Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 29 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
einerseits und stark angestiegenem Aufkommen an<br />
Sicherheitsüberprüfungen andererseits in den Griff zu<br />
bekommen, hat der Militärische Abschirmdienst eine<br />
Reihe von Maßnahmen veranlasst. Einerseits hat es<br />
personelle Verstärkungen aus dem nachgeordneten<br />
Bereich gegeben, andererseits soll eine Vereinfachung<br />
des Verfahrens zu einer deutlichen Reduzierung<br />
des Aufkommens an Sicherheitsüberprüfungen<br />
führen.<br />
Eine Reihe von Eingaben im Berichtsjahr zeigt indes<br />
erneut, dass die genannten Maßnahmen noch nicht<br />
befriedigend gegriffen haben. Zwar kann ein Großteil<br />
der Sicherheitsüberprüfungen in einem vertretbaren<br />
Zeitrahmen abgeschlossen werden. Ein Teil der Verfahren<br />
der Sicherheitsüberprüfungen dauert jedoch<br />
nach wie vor deutlich zu lange. Auch wenn in Rechnung<br />
gestellt werden muss, dass sich in knapp einem<br />
Viertel aller Verfahren sicherheitserhebliche Erkenntnisse<br />
ergeben, die zu bewerten und gegebenenfalls<br />
dem Geheimschutzbeauftragten vorzulegen sind, so<br />
sind Verfahrensdauern von mehr als einem Jahr doch<br />
kaum vertretbar. Hierauf wurde bereits im letzten Jahresbericht<br />
des Wehrbeauftragten hingewiesen.<br />
So dauerte es in einem Fall von der Zustimmung des<br />
Petenten zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung<br />
am 5. März 2014 bis zum Abschluss der<br />
Sicherheitsüberprüfung am 11. Mai 2015 insgesamt<br />
14 Monate. Derartige Laufzeiten sind kein Einzelfall.<br />
Während dieser Zeit ist keinerlei Förderung und keine<br />
Ausbildung in der geplanten Verwendung möglich, so<br />
dass den betreffenden Soldatinnen und Soldaten<br />
Laufbahnnachteile entstehen können. Denn ein verzögerter<br />
Ausbildungsbeginn hat eine verspätete Beförderung<br />
zur Folge, es schließt sich eine zeitlich spätere<br />
Beurteilung sowie eine reduzierte Möglichkeit der<br />
Übernahme zum Berufssoldaten an.<br />
Da seit dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2014<br />
keine wesentliche Verbesserung der Situation eingetreten<br />
ist, ist nochmals anzumahnen, dass eine Verkürzung<br />
der Verfahrensdauer im Interesse der<br />
betroffenen Soldatin beziehungsweise des Soldaten<br />
wie im Interesse der Bundeswehr dringend geboten<br />
ist. Offensichtlich ist die lange Verfahrensdauer bei<br />
den Sicherheitsüberprüfungen in erster Linie auf Personalmangel<br />
zurückzuführen. Daher muss über eine<br />
weitere Aufstockung des Personalkörpers nachgedacht<br />
werden.<br />
Ferner dürfen auch bei Sicherheitsüberprüfungen individuelle<br />
Besonderheiten des Einzelfalls nicht<br />
außer Acht gelassen werden. So wandte sich ein Soldat<br />
an den Wehrbeauftragten, weil ihm seine zunächst<br />
erhaltene Sicherheitsstufe nach mehreren Jahren im<br />
Rahmen einer neuerlichen Überprüfung wieder entzogen<br />
wurde. Grund war, dass er bei seiner zweiten<br />
Befragung einige Dinge nicht angegeben hatte, die er<br />
aufgrund seiner ersten Befragung, bei der er sie angegeben<br />
hatte, als bekannt voraussetzte. Hier hätte es<br />
sich angeboten, vor einer formellen Entscheidung<br />
über die Ablehnung der Sicherheitsstufe beim Petenten<br />
oder dessen Vorgesetzten nachzufragen, um eventuelle<br />
Missverständnisse aufzuklären. Stattdessen<br />
wurde ein ablehnender Bescheid versandt, der zudem<br />
in wenig empathischem und teilweise verletzendem<br />
Behördendeutsch formuliert war. So hieß es unter<br />
anderem: „Sie [scheinen] dienstliche Anordnungen<br />
und Weisungen einer eigenen Betrachtung und<br />
Bewertung zu unterziehen. […] Der Dienstherr kann<br />
nur solche Soldaten mit einer sicherheitsempfindlichen<br />
Tätigkeit betrauen, die die uneingeschränkte<br />
Gewähr bieten, dass auf sie jederzeit – sowohl innerhalb<br />
als auch außerhalb des Dienstes – Verlass ist.“<br />
Es ist nachzuvollziehen, dass der Soldat über seine<br />
Behandlung als „Sicherheitsrisiko“ enttäuscht ist.<br />
Inzwischen wurde die Entscheidung revidiert.<br />
Ausbildungsverzögerungen in der Militärischen<br />
Flugsicherung<br />
Schon in den letzten beiden Jahresberichten wurde<br />
darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehenden<br />
Ausbildungskapazitäten in der Militärischen<br />
Flugsicherung nicht ausreichen, um sämtliche<br />
Anwärter zeitgerecht auszubilden. Die Situation hat<br />
sich nicht verändert. Die Wartezeit bis zum Beginn<br />
der Ausbildung beträgt für Soldatinnen und Soldaten<br />
derzeit durchschnittlich 36 Monate. Zusammen mit<br />
der Ausbildungsdauer von drei Jahren und sechs<br />
Monaten ergibt sich eine Zeit von insgesamt sechs<br />
Jahren und sechs Monaten. Dadurch verzögert sich<br />
nicht nur die Beförderung der betroffenen Soldatinnen<br />
und Soldaten. Weil erst am Ende der Ausbildung<br />
entschieden wird, an welchem Flugplatz sie eingesetzt<br />
werden, leidet auch die Vereinbarkeit von Familien-<br />
beziehungsweise Privatleben und Dienst. Da<br />
auch die Lehrgangsplanung innerhalb der Ausbildung<br />
keineswegs langfristig angelegt ist, führt das ganze<br />
Verfahren zu Motivationsverlust und Frustration. Vor<br />
diesem Hintergrund ist es irritierend, dass das Bundesamt<br />
für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />
im Intranet der Bundeswehr mit einer Werbekampagne<br />
ausgerechnet zu dieser Ausbildung einlädt.<br />
Laufbahnnachteile durch überlange Disziplinarverfahren<br />
Aufgrund der nach wie vor kritischen Personalsituation<br />
bei den Wehrdisziplinaranwaltschaften und den<br />
Truppendienstgerichten verzögert sich die Durchführung<br />
gerichtlicher Disziplinarverfahren zum Teil<br />
erheblich. Dies hat in einigen Fällen gravierende Auswirkungen<br />
auf die Laufbahn der betroffenen Soldatinnen<br />
und Soldaten. Die entsprechenden Vorschriften<br />
sehen vor, dass Soldatinnen und Soldaten während