26.01.2016 Aufrufe

Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

1807250

1807250

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 60 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

Es gab auch Eingaben, in denen Petenten einen<br />

unsensiblen Umgang der Vorgesetzten oder Personalführer<br />

mit ihnen beziehungsweise ihrer Situation<br />

beklagten. Hier ist ein Umdenken dringend angezeigt,<br />

denn der Respekt vor der Leistung, die pflegende<br />

Angehörige erbringen, kann nicht hoch genug sein.<br />

Elternzeit<br />

Trotz gegenteiliger Aussagen des Bundesministeriums<br />

der Verteidigung wird die Bearbeitungszeit von<br />

Elternzeitanträgen von Soldatinnen und Soldaten<br />

nach wie vor als zu lang kritisiert. In vielen Eingaben<br />

war festzustellen, dass der Bescheid über die Festsetzung<br />

der Elternzeit nicht spätestens zehn Tage<br />

– wie es die Zentrale Dienstvorschrift A 1420/29<br />

„Anwendung der Elternzeitverordnung für Soldatinnen<br />

und Soldaten“ vorschreibt – vor Antritt der<br />

Elternzeit der Soldatin beziehungsweise dem Soldaten<br />

vorliegt. In diesen Fällen kam hinzu, dass die Soldatin<br />

oder der Soldat entgegen der oben genannten<br />

Zentralen Dienstvorschrift schriftlich vorab nicht<br />

über die Entscheidung informiert worden waren.<br />

Misslich ist die Verzögerung vor allem deshalb, weil<br />

erst mit dem Elternzeitbescheid Elterngeld beantragt<br />

werden kann. Betroffene geraten dadurch nicht selten<br />

in echte finanzielle Notlagen. Die nicht rechtzeitige<br />

Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes durch die antragsberechtigte<br />

Soldatin oder den Soldaten kann<br />

zwar zu einer Verzögerung führen, ist jedoch oft nicht<br />

ausschlaggebend. Wenn von der Vorlage der Geburtsurkunde<br />

bis zur Schlusszeichnung des Elternzeitbescheides<br />

vier Wochen vergehen, wie in einem dem<br />

Wehrbeauftragten bekannten Fall geschehen, kann<br />

von vorrangiger und unverzüglicher Bearbeitung<br />

nicht die Rede sein.<br />

Vermehrt wenden sich Soldaten an den Wehrbeauftragten,<br />

die von der Möglichkeit der Inanspruchnahme<br />

der beiden sogenannten Vätermonate als<br />

Elternzeit Gebrauch machen wollen. Elterngeld wird<br />

in diesen Fällen auch für den 13. und 14. Lebensmonat<br />

des Kindes bezahlt. Die Vätermonate können<br />

ab der Geburt des Kindes genommen, der Antrag auf<br />

Elternzeit bereits vor der Geburt gestellt werden.<br />

Anstelle der Vorlage einer Geburtsurkunde muss in<br />

diesem Fall ein Nachweis über den voraussichtlichen<br />

Entbindungstag erbracht werden. Es ergeht ein vorläufiger<br />

Elternzeitbescheid, der nach Vorlage der<br />

Geburtsurkunde in einen endgültigen Bescheid umgewandelt<br />

wird. Leider ist dieses Verfahren nicht allen<br />

Personalbearbeiterinnen und -bearbeitern bekannt,<br />

obwohl Informationen dazu sowohl Antragstellern als<br />

auch Antragsbearbeiterinnen und -bearbeitern<br />

zugänglich sein sollten. So wurde einem Soldaten die<br />

Elternzeit nicht vorläufig bewilligt, obwohl er sie<br />

rechtzeitig vor der Geburt für die Zeit ab Geburt des<br />

Kindes beantragt hatte.<br />

Das bereits im letzten Jahresbericht angesprochene<br />

Problem der Finanzierbarkeit einer Pendlerwohnung<br />

während der Elternzeit ist nach wie vor nicht<br />

gelöst. Durch die Inanspruchnahme von Elternzeit<br />

unter Wegfall der Dienst- und Sachbezüge erlischt<br />

gleichzeitig der Anspruch auf Zahlung von Trennungsgeld,<br />

von dem Pendler zum Beispiel die Miete<br />

für eine Zweitwohnung zahlen. Dies führt zu erheblichen<br />

finanziellen Belastungen, da Pendlerwohnungen<br />

gerade bei Inanspruchnahme der beiden Vätermonate<br />

nicht gekündigt werden, die Miete deshalb auch<br />

weiter gezahlt werden muss. Zu einer gewissen finanziellen<br />

Entlastung hat eine zwischenzeitlich erfolgte<br />

rechtliche Klarstellung geführt: In den Monaten, in<br />

denen ein Berechtigter tageweise Anspruch auf die<br />

Gewährung von Trennungsgeld hat, kann das Trennungsübernachtungsgeld<br />

für den gesamten Kalendermonat<br />

gezahlt werden. Wenn beispielsweise Elternzeit<br />

für die Zeit vom 29. Juli bis zum 28. September<br />

eines Jahres gewährt wird, erhält der Soldat zwar<br />

nicht für August, aber zumindest für die Monate Juli<br />

und September Trennungsübernachtungsgeld. Die<br />

notwendige und auch angestrebte Änderung des Trennungsgeldrechts<br />

im Sinne der sich in Elternzeit<br />

befindlichen Soldaten lässt dagegen weiter auf sich<br />

warten. Die Novellierung des Umzugskosten- und<br />

Trennungsgeldrechts liegt in der Federführung des<br />

Bundesministeriums des Innern.<br />

Nimmt eine Soldatin während ihrer besonderen Auslandsverwendung<br />

den Anspruch auf Elternzeit wahr,<br />

kann sie die Auslandsverwendung nach Beendigung<br />

der Elternzeit nicht fortsetzen, weil ihr Dienstposten<br />

neu besetzt wird. Der Wehrbeauftragte sieht hierin<br />

eine Benachteiligung und regt an, zumindest für kürzere<br />

Zeiträume der Elternzeit – bis zu sechs Monaten<br />

– eine Rückkehr auf den Dienstposten zu ermöglichen.<br />

Telearbeit<br />

Grundsätzlich erfreulich ist die Entwicklung der Zahl<br />

der Telearbeitsplätze. Ausgehend von 60 Telearbeitsplätzen<br />

im Rahmen eines Pilotprojekts im Jahre 2010<br />

verrichteten Ende des Berichtsjahres bundesweit 509<br />

Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst in alternierender<br />

Telearbeit. Alternierende Telearbeit ist eine Kombination<br />

von zeitweisem Arbeiten zu Hause mit Präsenzzeiten<br />

im Büro. Das Kontingent von Telearbeitsplätzen<br />

soll aufgrund der stetig steigenden Nachfrage<br />

im Rahmen der Attraktivitätsoffensive weiter ausgebaut<br />

werden. Zukünftig sollen insgesamt circa 3.000<br />

Telearbeitsplätze sowohl für Soldatinnen und Soldaten<br />

als auch für Zivilangestellte der Bundeswehr zur<br />

Verfügung stehen. Dieses flexible Arbeitsmodell ist<br />

ein maßgebliches Instrument der Vereinbarkeit von<br />

Familien- beziehungsweise Privatleben und Dienst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!