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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 29 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

einerseits und stark angestiegenem Aufkommen an<br />

Sicherheitsüberprüfungen andererseits in den Griff zu<br />

bekommen, hat der Militärische Abschirmdienst eine<br />

Reihe von Maßnahmen veranlasst. Einerseits hat es<br />

personelle Verstärkungen aus dem nachgeordneten<br />

Bereich gegeben, andererseits soll eine Vereinfachung<br />

des Verfahrens zu einer deutlichen Reduzierung<br />

des Aufkommens an Sicherheitsüberprüfungen<br />

führen.<br />

Eine Reihe von Eingaben im Berichtsjahr zeigt indes<br />

erneut, dass die genannten Maßnahmen noch nicht<br />

befriedigend gegriffen haben. Zwar kann ein Großteil<br />

der Sicherheitsüberprüfungen in einem vertretbaren<br />

Zeitrahmen abgeschlossen werden. Ein Teil der Verfahren<br />

der Sicherheitsüberprüfungen dauert jedoch<br />

nach wie vor deutlich zu lange. Auch wenn in Rechnung<br />

gestellt werden muss, dass sich in knapp einem<br />

Viertel aller Verfahren sicherheitserhebliche Erkenntnisse<br />

ergeben, die zu bewerten und gegebenenfalls<br />

dem Geheimschutzbeauftragten vorzulegen sind, so<br />

sind Verfahrensdauern von mehr als einem Jahr doch<br />

kaum vertretbar. Hierauf wurde bereits im letzten Jahresbericht<br />

des Wehrbeauftragten hingewiesen.<br />

So dauerte es in einem Fall von der Zustimmung des<br />

Petenten zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung<br />

am 5. März 2014 bis zum Abschluss der<br />

Sicherheitsüberprüfung am 11. Mai 2015 insgesamt<br />

14 Monate. Derartige Laufzeiten sind kein Einzelfall.<br />

Während dieser Zeit ist keinerlei Förderung und keine<br />

Ausbildung in der geplanten Verwendung möglich, so<br />

dass den betreffenden Soldatinnen und Soldaten<br />

Laufbahnnachteile entstehen können. Denn ein verzögerter<br />

Ausbildungsbeginn hat eine verspätete Beförderung<br />

zur Folge, es schließt sich eine zeitlich spätere<br />

Beurteilung sowie eine reduzierte Möglichkeit der<br />

Übernahme zum Berufssoldaten an.<br />

Da seit dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2014<br />

keine wesentliche Verbesserung der Situation eingetreten<br />

ist, ist nochmals anzumahnen, dass eine Verkürzung<br />

der Verfahrensdauer im Interesse der<br />

betroffenen Soldatin beziehungsweise des Soldaten<br />

wie im Interesse der Bundeswehr dringend geboten<br />

ist. Offensichtlich ist die lange Verfahrensdauer bei<br />

den Sicherheitsüberprüfungen in erster Linie auf Personalmangel<br />

zurückzuführen. Daher muss über eine<br />

weitere Aufstockung des Personalkörpers nachgedacht<br />

werden.<br />

Ferner dürfen auch bei Sicherheitsüberprüfungen individuelle<br />

Besonderheiten des Einzelfalls nicht<br />

außer Acht gelassen werden. So wandte sich ein Soldat<br />

an den Wehrbeauftragten, weil ihm seine zunächst<br />

erhaltene Sicherheitsstufe nach mehreren Jahren im<br />

Rahmen einer neuerlichen Überprüfung wieder entzogen<br />

wurde. Grund war, dass er bei seiner zweiten<br />

Befragung einige Dinge nicht angegeben hatte, die er<br />

aufgrund seiner ersten Befragung, bei der er sie angegeben<br />

hatte, als bekannt voraussetzte. Hier hätte es<br />

sich angeboten, vor einer formellen Entscheidung<br />

über die Ablehnung der Sicherheitsstufe beim Petenten<br />

oder dessen Vorgesetzten nachzufragen, um eventuelle<br />

Missverständnisse aufzuklären. Stattdessen<br />

wurde ein ablehnender Bescheid versandt, der zudem<br />

in wenig empathischem und teilweise verletzendem<br />

Behördendeutsch formuliert war. So hieß es unter<br />

anderem: „Sie [scheinen] dienstliche Anordnungen<br />

und Weisungen einer eigenen Betrachtung und<br />

Bewertung zu unterziehen. […] Der Dienstherr kann<br />

nur solche Soldaten mit einer sicherheitsempfindlichen<br />

Tätigkeit betrauen, die die uneingeschränkte<br />

Gewähr bieten, dass auf sie jederzeit – sowohl innerhalb<br />

als auch außerhalb des Dienstes – Verlass ist.“<br />

Es ist nachzuvollziehen, dass der Soldat über seine<br />

Behandlung als „Sicherheitsrisiko“ enttäuscht ist.<br />

Inzwischen wurde die Entscheidung revidiert.<br />

Ausbildungsverzögerungen in der Militärischen<br />

Flugsicherung<br />

Schon in den letzten beiden Jahresberichten wurde<br />

darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehenden<br />

Ausbildungskapazitäten in der Militärischen<br />

Flugsicherung nicht ausreichen, um sämtliche<br />

Anwärter zeitgerecht auszubilden. Die Situation hat<br />

sich nicht verändert. Die Wartezeit bis zum Beginn<br />

der Ausbildung beträgt für Soldatinnen und Soldaten<br />

derzeit durchschnittlich 36 Monate. Zusammen mit<br />

der Ausbildungsdauer von drei Jahren und sechs<br />

Monaten ergibt sich eine Zeit von insgesamt sechs<br />

Jahren und sechs Monaten. Dadurch verzögert sich<br />

nicht nur die Beförderung der betroffenen Soldatinnen<br />

und Soldaten. Weil erst am Ende der Ausbildung<br />

entschieden wird, an welchem Flugplatz sie eingesetzt<br />

werden, leidet auch die Vereinbarkeit von Familien-<br />

beziehungsweise Privatleben und Dienst. Da<br />

auch die Lehrgangsplanung innerhalb der Ausbildung<br />

keineswegs langfristig angelegt ist, führt das ganze<br />

Verfahren zu Motivationsverlust und Frustration. Vor<br />

diesem Hintergrund ist es irritierend, dass das Bundesamt<br />

für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />

im Intranet der Bundeswehr mit einer Werbekampagne<br />

ausgerechnet zu dieser Ausbildung einlädt.<br />

Laufbahnnachteile durch überlange Disziplinarverfahren<br />

Aufgrund der nach wie vor kritischen Personalsituation<br />

bei den Wehrdisziplinaranwaltschaften und den<br />

Truppendienstgerichten verzögert sich die Durchführung<br />

gerichtlicher Disziplinarverfahren zum Teil<br />

erheblich. Dies hat in einigen Fällen gravierende Auswirkungen<br />

auf die Laufbahn der betroffenen Soldatinnen<br />

und Soldaten. Die entsprechenden Vorschriften<br />

sehen vor, dass Soldatinnen und Soldaten während

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