiteres Beispiel: Über sechs Monate dauerte die<br />
Beschaffung einer Kaffeemaschine für die Besatzung<br />
eines Tenders im Einsatz. Für die 100 Besatzungsmitglieder<br />
musste derweil der Kaffee per Hand mit<br />
Filter aufgegossen werden. Die Verzögerungen entstanden<br />
unter anderem durch eine fehlerhafte Haushaltsmittelzuweisung<br />
verbunden mit der erst auf<br />
Nachfrage erfolgten Beauftragung zur Beschaffungsdurchführung.<br />
Bürokratisierungsnachteile erfahren Soldatinnen und<br />
Soldaten nicht nur durch Normen und Regelungen<br />
innerhalb der Bundeswehr. Auch durch gesetzgeberische<br />
Maßnahmen kommt es gelegentlich zu bürokratischen<br />
Belastungen. So sind unverheiratete Soldatinnen<br />
und Soldaten durch das Bundesmeldegesetz<br />
verpflichtet, am Dienstort oder am Ort des Heimathafens<br />
ihres Schiffes ihren Erstwohnsitz zu melden.<br />
Diese Meldepflicht ist nicht im Sinne der Soldatinnen<br />
und Soldaten, sofern sie ihren Lebensmittelpunkt<br />
nicht am Standort haben, was in der Praxis die Regel<br />
ist. Eine Ausnahme besteht lediglich für Freiwillig<br />
Wehrdienstleistende, wenn sie eine Gemeinschaftsunterkunft<br />
beziehen. Für Berufs- und Zeitsoldatinnen<br />
und -soldaten besteht die Ausnahme nur dann, wenn<br />
sie die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate<br />
beziehen, was jedoch auch nur selten vorkommt,