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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 9 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

therapeutische Versorgungssituation der Geschädigten<br />

immer noch nicht ausreichend. Besonders zu bemängeln<br />

ist die gesundheitliche Versorgung ehemaliger<br />

Einsatzteilnehmer in Fällen, in denen eine psychische<br />

Einsatzerkrankung erst nach dem Ausscheiden<br />

aus der Bundeswehr auftritt. Eine unentgeltliche truppenärztliche<br />

Versorgung wird verweigert, obwohl<br />

eine bedarfsgerechte Behandlung und Versorgung<br />

durch das zivile Gesundheitswesen nicht sichergestellt<br />

werden kann. Dies ist nicht akzeptabel. Auch<br />

die Beschädigten- und Einsatzversorgung, mit der ein<br />

finanzieller Ausgleich von im Einsatz erlittenen Schäden<br />

sichergestellt werden soll, steht nach wie vor in<br />

der Kritik des Wehrbeauftragten. Verfahrensabläufe<br />

und Dauer der Verfahren entsprechen nicht dem von<br />

ihm erwarteten angemessenen Standard.<br />

Im Jahr 2015 wurde der Abstimmungsprozess der<br />

Überarbeitung des zuletzt 1997 novellierten Soldatenbeteiligungsgesetzes<br />

erfreulicherweise abgeschlossen.<br />

Die Soldatenbeteiligung ist ein Zeichen der<br />

Stärke und ein wichtiger Bestandteil der „Inneren<br />

Führung“ in der Bundeswehr. Mit der<br />

Gesetzesänderung wird eine Vielzahl von Neuerungen<br />

umgesetzt. Insbesondere soll die Amtszeit der<br />

Vertrauenspersonen von zwei auf vier Jahre verlängert<br />

werden. Daneben ist ein Plus an Kompetenzen<br />

und Handlungsoptionen vorgesehen sowie eine Fortentwicklung<br />

der Ausstattung beziehungsweise der<br />

Arbeitsbedingungen geplant. Mit der endgültigen<br />

Umsetzung dieses Vorhabens ist 2016 zu rechnen.

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