Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 9 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
therapeutische Versorgungssituation der Geschädigten<br />
immer noch nicht ausreichend. Besonders zu bemängeln<br />
ist die gesundheitliche Versorgung ehemaliger<br />
Einsatzteilnehmer in Fällen, in denen eine psychische<br />
Einsatzerkrankung erst nach dem Ausscheiden<br />
aus der Bundeswehr auftritt. Eine unentgeltliche truppenärztliche<br />
Versorgung wird verweigert, obwohl<br />
eine bedarfsgerechte Behandlung und Versorgung<br />
durch das zivile Gesundheitswesen nicht sichergestellt<br />
werden kann. Dies ist nicht akzeptabel. Auch<br />
die Beschädigten- und Einsatzversorgung, mit der ein<br />
finanzieller Ausgleich von im Einsatz erlittenen Schäden<br />
sichergestellt werden soll, steht nach wie vor in<br />
der Kritik des Wehrbeauftragten. Verfahrensabläufe<br />
und Dauer der Verfahren entsprechen nicht dem von<br />
ihm erwarteten angemessenen Standard.<br />
Im Jahr 2015 wurde der Abstimmungsprozess der<br />
Überarbeitung des zuletzt 1997 novellierten Soldatenbeteiligungsgesetzes<br />
erfreulicherweise abgeschlossen.<br />
Die Soldatenbeteiligung ist ein Zeichen der<br />
Stärke und ein wichtiger Bestandteil der „Inneren<br />
Führung“ in der Bundeswehr. Mit der<br />
Gesetzesänderung wird eine Vielzahl von Neuerungen<br />
umgesetzt. Insbesondere soll die Amtszeit der<br />
Vertrauenspersonen von zwei auf vier Jahre verlängert<br />
werden. Daneben ist ein Plus an Kompetenzen<br />
und Handlungsoptionen vorgesehen sowie eine Fortentwicklung<br />
der Ausstattung beziehungsweise der<br />
Arbeitsbedingungen geplant. Mit der endgültigen<br />
Umsetzung dieses Vorhabens ist 2016 zu rechnen.