26.01.2016 Aufrufe

Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

1807250

1807250

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 49 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Belastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften<br />

und Truppendienstgerichte<br />

Die seit Jahren anhaltende personelle Unterbesetzung<br />

in der Rechtspflege ist nach wie vor zu beanstanden.<br />

Eine Gewöhnung an die unbefriedigende Situation<br />

darf nicht eintreten. So gebieten die Rechtslage sowie<br />

die Grundsätze der Inneren Führung eine beschleunigte<br />

Behandlung von Disziplinarangelegenheiten.<br />

Dies war im Berichtsjahr nicht immer der Fall. Die<br />

Dienstposten in der Rechtspflege müssen vollständig<br />

besetzt und kontinuierlich besetzt gehalten werden.<br />

Zudem sollte darüber nachgedacht werden, wie überlastete<br />

Bereiche, die personell nur nach der Papierlage<br />

voll ausgestattet sind, kurzfristig durch flexible Maßnahmen<br />

unterstützt werden können. Positiv zu bemerken<br />

ist, dass die Neueinstellung von Juristinnen und<br />

Juristen im Berichtsjahr mit Nachdruck verfolgt<br />

wurde und auch eine erhebliche Zahl an Nachwuchsjuristinnen<br />

und -juristen ihren Dienst in der Rechtspflege<br />

antreten konnten.<br />

Wie in den letzten Jahresberichten dargelegt, gibt es<br />

immer noch Wehrdisziplinaranwaltschaften, die<br />

personell nicht so ausgestattet sind, wie es die<br />

Arbeitsbelastungssituation erfordert. Dienstposten<br />

sind nicht besetzt. Dienstposteninhaber befinden sich<br />

im Auslandseinsatz, in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

oder in Mutterschutz beziehungsweise in<br />

Elternzeit. Wehrdisziplinaranwälte sind gleichzeitig<br />

als Rechtsberater tätig und gefordert. Beispielsweise<br />

betreuten Rechtsberater des Kommandos Territoriale<br />

Aufgaben der Bundeswehr die beim G7-Gipfel in<br />

Elmau eingesetzten Bundeswehrkräfte. Weiterhin<br />

kommt es im Bereich des Kommandos Territoriale<br />

Aufgaben der Bundeswehr durch die Unterstützung<br />

bei der Flüchtlingshilfe zu einer weit über das normale<br />

Maß hinausgehenden Mehrbelastung. Aus der<br />

1. Panzerdivision gab es Hinweise, dass die durchschnittliche<br />

Bearbeitungsdauer gerichtlicher Disziplinarverfahren<br />

von der Kenntniserlangung der Wehrdisziplinaranwaltschaft<br />

bis zur Einreichung der<br />

Anschuldigungsschrift wegen unzureichender Personalausstattung<br />

bei 20 Monaten liege. Das ist definitiv<br />

zu lang.<br />

Im Bereich der Truppendienstgerichte ist nach wie<br />

vor eine personelle Ausstattung notwendig, mit der<br />

das tatsächliche Arbeitsaufkommen in vertretbarer<br />

Zeit bewältigt werden kann. Der Wehrbeauftragte<br />

beobachtet immer noch Verfahren, bei denen die<br />

Anschuldigung bereits mehrere Jahre zurückliegt.<br />

Neben der dafür ursächlichen sachlichen und rechtlichen<br />

Komplexität von Einzelfällen sowie der langen<br />

Dauer sachgleicher Strafverfahren ist aber auch die<br />

Belastungssituation bei den einzelnen Kammern zu<br />

berücksichtigen, die durch Vertretungen bei längeren<br />

Vakanzen entsteht. Nachteile, die Soldatinnen und<br />

Soldaten durch die überlange Dauer von Disziplinarverfahren<br />

entstehen, werden im Kapitel „Laufbahnnachteile<br />

durch überlange Disziplinarverfahren“ ausgeführt.<br />

Überprüfungsersuchen des Wehrbeauftragten<br />

Dem Wehrbeauftragten stehen für den Bereich der<br />

inhaltlichen Eingabebearbeitung etwa 30 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zur Seite. Bei 4.500 Vorgängen<br />

jährlich ist er deshalb auf die Zuarbeit und Ermittlungstätigkeit<br />

der militärischen und zivilen Stellen<br />

der Bundeswehr angewiesen, vor allem auch im Rahmen<br />

von Zeugenbefragungen. Auf seine Überprüfungsersuchen<br />

hin erhält der Wehrbeauftragte schriftliche<br />

Stellungnahmen einschließlich sämtlicher Unterlagen,<br />

die bei der Überprüfung entstanden sind<br />

oder hinzugezogen wurden. Die Auswertung dieser<br />

Stellungnahmen bildet mit die Grundlage für seine<br />

Bewertung der Eingaben, Besonderen Vorkommnisse<br />

und Meldepflichtigen Ereignisse. Darüber hinaus<br />

führt der Wehrbeauftragte, soweit notwendig, auch<br />

selbst Befragungen und Untersuchungen durch. Ohne<br />

die Bearbeitung von Stellungnahmen in angemessener<br />

Zeit kann der Wehrbeauftragte seinem gesetzlichen<br />

Auftrag, dem Schutz der Grundrechte der Soldatinnen<br />

und Soldaten sowie der Unterstützung des<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong>es bei der Ausübung der parlamentarischen<br />

Kontrolle, nicht nachkommen.<br />

Trotz erkennbarer Bemühungen um eine zeitgerechte<br />

Bearbeitung haben immer noch Dienststellen der<br />

Bundeswehr die erbetenen Überprüfungsersuchen<br />

zum Teil nur mit erheblichen Verzögerungen vorgelegt.<br />

Begründet wurde dies unter anderem mit dem<br />

Hinweis auf nachgeordnete Bereiche, die nicht angemessen<br />

ermittelt und dadurch aufwändige Nachermittlungen<br />

ausgelöst hätten. Des Weiteren wurden<br />

Verzögerungen mit personellen Vakanzen oder einer<br />

offenbar ungenügenden Dienstpostenausstattung erklärt.<br />

Ein mit der Überprüfung eines Eingabevorbringens<br />

beauftragtes Kommando teilte mit, dass kein verlässlicher<br />

Termin hinsichtlich der Vorlage der erbetenen<br />

Stellungnahme und der entstandenen Ermittlungsunterlagen<br />

benannt werden könne, da andere, als wichtiger<br />

und eiliger eingestufte Vorgänge zu bearbeiten<br />

seien. Darüber hinaus würden sich Soldatinnen und<br />

Soldaten mit ihren Anliegen immer häufiger unmittelbar<br />

an die Bundesministerin der Verteidigung wenden.<br />

In diesem Zusammenhang ist auf die Zentrale<br />

Dienstvorschrift A-2600/2 „Wehrbeauftragtenangelegenheiten“<br />

hinzuweisen, wonach die Stellungnahmen<br />

an den Wehrbeauftragten vordringlich zu bearbeiten<br />

sind. Bei Anfragen zu Meldepflichtigen Ereignissen<br />

sind die angeschriebenen Disziplinarvorgesetzten in<br />

vielen Fällen offensichtlich verpflichtet, die erbetene

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!